EQE Verkuerzung des Praktikum fuer das EQE

argorius

Schreiber
Ich wollte mal nachfragen ober irgendwer Erfahrung hat mit der Verkuerzung des Praktikum was amn fuer die Ausbildung zum EPA braucht.

An welche Abteilung muss man solch einen Antrag stellen und kann man da machen bevor man z.B. seine offizielle Ausbildung bei einer Anwaltskanzlei anfaengt?

Ich habe eine Ausbildungstelle in Muenchen angenommen und werde am Anfang naechstes Jahres anfangen. Bach 3 Jahren koennte ich dann die EQE Pruefung machen.

Ich wollte diese Ausbildung bis zu einem Jahr verkuerzen auf Grund meiner vorherigen Berufserfahrung. Ich nehme mal an das die Chancen gering sind da meine Situation auch nicht in den Regulierungen spezial erwaehnt wurde aber ich wollte es trotzdem mal versuchen.

Neben meinem wissenschaftlichen Abschluss (in den USA) habe ich ein volles U.S. Jura Studium absolviert und arbeite seit 3-4 Jahren als U.S. Patentanwalt.

In meinem Job habe ich viel mit Europaeischen Mandanten zu tun, muss Sachen vom Europaeischen Stil zum U.S. Stil umwandeln, und arbeite zusammen mit einem Anwalt der vor der EPO agieren darf (ist aber kein EPA).

Was ist die allgemeine Erfahrung in so einem Vorhaben?

Danke!
 

argorius

Schreiber
Ja - ich habe natuerlich kein Recht eine Verkuerzung zu verlangen da die Regulierungen der EPO meine Situation nicht beschreiben. Wenn sie moechten koennen sie es mir gerne verweigern und da kann ich nicht viel argumentieren.

Aber es koennte sein das die EPO meine spezielle Situation anerkennt und mir auf Grund meines ungewoehnlichen Hintergrund, ein bisschen Zeit erlaesst. Es geht ja darum Erfahrung zu sammeln als Praktikant und ich hoffe das es mir vielleicht ein bisschen weiterhilft. Aber wie du gesagt hast, ich mache mir keine grossen Hoffnungen :) Ich bin mir abernicht ganz sicher an wen ich solch einen Antrag stellen muesste. (Es ist wahscheinlich eine Zeitverschwendung aber mal sehen)
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Also die Kontaktdaten stehen hier:
http://www.epo.org/patents/learning/qualifying-examination.html

Aber wie schon geschrieben wurde, ist hier nicht das Problem, dass man die Zeit für das Praktikum verkürzen kann. Das Problem besteht darin, dass man einen European Patent Attorney als Ausbilder benötigt. Ohne den kann man das Praktikum gar nicht erst beginnen.

Die "Regulation on the European qualifying examination for professional representatives" sehen zudem auch keinen Ermessensspielraum für eine Verkürzung vor:
http://archive.epo.org/epo/pubs/oj009/05_09/05_sup9.pdf

Insbesondere wird eine Law School in USA nicht anerkannt. Siehe Regel 15 und Regel 16.
 

Han Solo

SILBER - Mitglied
ich komme aus dem Staunen nicht mehr heraus. Warum sollte ein US amerikanisches Jura Studium verbunden mit der Tätigkeit eines US Patentanwalts auf die Praktikumszeiten für die EQE angerechnet werden? Wie kommen Sie denn auf so eine seltsame Idee; oder gibt es Reziprozität mit den USA, wenn man mit einem zugegebenermaßen ungewöhnlichen Hintergrund wie zB Deutscher Patentanwalt und zugelassener Vertreter vor dem EPA nun auch noch den Titel eines US Patentanwalts abgreifen möchte und in den USA praktizieren will?
 

argorius

Schreiber
Wie vorher gesagt - es gibt rechtlich gesehen keinen Grund warum das anerkannt werden sollte.

Aber worum geht es denn eigentlich in diesem Praktikum das man zur EQE braucht? Es geht darum Erfahrungen im Europaeischen Patentrechts zu sammeln. Es geht auch noch darum das man die Basis fuers allgemeine Patentrecht lernt. Das Amerikanische und das Europaeische Patentrecht beinhalten natuerlich grosse Unterschiede aber die Basis und die Grundkentnisse sind doch aehnlich.

Ob ich bei einem Deutschen oder Amerikanischen Arbeitgeber die Grundkentnisse (z.B. Novelty, Obviousness, usw.) erlerne ist doch fast Wurst. Ich muss sowieso die Unterschiede zwischen den beiden Systemen lernen. Was man am Anfang seines Praktikum's lernt (ueber die Grundkentnisse) ist auch nicht so verschieden.

