Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
angenommen eine Patentanmeldung wurde vorab per Fax eingereicht.
Dann wurde festgestellt, dass in der Anmeldung minimale Fehler vorhanden sind, z.B. ein Tippfehler und ein vertauschtes Bezugszeichen in einer Figur.
Die Fehler werden korrigiert und die Unterlagen werden einige Tage später als Bestätigungskopie beim Amt eingereicht.
Wie ist die Rechtslage…?
Ich konnte nirgends eine Vorschrift finden, die so etwas wie vollständige inhaltliche Identität zwischen dem Vorab-Fax und der Bestätigungskopie fordert.
Im Grunde kann man das Vorab-Fax ja als Prioritätsanmeldung für die Bestätigungskopie betrachten. Wenn dann die Korrekturen in der Bestätigungskopie den Offenbarungstest anhand des Vorab-Fax bestehen, so sollten die Änderungen zulässig sein.
Allerdings schreibt man bei der Bestätigungskopie ja nicht dazu "ich beanspruche die Priorität der vorab per Fax eingereichten Anmeldung"…
Danke für Meinungen.
angenommen eine Patentanmeldung wurde vorab per Fax eingereicht.
Dann wurde festgestellt, dass in der Anmeldung minimale Fehler vorhanden sind, z.B. ein Tippfehler und ein vertauschtes Bezugszeichen in einer Figur.
Die Fehler werden korrigiert und die Unterlagen werden einige Tage später als Bestätigungskopie beim Amt eingereicht.
Wie ist die Rechtslage…?
Ich konnte nirgends eine Vorschrift finden, die so etwas wie vollständige inhaltliche Identität zwischen dem Vorab-Fax und der Bestätigungskopie fordert.
Im Grunde kann man das Vorab-Fax ja als Prioritätsanmeldung für die Bestätigungskopie betrachten. Wenn dann die Korrekturen in der Bestätigungskopie den Offenbarungstest anhand des Vorab-Fax bestehen, so sollten die Änderungen zulässig sein.
Allerdings schreibt man bei der Bestätigungskopie ja nicht dazu "ich beanspruche die Priorität der vorab per Fax eingereichten Anmeldung"…
Danke für Meinungen.