@das gelbe U
verstehe nicht ganz den Ansatz "40% Kollegenbeteiligung".
Fiskalisch richtig ist, dass man von dem "Gewinn" noch einen Unternehmerlohn abzieht und dann hat man den "wahren" Gewinn.
Ich verstehe auch nicht, warum man einen Freiberufler steuerlich anders bewerten soll als einen beliebigen anderen Unternehmer (Maler, Gärtner, KFZ Handwerker, etc), dies natürlich ohne das Fass der Pandora der "Gewerbesteuer" aufmachen zu wollen....
Auch die Aussage, dass man mit 30% Gewinn vor Steuern ein "A... der Nation" sein soll wundert mich schon, also ich hätte sehr gerne 30% von 1 Mio, um mal irgendeine blöde Zahl in den Ring zu werfen. ....
Vielleicht noch einmal basics: es kommt darauf an, was für eine Art von Arbeit die Kanzlei hat: Viel Kollegenarbeit, wenig Verwaltungsaufwand, niedriger Kostenquote bei typischerweise geringerem Bruttoumsatz, oder
Viel Vertretung und Verwaltung (Stichwort Jahresgebühren), hoher Verwaltungsaufwand (Personal etc), typischerweise hoher Bruttoumsatz , hohe Kostenquote.
Zwischen beiden Extremen spielt das Leben