grond
*** KT-HERO ***
Was sagt das aus, wenn nicht einmal mehr Rechtskundige die Wörter "vermeintlich" und "mutmaßlich" auseinanderhalten können? Beim Lesen des "Londoner Abkommens" springt mich folgendes an:
"Art. 2 Übersetzungen im Fall von Streitigkeiten:
[...]den Patentinhaber im Fall von Streitigkeiten über ein europäisches Patent zu verpflichten, auf eigene Kosten
a) auf Antrag eines vermeintlichen Patentverletzers eine vollständige Übersetzung in eine Amtssprache des Staates vorzulegen, in dem die vermeintliche Patentverletzung stattgefunden hat
[...]"
Wenn es sich um einen vermeintlichen Patentverletzer handelt, dann ist der Streit ja schon entschieden. Sinnvoll ist die Bestimmung nur dann, wenn es sich um einen mutmaßlichen Patentverletzer handelt und eben über diesen Umstand befunden werden soll. Ich finde es schon schlimm genug, wenn in der Presse dieser Unterschied nicht mehr getroffen wird, aber in einem Text von Gesetzesrang?
"Art. 2 Übersetzungen im Fall von Streitigkeiten:
[...]den Patentinhaber im Fall von Streitigkeiten über ein europäisches Patent zu verpflichten, auf eigene Kosten
a) auf Antrag eines vermeintlichen Patentverletzers eine vollständige Übersetzung in eine Amtssprache des Staates vorzulegen, in dem die vermeintliche Patentverletzung stattgefunden hat
[...]"
Wenn es sich um einen vermeintlichen Patentverletzer handelt, dann ist der Streit ja schon entschieden. Sinnvoll ist die Bestimmung nur dann, wenn es sich um einen mutmaßlichen Patentverletzer handelt und eben über diesen Umstand befunden werden soll. Ich finde es schon schlimm genug, wenn in der Presse dieser Unterschied nicht mehr getroffen wird, aber in einem Text von Gesetzesrang?