Welche Studienvoraussetzung braucht man für PA ?

G

GAST_DELETE

Guest
Hallo Leute,

weiß jemand, ob ein naturwissenschaftlicher Bachelor Abschluss einer Uni den § 6 PatAnwO erfüllt ?

(Ich habe leider keinen Kommentar zu Hand und weiß nicht, wie das jüngst gesehen wird)

Diplom kommt bei mir wegen Bologna leider nicht mehr in Frage. Muss man also auch den Master erfüllen, um berufsqualifiziert zu sein ?
 
G

Gert

Guest
Auf die Frage warte ich seit Jahren.... Ich bin gespannt auf die Antwort, vermute aber mal, der Master muss her. An der TU München wurde das so gehandhabt: Master=Diplom und bei Bachelor einfach ein paar Pflichtstunden (bzw. Vorlesungen) und Studienarbeiten weniger.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Nun ja, die Frage wurde hier schon oft diskutiert. Eine sichere Antwort oder aktuelle Fundstelle hat in der Tat noch niemand geben können.

Schaut man sich z.B. das Gesetz über die Eignungsfeststellung von ausländischen Patentanwälten - und die zugrunde liegenden Gesetzgebungsbegründungen- an, so reichen da 3 Jahre Ausbildung aus.

Beim DPMA hieß es zunächst: Vermutlich nicht mit Bachelor. Als ich dann nachhakte und um Bescheidung bat, um im Wege der Feststellungsklage etwas Klarheit zu erzeugen, wurde rumgeschwaffelt.

M.E. ist dem DPMA bekannt, dass eine Ablehnung von Bachelor Abschlüssen EU- rechtswidrig ist. Fachlich wohl zurecht, und aus Gründung des Marktschutzes versucht man aber den Zugang von Undergraduates zu verhindern.

Meinung dazu ?
 
B

Blood für PMZ

Guest
deja vu

Erstaunlich ist vor allem, dass ein und dieselbe Frage alle paar Monate wieder gestellt wird, zuletzt wohl im Thread "Bachelor oder Diplom".

An sich würde ich ja vermuten, dass die Beantwortung dieser Frage für den Fragesteller wesentlich für seine Berufswahl sein könnte. Und dann macht er sich nicht einmal die Arbeit, einige vorhandene Threads auf passende Themen durchzusehen?

Dann ist es wohl doch nicht so wichtig, oder - aus der Sicht der Befürworter höherer Zulassungsschranken - dies beweist, dass die Zweifel an der Beherrschung wissenschaftlicher Arbeitstechniken bei Absolventen von Bachelorstudiengängen doch berechtigt sind ... ;-)
 
G

Gast (immer noch derselbe)

Guest
Das mag darin liegen, dass alle bisherigen Beiträge keine Antwort liefern. (dafür aber voll sind mit Beleidigungen, Vergleichen wie kürzlich vom User "Blood after PMS" o.ä.)

Ich bitte eigentlich nur um sachliche Beiträge!

Wer inhaltlich nichts zu sagen hat, der soll bitte Stolz auf sein Diplom sein und schweigen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Die Antwort wurde in diversen Threads schon zig mal gegeben. Deswegen sind es die meisten leid, wieder und wieder freundlich zu antworten.

Es wurde stets gesagt, dass es gängige Praxis des DPMA sei einen Bachelor nicht anzuerkennen. Ob Master oder Diplom spielt jedoch keine Rolle. In diesem Forum kann keine abschließende Beurteilung getroffen werden. Deshalb empfielt sich die Nachfrage beim DMPA. Denn, wie so oft in der Juristerei, ist dies eine Frage des Einzelfalls.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Meine Meinung war ja noch gefragt:

Ich kenne den Studienplan der Bachelor- und Master-Abschlüsse nicht. Falls ich den Bachelor einem Vordiplom + Bachelor-Arbeit gleichsetze und den Master dem Diplom, empfiehlt (den Tippfehler oben bitte entschuldigen) sich auf jeden Fall der Master-Abschluss.

Nach dem Vordiplom wusste ich jedenfalls nicht viel.

Bei so einer langen Ausbildung sollten die 2 Jahre zum Master niemanden abhalten oder abschrecken.
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

Gast schrieb:
M.E. ist dem DPMA bekannt, dass eine Ablehnung von Bachelor Abschlüssen EU- rechtswidrig ist. Fachlich wohl zurecht, und aus Gründung des Marktschutzes versucht man aber den Zugang von Undergraduates zu verhindern.

Meinung dazu ?
Warum sollte das bitte rechgtswidrig sein? Nur weil eine bestimmte Qualifikation vorgeschrieben wird? Mitnichten...

