Teil A Wasser im Schnorchel?

versteh-nix

SILBER - Mitglied
Ich glaube nicht, dass der Anspruch mit den angegebenen Kraftverhältnissen neu ist. Denn bereits der empirische Versuch des Assistenten (Stand der Technik) offenbart genau diese Verhältnisse. Der Assistent hat die Haltekraft verändert, so dass die Schließ/Öffnungs-Funktion einmal Unterwasser und einmal Überwasser erfüllt ist.

Meiner Ansicht nach hat der Erfinder klar angegeben, dass die neue Idee basiert auf das "Anpassen der Masse des Ventilkörpers derart, dass...." Natürlich muss dann noch zum Ausdruck gebracht werden, dass die Haltekraft Unterwasser und Überwasser die gleiche ist.

Aber noch was anderes:

Ich habe ja (leider) mit dem zugefühgten Merkmal "unabhängig von der Ausrichtung..." das Ziel " wenigstens in der lotrechten" knapp aber mit weitreichenden Auswirkungen auf den Schutzumfang knapp verfehlt.

Meine letzte Hoffnung: Ich habe die Kraftverhältnisse mit Wirkungsangaben im Kennzeichen formuliert und nach einem Komma als allerletzten Halbsatz eingefügt:.,..., und zwar unabhängig von der Ausrichtung des Rohrabschnitts".

So jetzt meine Frage: Kann man eine solche Formulierung auch so auslegen, dass gemeint ist, dass die Masse einmal so angepasst ist, dass..... in der lotrechten Lage blabalbal......oder, dass die Masse auch so angepasst ist dass......z.B. in der 45° geneigten Lage ..und viele mehr ...die Bedinung JEWEILS FÜR SICH erfüllt ist. Also nicht gemeint ist, dass es nur eine einzige angepasste Masse gibt?

Klar ergibt sich daraus ein Mangel wegen Unklarheit.

Aber könnte diese Interpreation greifen?
(Die Hoffnung stirbt bekanntlich ....
 
Oben