GMV Widerspruch bei Europäischer Marke

jopatent

SILBER - Mitglied
Da hier gerade so viel bezüglich der Gemeinschaftsmarke diskutiert wird, noch eine Frage dazu:

Der Anmelder einer Gemeinschaftsmarke wird nach der Aufnahme der Anmeldung in die öffentliche Datenbank im Internet oder nach der eigentlichen Veröffentlichung, die die Widerspruchsfrist in Gang setzt (Art.39, 41), vom Inhaber einer älteren nationalen Marke informiert, dass der Inhaber der älteren Marke Widerspruch erheben wird, sofern die Anmeldung nicht eingeschränkt oder zurückgenommen wird.

Ist das notwendig? Vielleicht auch hinsichtlich der Kosten, da im Widerspruchsverfahren vor dem Harmonisierungsamt der Verlierer zur Kasse gebeten wird ? Oder ist das einfach nur eine Frage des persönlichen Stils? Ich hätte in einem solchen Fall Widerspruch eingelegt - auch um meine ernsthaften Ambitionen zu unterstreichen - und die Angelegenheit eventuell versucht im Widerspruchsverfahren beizulegen (Stichwort: Cooling Off).
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Ist das notwendig? Vielleicht auch hinsichtlich der Kosten, da im Widerspruchsverfahren vor dem Harmonisierungsamt der Verlierer zur Kasse gebeten wird ?
Nein. Und nein, soweit es die Kostenauferlegung betrifft.

Oder ist das einfach nur eine Frage des persönlichen Stils? ).
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Ja, natürlich auch das.

Ich hätte in einem solchen Fall Widerspruch eingelegt - auch um meine ernsthaften Ambitionen zu unterstreichen - und die Angelegenheit eventuell versucht im Widerspruchsverfahren beizulegen (Stichwort: Cooling Off).

Dann sind aber für Deinen Mandanten die Kosten für die Einlegung des Widerspruchs schon angefallen; es gibt bei erfolgreichem Cooling-Off ja nur die amtlichen Gebühren zurück. Das gleiche gilt auch für den Widerspruchsgegner, dessen Vertreter auch nicht kostenlos einen Widerspruch entgegennehmen, Fristen und Aktenzeichen notieren etc. etc. Lästige und vermeidbare Arbeit fällt in beiden Fällen auch bei Industriepatentabteilungen an, bei denen solche Kosten ja nicht explizit zu Buche schlagen.
 

jopatent

SILBER - Mitglied
Danke für den Beitrag! Ich dachte schon, ich hätte hinsichtlich der Kostenauferlegung etwas übersehen, zumal ich dies schon mehrfach erlebt habe.

Dann sind aber für Deinen Mandanten die Kosten für die Einlegung des Widerspruchs schon angefallen; es gibt bei erfolgreichem Cooling-Off ja nur die amtlichen Gebühren zurück. Das gleiche gilt auch für den Widerspruchsgegner, dessen Vertreter auch nicht kostenlos einen Widerspruch entgegennehmen, Fristen und Aktenzeichen notieren etc. etc. Lästige und vermeidbare Arbeit fällt in beiden Fällen auch bei Industriepatentabteilungen an, bei denen solche Kosten ja nicht explizit zu Buche schlagen.

OK, hinsichtlich der Kosten für die Einlegung und Vertretung ist die formlose Androhung eines Widerspruchs nachvollziehbar.

jopatent
 
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