Verkürzung der Beschäftigungszeit für die Europäische Eignungsprüfung

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Werner

Guest
Weiß jemand, ob es möglich ist, die Beschäftigungszeit auch wegen anderer bestandener Zusatzausbildungen/Studien zu verkürzen als die, die in der Bekanntmachung der
europäischen Eignungsprüfung aufgeführt sind? Ich denke da besonders an die Zusatzausbildung "Gewerblicher Rechtsschutz", die von der Uni Münster angeboten wird.
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/
 
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justus

Guest
auch hier gilt: am besten diejenigen fragen, die sich damit auskennen sollten und vor allem die aktuellen Bestimmungen haben = beim Amt anrufen = DPMA, EPA.

(ggf. lassen sich ja auch mal die bisherigen Threads durchkämmen, bevor man seine Frage absondert, die Fragen nach Zulassungsvorausetzungen wiederholen sich nämlich mit schöner Regelmäßigkeit....)
 
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GAST_DELETE

Guest
Die einschlägigen Bestimmungen sind über die Homepage des EPA abzurufen.

Gefordert ist eine 3-jährige bzw. 6-jährige praktische
Tätigkeit auf dem Gebiet europäischer Patentanmeldungen bzw. Patente. Details siehe Art.10.

http://eqe.european-patent-office.org/site/pdf/12_sup4.pdf


Univorlesungen, Hagen-Studium ..... sind ganz klar keine praktische Tätigkeit!

Also leider nein, an den mindestens 3 Jahren kommt man nicht herum.
 
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Gert

Guest
In meiner Erinnerung hab ich so ein paar Spezialfälle, bei denen 6 Monate der 36 Monate erlassen werden. Vielleicht betreibst Du einfach mal Nachlese in den einschlägigen EPA-Bestimmungen, gibt's auf der Homepage www.epo.org.
 
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Werner

Guest
Danke Gert! Du verstehst mich.

In den Bekanntmachungen finde ich nur das Zusatzstudium an der HU Berlin und eins in Ilmenau, mit denen mal um 6 Monate verkürzen kann. Die Zusatzausbildung in Münster ist aber nicht so umfassend wie die in Berlin oder Ilmenau. Aber auch eine Verkürzung um drei Monate ist gut, wenn man wie ich so zu einem so ungünstigen Zeitpunkt angefangen hat.

Ich wollte wissen, ob die Aufzählung zur Verkürzungsmöglichkeit
[abgeschlossene achtmonatige Ausbildung bei den deutschen Patentbehörden, "Zusatzstudium auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes" HU Berlin, "Zusatzstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz" Uni Ilmenau, Abschluss des einjährigen Studiengangs beim CEIPI in Straßburg, "Diplôme d'études supérieures spécialisées en droit de la propriété industrielle"
(DESS), "Master of Science in Management of Intellectual Property" am Queen Mary and Westfield College, "Nachdiplomstudiengang Geistiges Eigentum" TH Zürich.]
abschließend ist. Aber vielleicht hatte ich mich in meiner ersten Frage unklar ausgedrückt.

Vielen Dank für weiter Antworten.
 
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Gast999

Guest
Soweit ich weiß, ist diese Lister abschließend, um sicher zu gehen, würde ich mich an Deiner Stelle direkt an das EPA wenden, die können Dir das in fünf Minuten sagen (nachdem Du 5mal in einer Stunde weiterverbunden worden bist .-)).

Gruß
 

Markus

Schreiber
Hallo Gert,

auch ich kann Dir nur empfehlen, eine email mit der Anfrage, ob Verkürzungszeit in diesem Fall gewährt wird an das Prüfungssekretariat zu schicken. eqe[img]http://files.carookee.com/img/clear.gif[/img]@[img]http://files.carookee.com/img/clear.gif[/img]epo[img]http://files.carookee.com/img/maildot.gif[/img]org
Das Prüfungssekretariat ist befugt, Verkürzungszeit zu gewähren, egal, um welche Zusatzausbildung es sich handelt.
Die von Dir angeführte Aufzählung der Verkürzungsmöglichkeiten umfasst alle "üblichen" Zusatzausbildungen, ist jedoch nicht abschliessend.

MfG, Markus

Noch ein kleiner Tipp an Gast999: wähle einfach 089/2399-5155
Dann landest Du beim helpdesk des Prüfungssekretariats und musst nicht erst eine Stunde weiterverbunden werden.
 
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