Was bedeutet Grundhonorar/Vertretungsübernahme

H

Honorator

Guest
Hallo Forum,

womit rechtfertigt sich eigentlich das üblicherweise von der Kanzlei berechnete sog. "Grundhonorar für die Vertretungsübernahme", was man immer in den Rechnungen findet?

Es heißt immer, das steht für das Anlegen einer Akte, Fristenüberwachung usw.

Aber die Fristenüberwachung wird (wie ja auch alle anwaltlichen Leistungen) sowieso oftmals noch extra berechnet, und das Anlegen einer Akte verursacht auch keine Kosten in Höhe von hunderten (DE) oder tausenden (PCT) von Euro.

Also was sind denn die konkreten Gegenleistungen, die der Mandant für diese doch erheblichen Summen bekommt? Oder soll das Grundhonorar hauptsächlich "die Beiträge zur Berufshaftpflicht abdecken"?

Wäre an Meinungen hierzu sehr interessiert.
 
B

brix

Guest
wir zählen dazu das gesamte Einarbeiten in die Akte, d.h.
  • einmal thematisch und
  • zum anderen prüfen, ob die Kollegen, die die Akte vorher bearbeitet hatten, ggf. Fristen übersehen haben, so daß schnelles Handeln erforderlich sein kann.
Und das festzustellen, kann manchmal dauern, je nachdem, wie die Akte geführt wurde, habe da schon Akten erlebt, die waren wie der berühmte Schuhkarton mit Belegen für die Steuer, alles durcheinander. Zum Glück kommt das nur selten vor, aber um Bescheide etc. zu beantworten oder zu entscheiden ob Teilanmeldung oder nicht etc etc, muß man sich halt in die Materie einarbeiten und das kann manchmal länger dauern.
Die Preise orientieren sind halt so am Mittel, manchmal hat man sich schnell zurechtgefunden und eingearbeitet; andere Fälle sind aufwendiger.
 
H

Honorator

Guest
Ach so, sorry ich meinte hier nicht die "Übernahme" einer Akte aus einer anderen Kanzlei; habe mich möglicherweise unkorrekt ausgedrückt.

Es geht schlicht und einfach um die sog. "Grundgebühr" für eine (z.B. deutsche oder internationale) Patentanmeldung.

Was steckt denn da tatsächlich drin?

Ich meine, wenn ich mir eine neue Heizung einbauen lasse, dann zahle ich doch auch keine "Grundgebühr" an den Installateur, da dieser so viel Geld für seine Sekretärin/Ehefrau, seine Lagerkosten, Büromaterial, Möbel und Miete ausgeben muss? Genau dafür bekommt er doch seinen Stundenlohn.
 
P

PatFan

Guest
Letztlich kann das jeder halten wie er will. Laut Kammer wird da Grundhonorar für das Bereithalten der Kanzlei mit den technischen Mitteln etc. fällig, alles was darüberhinaus "gemacht" wird, kostet extra. In der Praxis wird im Grundhonorar der meisten Anwälte die Einreichung der Anmeldung, der Formalkram, Führen und Aufbewahren der Akte etc. beinhaltet sein.
 
H

Honorator

Guest
Sorry, wenn ich hier mal bewusst etwas drastische Analogien ziehe. Mir werden sonst die Zusammenhänge einfach nicht klar.

PatFan schrieb:
Bereithalten der Kanzlei mit den technischen Mitteln
Führen und Aufbewahren der Akte
Im Supermarkt muss ich doch auch nicht für das "Bereithalten der Kühlregale" und für die Wartung der Scannerkassen eine Grundgebühr bezahlen? Und der Fliesenleger berechnet mir auch keine "Grundpauschale für die Übernahme des Auftrags".

PatFan schrieb:
Einreichung der Anmeldung
Naja, Ausfüllen des Formulars und Reinschieben ins Faxgerät dauert vielleicht eine halbe Stunde. Akte anlegen nochmal eine Viertelstunde. Kopieren und Faxen wird ja dann doch wieder extra berechnet!

PatFan schrieb:
Was *ist* denn nun der Formalkram? Sobald irgendein Schreiben vom Amt kommt, wird dessen Weiterleitung an den Mandanten doch auch wieder extra berechnet.

Ist die Grundgebühr einfach nur ein Äquivalent für die permanente Fristenüberwachung? Oder gibt es noch andere *konkrete* dadurch abgedeckte Leistungen der Kanzlei?
 
K

Kandidat

Guest
Also das ist doch ganz klar: mit der "Grundgebühr" wird den Kandidaten und sonstigen Angestellten verschleiert, was die Partner wirklich an den Akten verdienen :eek:)
 
R

Robby

Guest
Man kann auch die Ausarbeitung einer Anmeldung ohne Vertretungsübernahme haben. Es bleibt jedem Mandanten selbst überlassen, wie er das hält. Aber ob das am Ende billiger kommt? Nur wenn eine entsprechende Infrastruktur einer großen Patentabteilung vorhanden ist - sonst eher nicht.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Die Grundgebühr für die Vertretungsübernahme ethält auch die Kollisionsprüfung in dieser Angelegenheit sowie die Freihaltung der Sozietät auf diesem technischen Gebiet für die Zukunft.