In Anlehnung an die bisherige Handhabungspraxis dürfte Bachelor definitiv ausscheiden. Als abgespecktes Diplom sollte ein Master dann wohl reichen...

Ciao

arcd007
 
P

PAe Gries und Grämig

Guest
Die Anerkennung oder Nicht-Anerkennung seitens des DPMA ist eine Sache, aber wer soll denn ihr Ausbilder werden? Das Vordiplom reicht leider nur in den seltensten Fällen aus, auch wenn man als PA kein nobelpreisverdächtiger Wissenschaftler sein mußte.

Der Bachelor wurde an deutschen Universitäten im 17./18. Jhdt abgeschafft, weil überlebt und nicht konkurrenzfähig (dazu gibt es beim Beck Verlag ein schönes Büchlein, das sich auch an Nicht-Wissenschaftshistoriker wendet). Schön wenn wir solche Traditionen wieder aufleben lassen....

Ein kleiner Hinweis: langfristig lohnt sich ein nur unwesentlich verlängerter Wissenserwerb gegenüber der Hatz nach dem schnellen "Berufseinstieg". Ich erinnere mich auch, dass ich noch ein praktisches Jahr nachweisen musste, dass wie ich mittlerweile mitbekomme durch Zivildienst, JuHe dienst etc abgegolten werden kann. Wie das mit einem durch den schönen Titel "Bachelor" geadeltem Vordiplom funktionieren soll, bleibt mir zwar ein Rätsel, aber es gibt - wie auch in der Christologie - ja immer wieder Wunder (zumindest wenn ich Bewerbungsunterlagen von Kandidaten durchsehe), die das Wasser in Wein verwandeln als trivial erscheinen lassen.
 
A

Alter Sack

Guest
PAe Gries & Grämig schrieb:
Der Bachelor wurde an deutschen Universitäten im 17./18. Jhdt abgeschafft, weil überlebt und nicht konkurrenzfähig (dazu gibt es beim Beck Verlag ein schönes Büchlein, das sich auch an Nicht-Wissenschaftshistoriker wendet).
Hätten's zufällig den Titel zur Hand? Das Büchlein hätt' ich denn doch gar zu gern selber.
 
G

Gin Teutonic

Guest
PAe Gries & Grämig schrieb:
Die Anerkennung oder Nicht-Anerkennung seitens des DPMA ist eine Sache, aber wer soll denn ihr Ausbilder werden? Das Vordiplom reicht leider nur in den seltensten Fällen aus, auch wenn man als PA kein nobelpreisverdächtiger Wissenschaftler sein mußte.

Der Bachelor wurde an deutschen Universitäten im 17./18. Jhdt abgeschafft, weil überlebt und nicht konkurrenzfähig (dazu gibt es beim Beck Verlag ein schönes Büchlein, das sich auch an Nicht-Wissenschaftshistoriker wendet). Schön wenn wir solche Traditionen wieder aufleben lassen....

Ein kleiner Hinweis: langfristig lohnt sich ein nur unwesentlich verlängerter Wissenserwerb gegenüber der Hatz nach dem schnellen "Berufseinstieg". Ich erinnere mich auch, dass ich noch ein praktisches Jahr nachweisen musste, dass wie ich mittlerweile mitbekomme durch Zivildienst, JuHe dienst etc abgegolten werden kann. Wie das mit einem durch den schönen Titel "Bachelor" geadeltem Vordiplom funktionieren soll, bleibt mir zwar ein Rätsel, aber es gibt - wie auch in der Christologie - ja immer wieder Wunder (zumindest wenn ich Bewerbungsunterlagen von Kandidaten durchsehe), die das Wasser in Wein verwandeln als trivial erscheinen lassen.
In 20 Jahren gibt es in Deutschland als höchste QUALifikation ohnehin nur noch das nach 8 Jahren Besuch der Gesamtschule zu erwerbende Abitur (alternativ den "Kleinen Abiturschein" mit Bescheinigung über die erbrachten Leistungen für jene, so weniger als 150 von 900 Punkten erreicht haben), optional verbunden mit einer schulbegleitenden Berufsausbildung - wobei zwischen Rap-Musik, Fußball, Autofahren und Mobbing als Berufen gewählt werden kann und der Jahrgangsbeste als Preis einen Vertrag mit Bieter Dohlen bekommt. Die patentrechtlichen Verfahren werden dann selbstverständlich im Rahmen der "Big Chamber"-Serie alle live im Fan-Sehen übertragen, und die Beschlüsse richten sich nach den Zuschauerreaktionen. Der zukünftige PA sollte sich also in jeder Situation um ein strahlendes "Keep Smiling" bemühen und evtl. auch Saxophonspiel o.ä. zur Unterhaltung der Zuschauer studieren.

