Vertragsinhalte beim Ausbildungsvertrag

F

Fragesteller

Guest
Ich möchte mal die allgemeine Frage stellen, auf welche Vertragsinhalte beim Ausbildungsvertrag achten sollte.

Sollte der Vertrag auch als "Ausbildungsvertrag" bezeichnet werden.

Sollte die Arbeitszeit genau geregelt werden?

etc., etc.

Danke für Eure Rückmeldungen
 

patentmichel

Schreiber
Einige wichtige Punkte:
-wann genau wird der Kandidat beim Amt zur Ausbildung gemeldet
-Befristung des Arbeitsvertrags bis 26 Monate nach der Meldung eintragen - falls ein Leerlauf zwischen Kanzlei und Amtsjahr entsteht kann das für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hilfreich sein. Ansonsten kann man das Gehalt für die Zwischenzeit neu verhandeln.
-gehört die Ausbildung (Hagen, Kandidatenseminare, Einsendeaufgaben, Kommentare und Entscheidungen lesen etc.) zur Arbeitszeit?
-Wer übernimmt die Kosten für das Hagen-Studium und eventuelle andere Kurse (CEIPI)?

keine Garantie für die Vollständigkeit
 
F

Fragesteller

Guest
sollte nicht auch die Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden) drin stehen und was mit Überstunden ist, Urlaub, ...?
 
G

grond

Guest
Fragesteller schrieb:
sollte nicht auch die Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden) drin stehen und was mit Überstunden ist, Urlaub, ...?
Urlaub und Arbeitszeit sind in der Ausbildungsverordnung geregelt. Wer mehr als 24 Tage Urlaub im Jahr hat, muss die überzähligen versäumten Tage hinten an die 26 Monate ranhängen. Ähnlich ist die Mindestarbeitszeit geregelt. Dass ich nicht weiß, wieviele Stunden genau die beträgt, soll Dir ein Hinweis darauf sein, dass in diesem Beruf tunlichst nicht nach dem Feierabend gefragt wird...
 
A

Anna Nym

Guest
Arbeitszeit und Überstunden - wenn Dir so etwas wie eine 40-Stunden-Woche mit Überstundenausgleich vorschwebt: das ist nicht gerade üblich in der Branche. Im Allgemeinen steht da was von 40h Stunden und man erwartet deutlich mehr, das wird manchmal beim Einstellungsgespräch offen gesagt, manchmal merkt mans hinterher.

Wichtig finde ich in der Tat die Frage, wer die Kosten für Hagen etc. trägt, eventuell eine Gehaltserhöhung nach spätestens einem Jahr, Möglichkeit zum Zusatzverdienst durch separat bezahlte Übersetzungen.
 
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