Fragesteller
Vielschreiber
Welche Moeglichkeiten hat der Anmelder bei Versaemnis der Frist fuer die Stellung des Pruefungsantrages nach § 44 PatG?
Besteht vielleicht die Moeglichkeit auf Anwendung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 123 PatG, sofern dieser sein Versaemnis begruenden kann?
Ich wuerde mich ueber eure Meinungen freuen!
Vielen Dank!
Besteht vielleicht die Moeglichkeit auf Anwendung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 123 PatG, sofern dieser sein Versaemnis begruenden kann?
Ich wuerde mich ueber eure Meinungen freuen!
Vielen Dank!