Versorgungswerk der RAe in Baden-Württemberg

Horst

*** KT-HERO ***
Mir ist übrigens tatsächlich ein Unterschied aufgefallen.

Im VW in BaWü bekommt als PA eine BU-Rente erst nach mindestens 36 Monaten Beitragszahlung (RA 3 Monate).

In Bayern gibt es diesbezüglich keine Einschränkung (weder RA noch PA).
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Das sind jetzt zwei Fragen auf einmal, zunächst die Zweite:

Ich kenne das nur so, dass die (normale) BU im Schadensfall nicht mehr dynamisiert wird (ist ja auch logisch, woher soll das Geld kommen?).

zum ersten Punkt: Unabhängig von einer mir nicht bekannten Dynamisierung der BU-Leistungen im Schadensfall brauche ich in beiden Fällen keine Kopplung der Versicherungen und der damit einhergehenden Intransparenz der Leistungen und Kosten. Denn die Dynamisierung der Rentenversicherung kann ich bei Dynamisierung der BU auch leisten und sonst (so wie ich es kenne) eben nicht.

Noch zum Versorgungswerk: So weit ich das verstanden habe wird dort die BU-Leistung im Schadensfall sogar dynamisiert und nicht festgeschrieben. Steigt das Niveau allgemein, steigt auch die Höhe für den armen Tropf. Aber das ohne Gewähr.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Es geht eher darum, dass die gekoppelten Versicherungen (Lebensversicherung, Rente) im Schadensfall dynamisiert weitergezahlt werden (jährlich idR 10%). Das ist so.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Das wäre mir neu. Ändert aber nichts daran, dass man sich auch in diesem Fall getrennte Versicherungen besorgen könnte.
 

Patentonkel

GOLD - Mitglied
@ horst: das mit den 36 monaten ist tatsächlich etwas ärgerlich, soll wahrsch. verhindern dass PAe mit bereits angeschlagener gesundheit noch "schnell" freiwillig ins VW eintreten, da es ja keinen gesundheitscheck gibt, ist aber eine klare benachteiligung der PAe/Notare.

noch eine frage zur rentenhöhe, gilt denn für die ganze zeit der berentung der rentensteigerungsbetrag bei eintritt in die rente, d.h. bleibt die rente immer konstant, oder wird immer der aktuelle rentensteigerungsbetrag angesetzt, d.h. wird die rente auch mit den jahren steigen ? § 22 der satzung ist hier nicht ganz eindeutig m.e.
 

Patentonkel

GOLD - Mitglied
addendum

kann jemand noch etwas zur steuerlichen behandlung der beiträge zum VW sagen, d.h. wieviel kann man wie absetzen, ggf. mit quelle? danke!
 

grond

*** KT-HERO ***
Re: addendum

Patentonkel schrieb:
kann jemand noch etwas zur steuerlichen behandlung der beiträge zum VW sagen, d.h. wieviel kann man wie absetzen
Quelle habe ich leider nicht, aber m.W. ist der Beitrag zum VW voll "rürupfähig", soll heißen bis zu einem bestimmten Betrag dieser Staffelsteuer unterworfen:
 

Horst

*** KT-HERO ***
Genau, VW-Beiträge sind bis zu 20.000 Euro pro Jahr (bei 12x1054 kein Problem) rürupfähig, d.h. momentan zählen 60% von den Beiträgen nicht zu Deinem Bruttoeinkommen und werden nicht der Einkommensteuer unterworfen. Die 60% steigen pro Jahr um je 2% an.

Das mit den 36 Monaten ist in der Tat ärgerlich. Man kann sich allerdings auch die ersten 36 Monate nach Zulassung (was mit den ersten 36 Monaten fast übereinstimmen sollte) auf 5/10-Beitrag stufen lassen, wobei dann aber auch weniger in die Rente fliesst.

Wenn man übrigens mal in Satzungen von anderen Bundesländern schaut, ist es erstaunlicherweise eher nicht der Fall, dass PAe überhaupt zu den RAe in das VW können. Da ist BaWü schon eine Ausnahme (von Bayern mal abgesehen).

Was natürlich an dem Ärger über die 36 Monate nichts ändert.
 