Im Gegensatz zu Anwälten kann ein Handwerker jeden Tag einen neuen Auftrag ausführen, ohne sich über Kollisionsfälle Gedanken machen zu müssen geschweige denn Aufträge ablehnen zu müssen (und zwar nicht aus Zeitgründen sondern aus rechtlichen Gründen).
 
L

leidgeprüfter PA

Guest
habt Ihr eigentlich schon einmal Handwerkerrechnungen gesehen, verstanden und versucht nachzuvollziehen? Da gibt es auch Pauschalen über "Werkzeugeinsatz" etc.

Zum Thema Grundgebühr:
Die Grundgebühr soll eigentlich
dazu dienen, die Infrastruktur zu bezahlen (Miete, Sekretariat, Papier, Telefon usw). Wenn davon noch etwas übrigbleibt ist es schön, der Erfahrung nach bleibt aber entgegen vielen hier geäußerten meinungen wenig bis nichts übrig. Außerdem dient das Grundhonorar dazu, vorausgelegte Amtsgebühren zu finanzieren, bzw. die Zinsen, die auf dem Kapitalmarkt nötig wären, um dies zu tun. (Kostenrechnung ist bekanntermaßen keine Stärke von RA und PA) . Und das sind schnell Dimensionen, da reicht die Grundgebühr grade mal so aus. Oder anders gesagt: der PA spielt Bank, leiht dem Mandanten das Geld für die Amtsgebühr und nimmt dafür Zins, der in der Grundgebühr enthalten ist. Also total banal und bei jeder Bank akzeptiert. Daher bitte kein Gezeter über die fetten Grundgebühren, die sich angeblich die Partner in die Tasche stecken. Wenn zB 20 regionale Phasen je Monat aus Asien kommen sind das ca. 40 - 50 kEUR Amtsgebühr. Typischerweise kommen die am letzten tag der Frist, so dass mit Vorschuss auch nicht viel zu machen ist. Zahlungsfristen in Fernost sind zwischen 3-6 Monaten, macht im worst case 250 kEuro an Vorfinanzierung nur für die Amtsgebühren bis das erste Geld fließt.


Je nach Höhe der Grundgebühr sollte dabei auch das Weiterleiten von Bescheiden umfaßt sein. Das Anwaltshonorar ist die "richtige" Anwaltsarbeit in der Akte und sollte an sich den Verdienst des Anwalts bestimmen (In industriell organisierten kanzleien ist das jedoch sicher anders)
 

EK

*** KT-HERO ***
leidgeprüfter PA schrieb:
habt Ihr eigentlich schon einmal Handwerkerrechnungen gesehen, verstanden und versucht nachzuvollziehen? Da gibt es auch Pauschalen über "Werkzeugeinsatz" etc.
Ganz beliebt bei Handwerkern ist auch die sog. Rüstzeit (häufig pauschal 0,5 Std.) für das Zusammensammeln der Werkzeuge, Tasche packen und Lieferwagen volltanken ...

Noch ein Gedanke zur Grundgebühr:

Unmittelbar nach der PA-Zulassung habe ich soviel verdient, wie später nie mehr. Grund: Kein "Bürokram". Reine Anwaltszeit, d.h. 10 Stunden am Tag arbeiten = 10 Stunden abrechnen. Genial!

Wenn nach der PA-Zulassung erst einmal die Zahl der zu bearbeitenden Akten steigt, nimmt der "Kleinkram" oft in einem Umfang zu, daß man froh ist, einmal zwei oder drei Stunden am Stück Zeit für eine Aktenbearbeitung zu finden. Ich komme z.B. seit fast zwei Wochen nicht dazu, eine einzelne Patentanmeldung zu diktieren, weil einfach immer etwas dazwischenkommt (eilige Mandanten, "wichtige" Anrufe, Sekretärin, Handwerker, ...). Für mich ist das Grundhonorar für jede Akte eine Art Ausgleich.

Grüße!
EK
 
J

JungPA

Guest
EK schrieb:
Unmittelbar nach der PA-Zulassung habe ich soviel verdient, wie später nie mehr. Grund: Kein "Bürokram". Reine Anwaltszeit, d.h. 10 Stunden am Tag arbeiten = 10 Stunden abrechnen. Genial!

Wenn nach der PA-Zulassung erst einmal die Zahl der zu bearbeitenden Akten steigt, nimmt der "Kleinkram" oft in einem Umfang zu, daß man froh ist, einmal zwei oder drei Stunden am Stück Zeit für eine Aktenbearbeitung zu finden. Ich komme z.B. seit fast zwei Wochen nicht dazu, eine einzelne Patentanmeldung zu diktieren, weil einfach immer etwas dazwischenkommt (eilige Mandanten, "wichtige" Anrufe, Sekretärin, Handwerker, ...). Für mich ist das Grundhonorar für jede Akte eine Art Ausgleich.
Ging mir ganz genau so. Es sollte beachtet werden, daß in diesem Forum vielfach Kandidaten zu dem Thema "Formalkram" und "Büroorganisation" Stellung nehmen, obwohl diese gar keine Erfahrung in diesem Bereich gesammelt haben (Soll kein Vorwurf sein). Ich muß derzeit (nach 2 Jahren Selbständigkeit) auch feststellen, wie stark einen die "Büroorganisation" und der "Formalkram" von der eigentlichen Arbeit abhalten können.
 
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