Vom Wirtschaftsingenieur zum PA?

knackwurst

Schreiber
ich studiere wirtschaftsingenieurwesen und werde nächstes frühjahr fertig. in einer informationsbroschüre des VPP hab ich gelesen, dass man als wirtschaftsingenieur vorweisen muss ausreichend technische fächer belegt zu haben und dass man dies mit dem Präsidenten des DPMA abklären muss. an wen kann ich mich wenden, um herauszufinden, ob meine technischen leistungen aus dem studium ausreichen. kann ich mir dies bereits jetzt schriftlich bestätigen lassen und von wem genau, damit ich nicht in einem jahr da stehe und eventuell besser ein anderes thema für die diplomarbeit gewählt hätte?
was bedeutet genügend technischer anteil?
 
S

Störenfried

Guest
Es bedeutet in allererster Linie, dass man ordentlich schreiben kann.

Pfui!


Und komm' mir jetzt bloß keiner mit Netikette, Trolltum oder sonstigem Quark.
 
S

Störenfried

Guest
Ach ja, gibt es irgendeinen Grund, weshalb Du "Präsident" und "DPMA" irgendwie orthographisch zu schreiben scheinst? Ist das ein Ausdruck von Obrigkeitsgläubigkeit oder so?

Mann, kann ich gehässig sein. Ich schäme mich fast. Herr Redaktöör, Ihr Stichwort...
 
R

Robby

Guest
Bei mir stellt sich immer die Frage, warum jemand Wirtschaftsingenieur studiert, um dann Patentanwalt zu werden. Als PA braucht man alles mögliche, nur sicher kein VWL.
 
E

Elke II

Guest
Hört mal Kinder, könnt Ihr Eure pubertären Gehässigkeit vielleicht woanders loslassen. Es sollte wohl jeder das Recht haben, in diesem Forum eine sachliche Frage zu stellen, ohne von den Jungs hier angepöbelt zu werden.
 
G

grond

Guest
Störenfried schrieb:
Ach ja, gibt es irgendeinen Grund, weshalb Du "Präsident" und "DPMA" irgendwie orthographisch zu schreiben scheinst?
Wichtige regel im deutschsprachigen internet: alles wird klein geschrieben außer wörtern die Wichtig sind. Zeichensetzung findet nicht statt.


Also halte Dich daran! ;)
 
E

Elke

Guest
Liebe Jungens, jetzt wird es dunkel, und der Sandkasten wird zugemacht.
Irgendeine sachliche Antwort wird unser Kollege ja wohl erwarten können. Ich glaube, Wirtschaftsingenieur wird nicht anerkannt vom DPMA, aber genau weiss ich das nicht. Wer weiss es besser ?
 
S

Störenfried @ Elke

Guest
Liebe Elke,

folgende Feststellungen:

a) Dieser Herr wünscht mit uns zu kommunizieren.

b) Dafür gibt es Konventionen, also _Regeln_, sonst funktioniert Kommunikation nicht.

c) Die Regeln beherrscht dieser Herr nicht oder er will sie nicht benutzen.


Ergo kann keine Kommunikation zustandekommen.

Oder hast Du noch nie Kommunikationsprotokolle in der Hand gehabt? Aus welcher Branche kommst Du?
 
E

Elke II

Guest
Liebe Elke,

meinen dezenten Hinweis durch obigen Beitrag hast Du wahrscheinlich (absichtlich) nicht verstanden.

Es ist ganz schön anmaßend, hier ständig mit "Kinder" und "Jungens" aufzutreten, völlig unabhängig davon welchen geistigen Gehalt die Beiträge haben. Ich gehe davon aus, daß auch Du inzwischen aus Deiner Abiturklassengemeinschaft ausgeschieden bist und im Erwerbsleben mit respektablen Persönlichkeiten zusammenarbeiten musst. Laß den Spaßvögeln Ihren Spaß, akzeptiere, daß schlecht gestellte, überflüssige oder wiederholende Fragen mit Polemik beantwortet werden und werde Dir darüber klar, daß Du es hier mit Erwachsenen zu tun hast.
 
K

K. Bungartz

Guest
Zur eigentlichen Frage:

Meines Wissens kann ein Wirtschaftsingenieur zugelassen werden, aber nur, wie schon richtig in der Frage gesagt, wenn die Komponente "Ingenieurstudium" überwog. Massgebliche Stelle beim Amt ist die Dienststelle "Präsident des Patentamtes", was natürlich nicht heißt, dass der Präsident persönlich gefragt werden muss. Einfach telefonisch (089/21950) nach dem Referat Patentanwaltsausbildung fragen, die können die Richtlinien nennen. Leider wird eine verbindliche Vorabentscheidung/-auskunft nicht möglich sein, da der Sachbearbeiter nur über einen vollständigen Zulassungsantrag entscheiden kann. Schließlich könnten die Regeln ja in Zukunft geändert werden (was nicht geplant ist!), was wäre dann mit den Vorabbescheiden?

K. Bungartz
 
S

Störenfried

Guest
K. Bungartz schrieb:
Leider wird eine verbindliche Vorabentscheidung/-auskunft nicht möglich sein, da der Sachbearbeiter nur über einen vollständigen Zulassungsantrag entscheiden kann. Schließlich könnten die Regeln ja in Zukunft geändert werden (was nicht geplant ist!), was wäre dann mit den Vorabbescheiden?
Man könnte das als Teilbescheid ansehen. Der wäre dann ganz selbstverständlich mit seinem jeweiligen Inhalt für alle Ewigkeit weiter gültig, er würde nämlich 1. ein Datum und 2. einen Text wie etwa "wird festgestellt, dass ein technisches Studium gemäß §6 PatAnwO nachgewiesen wurde" beinhalten.