Dazu kommt das man waehrend seiner Ausbildung auch noch mit dem Amerikanischen Recht zu tun hat. Ob es darum geht Amerikanische Mandanten zu betreuen oder halt Instruktionen an Amerikanische Anwaelte zu schicken, man wird etwas uebers Amerikanische Recht lernen (jedenfalls bei meinem Arbeitgeber).

Wenn man mehrere Jahre, als Amerikaner, mit Europaeischen Anwaelten (als Mandanten) zusammenarbeitet, bekommt man auch einige Grundkentnisse vom Europaeischen Patentrechts.

In meiner Ausbildung zum Europaieschen Patentanwalt muss ich ja nicht von vorne Anfangen und irgendwer muss mir erzaehlen - Das ist ein Patent, das ist ein Anspruch usw....

Wenn man als Deutscher Patentanwalt auf einmal in den USA praktizieren moechte und den Amerikanischen Test ablegen moechte, hat man ja auch Erfahrung - und einiges wuerde einfacher sein. Man faengt ja nicht von Null an. (obwohl es gibt kein Praktikum in den USA - und nix muss angerechnet werden)

Wie gesagt - solch ein Antrag ist nicht rechtlich begruendbar aber das heisst nicht das so ein Antrag nicht "equitable" ist. Mein Arbeitgeber unch ich finden es ist ein Versuch wert - aber wie gesagt - fuer die Gruende die Ihr genannt habt, glaube ich auch nicht das sowas Erflogreich sein wird.
 

Han Solo

SILBER - Mitglied
@argorius

Sie versuchen mit ihrer nicht ungeschickten Argumentation common law Rechtsauffassungen durch den Hintereingang und durch die kalte Küche in Europa hineinzuschummeln, was heißt schon "equitable" oder "equitable conduct", das sind subjektive Rechtsauffassungen (nicht Interpretationen, dazu müßte man statutory law haben..) von irgendwelchen Richtern... So what. Ich kann auch aus eigener Erfahrung im angelsächsischen Rechtskreis sagen: Wehret den Anfängen!
 

upupa

GOLD - Mitglied
Ich stimm' Ihnen zu, was die Grundkenntnisse betrifft, die man sonst normalerweise im ersten Jahr des "Praktikums" erwirbt...

Und um's daher mal ganz unverblümt auf den Punkt zu bringen: Man benötigt lediglich einen zugelassenen Vertreter, der einem bescheinigt, dass man zum Zeitpunkt der Prüfung ein "Praktikum" im Umfang von insgesamt 3 Jahren abgelegt hat.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
upupa schrieb:
Und um's daher mal ganz unverblümt auf den Punkt zu bringen: Man benötigt lediglich einen zugelassenen Vertreter, der einem bescheinigt, dass man zum Zeitpunkt der Prüfung ein "Praktikum" im Umfang von insgesamt 3 Jahren abgelegt hat.
Deswegen würde ich von jeder Art von Anfragen, die vom Standard-Prozedere abweichen, auch Abstand nehmen.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
upupa schrieb:
Und um's daher mal ganz unverblümt auf den Punkt zu bringen: Man benötigt lediglich einen zugelassenen Vertreter, der einem bescheinigt, dass man zum Zeitpunkt der Prüfung ein "Praktikum" im Umfang von insgesamt 3 Jahren abgelegt hat.
Diese Zeiten sind aber bald vorbei. Nach Inkraftreten der Regel 28 der "Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die Europäische Eignungsprüfung" muss man sich am Anfang des Praktikums registrieren.

Vielleicht gilt die Regel dann schon für die EQE 2011 mit Übergangsregelungen? Für die EQE 2010 ist es hier eh schon zu spät.
 

Tiger-Pat-Ente

SILBER - Mitglied
Das Problem von dem Herrn aus den USA ist:

Er hat offenbar keinen zugelassenen Vertreter, welcher ihn ausbildet. Daraus folgt, dass er gar nicht zur EQE zugelassen wird.

Ergo stellt sich die Frage nach einer Zeitgutschrift gar nicht, da er wegen dem oben genannten Mangel sowieso nicht zugelassen wird.

Interessant finde ich die Aussage, dass USA und EP-Praxis sehr ähnlich sind. Obviousness und den Aufgabe-Lösungsansatz würde ich nicht vergleichen.
 
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