In jedem Fall sollte man sich die Bedingungen anschauen, bevor man über das Vorgehen entscheidet. Dann zeigt sich nämlich, dass der Vorschlag im Versorungswerk in den ersten 36 Monaten nur 5/10 Beitrag zu zahlen, nachteilig ist. Die BU-Rente und die Hinterbliebenenenrente geht nach dem gezahlten durchschnittlichen Beitragsquotienten. Also, wer 36 Monate 5/10 bezahlt, bekommt dann entsprechend 5/10 BU oder Hinterbliebenenrente. Wer also erst nach den 36 Monaten den vollen Beitrag zahlt, kann seinen Beitragsquotienten und damit die Rentenansprüche nur langsam erhöhen und senkt damit seine Rentenansprüche für lange Frist erheblich. Es spricht also viel dafür, gleich mit einem hohen Beitrag einzusteigen.
Die Wartefrist von 36 Monaten ist zwar eine schlechtere Regelung als für Rechtsanwälte. Erscheint mir bei einer freiwilligen Versicherung aber noch fair. Immerhin geht das Versorgungswerk das Risiko ein, nach nur wenigen Beitragsmonaten lebenslange BU oder Hinterbliebenenrente zu zahlen. Das würde keine private VErsicherung für diese BEiträge tun.