pa-tent
*** KT-HERO ***
Hier muss ich widersprechen. Wenn man die deutsche Prüfung NICHT hat, DARF die Kanzlei einen garnicht auf den Briefkopf nehmen.
Da muss ich aber dem oben aufgeführten Widerspruch widersprechen.
Mögliche Szenarien, in denen mir Nicht-PAs auf deutschen Briefköpfen
im realen Leben begegnet sind:
1) Die Leute ohne PA-Zulassung werden als "Patent Professionals" auf dem
Briefkopf kenntlich gemacht - gerne in Verbindung mit der Kenntlichmachung einer
angestellten Tätigkeit, insbesondere dann, wenn sie überhaupt keine
Vertretungsberechtigung haben
2) In Großkanzleien (Groß bezogen auf PA-Kanzleien). Da wird dann klar vermerkt, wer
welche "Zulassung" hat. Und bei den zugelassenen Vertretern vor dem EPA ohne
weitere nationale Zulassung/Qualifikation steht dann als Kenntlichmachung "European Patent Attorney".
Als Nachtrag:
Reine EPA Vertreter dürfen auch nicht zusammen mit deutschen Patentanwälten eine Sozietät bilden. Grund ist, dass ein EP-Vertreter ohne deutsche Zulassung nicht Mitglied der Patentanwaltskammer sein kann und somit nicht rechtsberatend tätig werden darf.
Bei einer der unter 2) aufgeführten Kanzleien ist ein
nur "European Patent Attorney" ohne irgendeine weitere Zulassung
auch nachweislich (da mir persönlich bekannt) Vollpartner.
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