Zitierung des Thread-Erstellers (Zitierfunktion klappt bei mir neuerdings nicht mehr):
"Aber wenn ein EPA z.B. im Rahmen einer FTO für eine Weiterentwicklung plädiert und sich dann irgendwann herausstellt, dass ein relevantes Schutzrecht übersehen oder falsch ausgelegt wurde, dann hängt da ja evtl. mehr an Schaden dran, als wenn eine Sekretärin eine Kaffetasse fallen lässt. Das war so meine Überlegung. Das wäre vielleicht ganz interessant, wie man sich hier innerbetrieblich absichern kann, speziell wenn man innerbetrieblich schriftliche Empfehlungen erstellen soll."
Führt man diesen Gedanken zu Ende, dann müsste sich jeder angestellte Ingenieur
gegen mögliche fahrlässige Fehler bei Ausübung seiner Tätigkeit (Entwicklung, Forschung, Projektierung, firmeninterne Begutachtung) haftungsrechtlich privat
gegen seinen Arbeitgeber absichern.
Ist das tägliche Praxis? Nein.
Leitest Du Deine Überlegungen evt. aus dem Bereich der angestellten Mediziner ab?
https://www.aerzteversicherung.de/M...shaftpflicht-fuer-angestellte-Aerzte-ein-Muss
Zitat:
"Wichtig für angestellte Ärzte: Grundsätzlich haftet jeder dem Patienten gegenüber persönlich, also mit seinem Privatvermögen. Ob in einem Krankenhaus tätig, in einer Praxis oder in einem MVZ – das Haftungsrisiko hängt von der Absicherung durch den Arbeitgeber ab und inwieweit der angestellte Arzt selbst dafür gesorgt hat. "
Du wirst doch aber als angestellter European Patent Attorney nur für Deinen Arbeitgeber
tätig - Töchterunternehmen usw. mal ausgeklammert.
Interessant(er) fände ich den Versicherungsaspekt, wenn ein angestellter European Patent Attorney
nebenberuflich tätig wird und z.B. in seiner Freizeit Patentanmeldungen ausarbeitet
(sofern der Arbeitsvertrag dies überhaupt gestattet).
Soweit mir bekannt (ich lasse mich gerne eines besseren belehren), wäre dann im Gegensatz zum
deutschen PA die individuelle Vereinbarung eines Haftungsaussschlusses möglich.