'vermeintlich' und 'mutmaßlich'

grond

*** KT-HERO ***
Was sagt das aus, wenn nicht einmal mehr Rechtskundige die Wörter "vermeintlich" und "mutmaßlich" auseinanderhalten können? Beim Lesen des "Londoner Abkommens" springt mich folgendes an:

"Art. 2 Übersetzungen im Fall von Streitigkeiten:

[...]den Patentinhaber im Fall von Streitigkeiten über ein europäisches Patent zu verpflichten, auf eigene Kosten

a) auf Antrag eines vermeintlichen Patentverletzers eine vollständige Übersetzung in eine Amtssprache des Staates vorzulegen, in dem die vermeintliche Patentverletzung stattgefunden hat
[...]"


Wenn es sich um einen vermeintlichen Patentverletzer handelt, dann ist der Streit ja schon entschieden. Sinnvoll ist die Bestimmung nur dann, wenn es sich um einen mutmaßlichen Patentverletzer handelt und eben über diesen Umstand befunden werden soll. Ich finde es schon schlimm genug, wenn in der Presse dieser Unterschied nicht mehr getroffen wird, aber in einem Text von Gesetzesrang?
 

Horst

*** KT-HERO ***
Ich muß zugeben, dass es mir auch nicht ins Auge gesprungen ist. Aber der Kollege liegt vollkommen richtig. Im Grunde ist der Fehler völlig sinnentstellend. Ein Synonym für vermeintlich ist etwa "irrtümlich" und ein Synonym für mutmaßlich ist etwa "angeblich".

Klassischer Fall eines "Redaktionsversehens."
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Vorsicht mit solchen Behauptungen!

Dieser Begriff ist schon seit jeher im EPÜ enthalten (siehe Artikel 105 und Regel 89). Das sollte sich eigentlich spätestens bei der Prüfungsvorbereitung für die EQE ins Gedächtnis gebrannt haben.
 

grond

*** KT-HERO ***
Lysios schrieb:
Vorsicht mit solchen Behauptungen!

Dieser Begriff ist schon seit jeher im EPÜ enthalten (siehe Artikel 105 und Regel 89). Das sollte sich eigentlich spätestens bei der Prüfungsvorbereitung für die EQE ins Gedächtnis gebrannt haben.
Ja, schon, aber dadurch wird es nicht richtiger (der falsche Gebrauch im EPÜ war mir auch schon einmal aufgefallen, hatte ich aber zugegebenermaßen wieder verdrängt). "Vermeintlich" und "mutmaßlich" sind nun einmal unterschiedliche Dinge. Es handelt sich hierbei ja nicht gerade um eine Spitzfindigkeit wie "lebenslänglich" vs. "lebenslang" (richtig ist das zweite, schließlich ist der Mörder nicht länglich im Gefängnis, sondern lang), sondern um den falschen Gebrauch zweier juristischer Begriffe mit klar festgelegten Bedeutungen.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
@grond

Es ist hinlänglich bekannt, dass mutmasslich und vermeintlich synonym gebraucht werden. Siehe z.B.:

http://synonyme.woxikon.de/synonyme/mutma%C3%9Flich.php
http://www.woxikon.de/wort/vermeintlich.php
http://www.sensagent.com/dictionaries/de-de/vermeintlich/

Ich denke, es hängt von der Gesamtsemantik eines Satzes/Absatzes ab, ob vermeintlich nur im Sinne von "irrtümlich" zu verstehen ist. Üblicherweise ist es aber eher als "scheinbar" zu verstehen.

Und sowieso, man muss einfach die normative Kraft des Faktischen akzeptieren. Und das EPÜ ist schon seit über 30 Jahren mehr als faktisch und normativ.
 

grond

*** KT-HERO ***
Lysios schrieb:
Und sowieso, man muss einfach die normative Kraft des Faktischen akzeptieren. Und das EPÜ ist schon seit über 30 Jahren mehr als faktisch und normativ.
Müssen tut man gar nichts. Ich schreibe auch weiterhin "Subsumption", auch wenn es in Hagen und weiten Teilen der juristischen Literatur seit ca. 300 Jahren "falsch" geschrieben wird (in Hagen schreibt man ja teilweise sogar "Akzessorität"...). Ich verstehe aber, worauf Du hinauswillst und halte die Diskussion spätestens jetzt für off-topic, weshalb ich meinen Anfangsbeitrag ja auch nicht ins Fachforum gestellt habe... ;)

Der Beruf des PA ist halt optimal für notorische Korinthenkacker wie mich, da verdirbt ein Blick auf sprachliche Realitäten manchmal die Freude... :)
 

upupa

GOLD - Mitglied
Lysios schrieb:
Ich denke, es hängt von der Gesamtsemantik eines Satzes/Absatzes ab, ob vermeintlich nur im Sinne von "irrtümlich" zu verstehen ist. Üblicherweise ist es aber eher als "scheinbar" zu verstehen.
"scheinbar" = es hat den schein, ist aber nicht so
"anscheinend" = es hat den schein, und ist auch so

...noch so eine semantische falle...
 

Horst

*** KT-HERO ***
Wie benutze ich dann "scheinbar" und "anscheinend" in der Sprache, wenn ich gar nicht weiß, wie ein Umstand sich tatsächlich verhält? Gibt es da ein drittes Wort?

(Wirklich ernstgemeinte Frage, die sich mir beim Lesen des vorigen Beitrags ergeben hat.)
 
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