Patentonkel

GOLD - Mitglied
ich glaube 60% war 2005, für 2008 müssten es schon 66% sein. 2025 dann 100%.

wie ist das mit der dynamik der rente, ich gehe davon aus das jeweils der aktuelle rentensteigerungsbetrag angesetzt wird und nicht derjenige bei renteneintritt?
 

ton

Vielschreiber
In jedem Fall sollte man sich die Bedingungen anschauen, bevor man über das Vorgehen entscheidet. Dann zeigt sich nämlich, dass der Vorschlag im Versorungswerk in den ersten 36 Monaten nur 5/10 Beitrag zu zahlen, nachteilig ist. Die BU-Rente und die Hinterbliebenenenrente geht nach dem gezahlten durchschnittlichen Beitragsquotienten. Also, wer 36 Monate 5/10 bezahlt, bekommt dann entsprechend 5/10 BU oder Hinterbliebenenrente. Wer also erst nach den 36 Monaten den vollen Beitrag zahlt, kann seinen Beitragsquotienten und damit die Rentenansprüche nur langsam erhöhen und senkt damit seine Rentenansprüche für lange Frist erheblich. Es spricht also viel dafür, gleich mit einem hohen Beitrag einzusteigen.

Die Wartefrist von 36 Monaten ist zwar eine schlechtere Regelung als für Rechtsanwälte. Erscheint mir bei einer freiwilligen Versicherung aber noch fair. Immerhin geht das Versorgungswerk das Risiko ein, nach nur wenigen Beitragsmonaten lebenslange BU oder Hinterbliebenenrente zu zahlen. Das würde keine private VErsicherung für diese BEiträge tun.
 

grond

*** KT-HERO ***
Horst schrieb:
Wenn man übrigens mal in Satzungen von anderen Bundesländern schaut, ist es erstaunlicherweise eher nicht der Fall, dass PAe überhaupt zu den RAe in das VW können. Da ist BaWü schon eine Ausnahme (von Bayern mal abgesehen).
Ich denke, das liegt hauptsächlich daran, dass PAs in den meisten Bundesländern in so verschwindend geringer Anzahl vorhanden sind, dass sich einfach nicht genug Masse für eine entsprechende Gesetzesänderung findet. Die RAs dürften prinzipiell jedenfalls nichts gegen eine Mitgliedschaft der eher zu besserem Einkommen neigenden PAs haben.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Die Ausführungen zum Beitragsquotienten sind vollkommen richtig. Ich würde auch gleich 10/10 zahlen, gerade die ersten Jahre sind die fetten. Hatte ich mit "wobei dann weniger in die Rente fließt" etwas unklar formuliert.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
  • Das mit den "die ersten Jahre sind die fetten" stimmt nur bedingt wenn man auf der anderen Seite die steigenden Abschreibungsmöglichkeiten sieht...
  • zu meinem beabsichtigten Rentendatum werde ich die Rente zu 100% besteuern müssen, d.h. bei mir liegt mit Rürup mit Sicherheit Doppelbesteuerung vor! Da viele andere von Euch das auch treffen dürfte, empfehle ich jedem gegen die jeweiligen Steuerbescheide, in denen nur ~60% als steuermindernd anerkannt werden, Einspruch einzulegen (Verfahren sind anhängig).
  • die 36 Monate kommen vermutlich daher, dass man annimmt, dass die PAs vorher in der gesetzlichen Rentenversicherung waren und damit bis zu 3 Jahre (?) nach Ende der Rentenversicherungspflicht (oder einzahlung) noch gegen BU geschützt sind (mit den mageren Leistungen, aber immerhin). I.Ü. bekommt man in Bayern als PA in der Regel auch nicht gleich den vollen Satz, da man bei Eintritt in der Regel über 30 ist und dann eine Dämpfung stattfindet - Begründung: Jemand über 30 hat sich vermutlich bereits anderweitig zusätzlich verischert.

 

Patentonkel

GOLD - Mitglied
BfA

ich möchte den thread aus aktuellem anlass nochmal hochholen.

wie ist hier eigentlich die vorgehensweise gegenüber der BfA bzw. rentenversicherung bund?

bei mir hat die versicherungspflicht offensichtlich mit der aufnahme der tätigkeit als freiberuflicher PA geendet. beiträge wurden keine mehr entrichtet. für die BfA bin ich demnach wohl "von der bildfläche verschwunden".

ich möchte jetzt ins VW eintreten. muss ich die BfA über irgend etwas informieren?

muss ich explizit das nichtvorliegen einer versicherungspflicht dartun bzw. hätte ich dies tun müssen?

wird sich die BfA (aufgrund ausbeleibender zahlungen) irgendwann bei mir melden und mich auffordern meinen status mitzuteilen?

danke für infos,
patentonkel
 

Horst

*** KT-HERO ***
Soweit ich weiss, musst Du selbst nichts unternehmen. Des weiteren wurde mir von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gesagt, dass man bei bestehender Mitgliedschaft im Versorgungswerk gar nicht mehr in die DRV dürfe (selbst freiwillig nicht). Dann hätte sich sowieso alles erledigt.
 
Oben