W
Werner
Guest
Weiß jemand, ob es möglich ist, die Beschäftigungszeit auch wegen anderer bestandener Zusatzausbildungen/Studien zu verkürzen als die, die in der Bekanntmachung der
europäischen Eignungsprüfung aufgeführt sind? Ich denke da besonders an die Zusatzausbildung "Gewerblicher Rechtsschutz", die von der Uni Münster angeboten wird.
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/
europäischen Eignungsprüfung aufgeführt sind? Ich denke da besonders an die Zusatzausbildung "Gewerblicher Rechtsschutz", die von der Uni Münster angeboten wird.
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/