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Zuhörer
Guest
Was soll die Frage ? Einfach selbst nachschlagen:Hinterwäldler Provinz PA schrieb:@AUTOr
Ich bin doch nur extremst neugierig, was Sie unter dem Begriff "renommiert" verstehen; Sie haben diesen Begriff netterweise schon wieder, diesmal nicht in Bezug auf eine Kanzlei sondern im Zusammenhang mit dem Singer/Stauder verwendet. Bittschön, einfach eine kleine Aufklärung, oder invitation ad explicandum (bitte einem Nicht lateiner enen evtl Fehler nachsehen)
renommiert = einen guten Ruf habend, hohes Ansehen genießend; angesehen, geschätzt
(DUDEN, 5. überarbeitete Auflage)
Ich begrüße das Engagement von Herrn Gautschi ...