Pat-Ente
*** KT-HERO ***
Folgendes Problem:
Es wurde gegen eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung Widerspruch aus einer DE- und einer IR-Marke eingelegt. Nach Ablauf der cooling-off Periode sind nun die Beweismittel - also Eintragungsurkunden, Registerauszüge etc. - incl. Übersetzung in die Verfahrenssprache vorzulegen.
Es hat aber inzwischen der Inhaber der Widerspruchsmarken gewechselt.
Laut HABM-Widerspruchsrichtlinien akzeptiert das Amt bei nationalen Widerspruchsmarken in diesem Fall den ursprünglichen Widersprechenden, wenn dieser noch im Register eingetragen ist; ebenso den neuen Inhaber, wenn davon auszugehen ist, dass die Marke vor Erhebung des Widerspruchs auf ihn übertragen wurde.
Im vorliegenden Fall wurde
aber
Lösung A ("Scheuklappe"):
Ursprüngliche Unterlagen + deren Übersetzung beibringen;
Problem dabei: Wenn Widerspruchsgegener oder HABM ins Register schauen, kann die Widerspruchberechtigung in Frage gestellt werden.
Lösung B:
Neuen Inhaber als Widersprechenden einführen;
Frage: Kann die Widersprechendenstellung übertragen werden (Widerspruchsfrist ist natürlich abgelaufen)?
Lösung C:
Früherer Inhaber bleibt Widersprechender, es wird dargelegt, dass er (z.B. aufgrund Lizenzvertrag) dazu berechtigt ist.
Weitere Lösungen?
Es wurde gegen eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung Widerspruch aus einer DE- und einer IR-Marke eingelegt. Nach Ablauf der cooling-off Periode sind nun die Beweismittel - also Eintragungsurkunden, Registerauszüge etc. - incl. Übersetzung in die Verfahrenssprache vorzulegen.
Es hat aber inzwischen der Inhaber der Widerspruchsmarken gewechselt.
Laut HABM-Widerspruchsrichtlinien akzeptiert das Amt bei nationalen Widerspruchsmarken in diesem Fall den ursprünglichen Widersprechenden, wenn dieser noch im Register eingetragen ist; ebenso den neuen Inhaber, wenn davon auszugehen ist, dass die Marke vor Erhebung des Widerspruchs auf ihn übertragen wurde.
Im vorliegenden Fall wurde
- Der Widerspruch vom ursprünglichen Inhaber eingelegt
- Danach die Marken übertragen
- Der neue Inhaber im Register eingetragen
Lösung A ("Scheuklappe"):
Ursprüngliche Unterlagen + deren Übersetzung beibringen;
Problem dabei: Wenn Widerspruchsgegener oder HABM ins Register schauen, kann die Widerspruchberechtigung in Frage gestellt werden.
Lösung B:
Neuen Inhaber als Widersprechenden einführen;
Frage: Kann die Widersprechendenstellung übertragen werden (Widerspruchsfrist ist natürlich abgelaufen)?
Lösung C:
Früherer Inhaber bleibt Widersprechender, es wird dargelegt, dass er (z.B. aufgrund Lizenzvertrag) dazu berechtigt ist.
Weitere Lösungen?