Es ist logisch, dass die 2. Aussage nur für das am 1. Datum geltende Gesetz zutreffen kann, nicht für ein späteres.

Werden irgendwelche Gebührenbescheide etwa ungültig oder unwirksam, wenn sich Jahre später die zugrundeliegende Gebührenordnung ändert?
 
S

Störenfried

Guest
Ach so, noch was:

K. Bungartz schrieb:
Meines Wissens kann ein Wirtschaftsingenieur zugelassen werden, aber nur, wie schon richtig in der Frage gesagt, wenn die Komponente "Ingenieurstudium" überwog.
Das "Überwiegen" kann nicht Kriterium sein.

1. würden dann 51% Ingenieurkomponente reichen und

2. hat die Ingenieurkomponente, solange das gesamte Studium nicht deutlich mehr Inhalt und/oder Zeitaufwand ausmacht als ein separates "echtes" Ingenieurstudium, immer weniger als 100% eines solchen "echten" Ingenieurstudiums.

Da sollte es mich wundern, wenn ohne weitere Leistungen überhaupt ein Wirtschaftsingenieur zugelassen wird.
 
G

grond

Guest
Elke schrieb:
Liebe Jungens, jetzt wird es dunkel, und der Sandkasten wird zugemacht.
Irgendwie ist Dein "erwachsener" Stil auch nicht weniger polemisch als der, den Du kritisierst, dafür aber nicht einmal so hilfreich wie Belehrungen über den Nutzen der Orthographie.


Elke schrieb:
Ich glaube, Wirtschaftsingenieur wird nicht anerkannt vom DPMA.
Die Tatsache, dass in meiner Kanzlei ein Wirtschaftsingenieur und Deutscher und Europäischer Patentanwalt arbeitet, werte ich als Hinweis darauf, dass Du falsch glaubst.
 
G

GlücklicherKandidat

Guest
@grond:

Die Tatsache alleine, dass ein Wirtschaftsingenieur in Deiner Kanzlei Deutscher und Europäischer PA ist, reicht meiner Meinung nach nicht aus. Meines Wissens erhält man auch dann, den Titel des Dipl. Wirtsch.-Ing., wenn man im Anschluss an ein volles Ingenieursstudium ein wirtschaftswissenschaftliches Aufbaustudium abgeschlossen hat. Nach meinen Informationen wird dann aus dem reinen Dipl.-Ing. ein Dipl.-Wirtsch.-Ing.

Ein solcher Dipl.-Wirtsch-Ing (oder wie der Titel auch immer lauten mag) wäre selbstverständlich dazu berechtigt die Ausbildung ohne Schwierigkeiten zu beginnen.

Interessant ist also nicht der akademische Grad dieses Anwalts alleine, sondern vielmehr die Erlangung dieses Titels.
 
R

Robby

Guest
kleine Anmerkung: Ein Titel wird nicht zu einem anderen, sondern es kommt ein neuer hinzu. Daher: Dipl.-Wirt.-Ing. Dipl.-Ing. nach einem Aufbaustudium.
 
G

GlücklicherKandidat

Guest
Du hast recht. Ich wurde diesbezüglich anscheinend falsch informiert. Dennoch scheint die richtige Abkürzung
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing.
zu lauten. Aber genug davon, es gibt wichtigeres.
 
G

grond

Guest
GlücklicherKandidat schrieb:
Die Tatsache alleine, dass ein Wirtschaftsingenieur in Deiner Kanzlei Deutscher und Europäischer PA ist, reicht meiner Meinung nach nicht aus. Meines Wissens erhält man auch dann den Titel des Dipl. Wirtsch.-Ing., wenn man im Anschluss an ein volles Ingenieursstudium ein wirtschaftswissenschaftliches Aufbaustudium abgeschlossen hat.
Hm, der Mann hat mein erstes Vorstellungsgespräch hier durchgeführt, seitdem habe ich ihn allerdings nicht mehr gesehen, da er in einer anderen Dependance sitzt. Er hat mir damals gesagt, er habe Wirtschaftsingenieur studiert, was mich etwas gewundert hat (und mir deshalb im Gedächtnis geblieben ist), da er Ende vierzig ist und ich dachte, dass es diese Studiengänge noch nicht so lange gibt. Eben habe ich auf unserer Webseite nachgeguckt. Dort steht auch nur "Studium des Wirtschaftsingenieurwesens, Fachrichtung Maschinenbau". Als einzigen technischen Titel führt er den "Dipl.-Wirt.-Ing." Es gibt also Hoffnung für die Anerkennung, obgleich das natürlich damals unter anderen Rahmenbedingungen gelaufen sein dürfte.
 

knackwurst

Schreiber
@ K. Bungartz

vielen dank für die sachliche antwort. dies hilft mir erstmal weiter.

@Robby

"Dipl.-Wirt.-Ing." stimmt schon, zumindest als alleinstehender titel.
 
S

Störenfried

Guest
@knackwurst:warumbenutztdueigentlichüberhauptnochleerzeichenundsatzzeichendiesinddochsowiesovölligunnützundhalteneinennurunnötigaufwährendtrotzdemjedesauverstehtwasmaneigentlichsagenwillkeinproblemnullproblemesozusagen.
 
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