Ergo: Abitur. (<- Latein für: "Man haut ab." [Latein: eine untergegangene Sprache, die vor ca. 2000 Jahren im heutigen Italien gesprochen wurde. {Italien: da wo Pizza und Iuventus Turin herkommen.}])
 
B

Bescheidsager

Guest
Hier die einschlägige Norm:

"Die technische Befähigung hat erworben, wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes sich als ordentlicher Studierender einer wissenschaftlichen Hochschule dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer gewidmet und dieses Studium durch eine staatliche oder akademische Prüfung mit Erfolg abgeschlossen hat."

"wissenschaftliche Hochschule" wurde in der Vergangenheit immer als Universität oder technische Hochschule nicht aber als Fachhochschule ausgelegt.

Wenn daher der Bachelor mit einer akademischen Prüfung an einer Universität oder Technischen Hochschule abgeschlossen wird, sollte er wohl ausreichen.

Gibt es denn wirklich schon einen ablehnenden Bescheid?

P
 
G

GAST_DELETE

Guest
Angesichts der immer weiter sinkenden Prüfungsanforderungen könnte man meinen, dass garkein Studienabschluß mehr benötigt wird. So gesehen meine ich, sollte man sich ruhig mit einem Betchelorabschluss bewerben und ggf einklagen. Dann sammelt man wenigstens schon mal erste Gerichtspraxis. Die haben manche Patentanwälte selbst nach 10 Jahren noch nicht. trauriges Volk.
 
G

Gert

Guest
Das Zitat ist interessant. Ich gebe aber die einschlägigen Grundsätze zur Auslegung von Gesetzen zu bedenken. Da könnte man dann contra legem auch zu einer anderen Ansicht gelangen...

EU-Recht würde mE nicht verletzt, wenn ein Master vorausgesetzt wird, da ja wieder alle gleich behandelt werden (der Master aus Spanien genau so wie der Master aus Österreich oder Deutschland). Auch eine Verletzung des Grundsatzes, dass ein Bachelor zur Berufsausübung ausreichen muss, kann ich nicht erkennen, da man ja mit Bachelor nach wie vor als Inegnieur oder was auch immer arbeiten kann. Oder welche Norm soll verletzt sein?
 
M

Missmutiger

Guest
Was soll denn das Geschwafel!
Beantwortet doch einfach die Frage.
 
G

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Guest
@Missmutiger:

Die Frage wurde alleine in diesem Thread schon mehrmals beanwortet. Siehe:

Die Antwort wurde in diversen Threads schon zig mal gegeben. Deswegen sind es die meisten leid, wieder und wieder freundlich zu antworten.

Es wurde stets gesagt, dass es gängige Praxis des DPMA sei einen Bachelor nicht anzuerkennen. Ob Master oder Diplom spielt jedoch keine Rolle. In diesem Forum kann keine abschließende Beurteilung getroffen werden. Deshalb empfielt sich die Nachfrage beim DMPA. Denn, wie so oft in der Juristerei, ist dies eine Frage des Einzelfalls.
In vielen anderen Threads finden sich ähnliche Antworten.

So langsam fasse ich es nicht mehr...
 
M

Missmutiger

Guest
@Gast: Immerhin sind wir jetzt zur eigentlichen Fragen zurückgekehrt.

Gibt es denn wirklich einen ablehnenden Bescheid des DPMA?
Das ergibt sich dem Thread nicht so eindeutig und würde meines Erachtens auch gegen die Patentanwaltsordnung verstossen.

Ist die "gängige Praxis" tatsächlich das Resultat einiger ablehnender Zulassungsanträge oder entspringt sie eher der Phantasie bzw. dem Wunschdenken einiger unausgelasteter Kandidaten, die Konkurrenz fürchten?

Also: Weiß jemand von einem ablehnenden Bescheid und wie ist er begründet worden?
 
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Gähn

Guest
Nimm den Wunderknochen in die Hand und ruf selbst beim DPMA an! Referat 4.3.5.
 
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Gähn Reloaded

Guest
anderer Vorschlag:
mach einfach den Master an der Uni/TU/TH.

Wenn Dir aber der Weg schon zu schwer ist (oder Du faulheitsbasiert vielleicht
nicht Deine Gehirnzellen bemühen willst), dann lass die PA-"Ausbildung" besser gleich sein, mutiere zum Rapper 50%Abschluss und tausche die
Gehirnzellen gleich gegen Kohle/Frauen/Autos/Riesenflachbild-TVs ein...
 
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