Karl
*** KT-HERO ***
Hallo Leute,
Anlass der Frage: Bei einer Einspruchsrecherche habe ich den begründeten Verdacht einer Vorveröffentlichung durch den Anmelder, da das Google-Crawler Date der entsprechenden Katalogseite (auf der das Patentierte Produkt angeboten wird) vor dem AT liegt. Über http://archive.org/web/ kriege ich leider keine hinreichend alte Version.
Bei dem gefundenen Dokument handelt es sich um ein .pdf. Welche Bedeutung kommt dem Google-Crawler date zu? Was beweist es? Ich vermute, es beweist nur, dass zu dem Zeitpunkt eine Seite mit der URL existiert hat. Klar, im Ernstfall, wenn es dann wirklich drauf ankommen sollte, sorgt man dafür, dass entsprechende Angestellte der Anmelderin (und am besten auch nen ehemaliger Angestelter) als Zeugen geladen werden, und lässt sie vereidigen. Die wahrscheinlichkeit, dass man mit entsprechenden Nachdruck einen zum redenkriegt ist ja durchaus gegeben. Für den Mandanten wäre ein von unserer Seite aus vorlegbarer Beweis jedoch selbstverständlich von Vorteil.
Ach ja, der Großteil der Erfindung ist bereits den 2 Zeilen Auszug der Seite, die in Google angezeigt werden, zu entnehmen. Wie werden die zwei Zeilen erzeugt? Handelt es sich dabei um Teile der ursprünglich gecrawlten Seite oder kann es sich - trotz dem daneben angezeigten Datum - um einen Auszug einer neueren Version handeln?
Gibt es außer Archiv.org noch weitere - kostenlose oder kostengünstige - Anbieter von Archivierungsdiensten, die man daraufhin überprüfen könnte, ob die entsprechende Seite gespeichert wurde? Seht ihr sonst irgend eine möglichkeit, an den Inhalt der ursprünglichen Version des PDF´s ranzukommen (vermutlich wurde das PDF nie geändert, aber wie soll ich das beweisen?)
Anlass der Frage: Bei einer Einspruchsrecherche habe ich den begründeten Verdacht einer Vorveröffentlichung durch den Anmelder, da das Google-Crawler Date der entsprechenden Katalogseite (auf der das Patentierte Produkt angeboten wird) vor dem AT liegt. Über http://archive.org/web/ kriege ich leider keine hinreichend alte Version.
Bei dem gefundenen Dokument handelt es sich um ein .pdf. Welche Bedeutung kommt dem Google-Crawler date zu? Was beweist es? Ich vermute, es beweist nur, dass zu dem Zeitpunkt eine Seite mit der URL existiert hat. Klar, im Ernstfall, wenn es dann wirklich drauf ankommen sollte, sorgt man dafür, dass entsprechende Angestellte der Anmelderin (und am besten auch nen ehemaliger Angestelter) als Zeugen geladen werden, und lässt sie vereidigen. Die wahrscheinlichkeit, dass man mit entsprechenden Nachdruck einen zum redenkriegt ist ja durchaus gegeben. Für den Mandanten wäre ein von unserer Seite aus vorlegbarer Beweis jedoch selbstverständlich von Vorteil.
Ach ja, der Großteil der Erfindung ist bereits den 2 Zeilen Auszug der Seite, die in Google angezeigt werden, zu entnehmen. Wie werden die zwei Zeilen erzeugt? Handelt es sich dabei um Teile der ursprünglich gecrawlten Seite oder kann es sich - trotz dem daneben angezeigten Datum - um einen Auszug einer neueren Version handeln?
Gibt es außer Archiv.org noch weitere - kostenlose oder kostengünstige - Anbieter von Archivierungsdiensten, die man daraufhin überprüfen könnte, ob die entsprechende Seite gespeichert wurde? Seht ihr sonst irgend eine möglichkeit, an den Inhalt der ursprünglichen Version des PDF´s ranzukommen (vermutlich wurde das PDF nie geändert, aber wie soll ich das beweisen?)