H
Honorator
Guest
Hallo Forum,
womit rechtfertigt sich eigentlich das üblicherweise von der Kanzlei berechnete sog. "Grundhonorar für die Vertretungsübernahme", was man immer in den Rechnungen findet?
Es heißt immer, das steht für das Anlegen einer Akte, Fristenüberwachung usw.
Aber die Fristenüberwachung wird (wie ja auch alle anwaltlichen Leistungen) sowieso oftmals noch extra berechnet, und das Anlegen einer Akte verursacht auch keine Kosten in Höhe von hunderten (DE) oder tausenden (PCT) von Euro.
Also was sind denn die konkreten Gegenleistungen, die der Mandant für diese doch erheblichen Summen bekommt? Oder soll das Grundhonorar hauptsächlich "die Beiträge zur Berufshaftpflicht abdecken"?
Wäre an Meinungen hierzu sehr interessiert.
womit rechtfertigt sich eigentlich das üblicherweise von der Kanzlei berechnete sog. "Grundhonorar für die Vertretungsübernahme", was man immer in den Rechnungen findet?
Es heißt immer, das steht für das Anlegen einer Akte, Fristenüberwachung usw.
Aber die Fristenüberwachung wird (wie ja auch alle anwaltlichen Leistungen) sowieso oftmals noch extra berechnet, und das Anlegen einer Akte verursacht auch keine Kosten in Höhe von hunderten (DE) oder tausenden (PCT) von Euro.
Also was sind denn die konkreten Gegenleistungen, die der Mandant für diese doch erheblichen Summen bekommt? Oder soll das Grundhonorar hauptsächlich "die Beiträge zur Berufshaftpflicht abdecken"?
Wäre an Meinungen hierzu sehr interessiert.