DE Vergütung Nebentätigkeit im Amtsjahr

bazirre

Schreiber
Hallo Forum,

da die Beiträge zu diesem Thema alle nicht mehr wirklich aktuell sind, wollte ich gerne erneut die Frage aufwerfen, was zur Zeit üblicherweise im Amtsjahr für "Nebentätigkeit" abgerechnet wird.

Viele von Euch, die im Amtsjahr sind (bzw. waren), werden vermutlich entweder für die Ausbildungskanzlei weiterarbeiten oder aber Kollegenarbeit für andere Kanzleien/ Industriepatentabteilungen annehmen. Nach welchen Konditionen wird dabei Eure Arbeit abgerechnet? Bekommt Ihr eine Umsatzbeteiligung (bin der Meinung, hier früher schon Zahlen zwischen 30-50% gelesen zu haben)? Wenn ja, von welcher Bezugsgröße? Oder ist auch ein fester Stundensatz üblich? Wenn ja, in welcher Höhe? Oder wird auch noch nach anderen Modellen abgerechnet?

Vielen Dank für Eure Antworten!

bazirre
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Es hat sich nichts geändert in den letzten 5 Jahren - nicht mal die Stundensätze der Patentanwälte. Daher stimmen die zahlreichen alten Beiträge alle noch....
 

Brötchen

BRONZE - Mitglied
Also bei uns gibt es einen Vertrag:

  • Arbeit für die Kanzlei, bis zu* 15 abrechenbare Stunden pro Woche (*die Leistung von weniger Stunden bei stärkerer Belastung ist möglich, sollte dann nach dem Amtjahr nachgeholt werden bzw. wird erlassen) = Festgehalt EURO 4200 brutto/Monat
  • Laufzeit des Vertrages bis zur deutschen Zulassung
  • Jede weitere abrechenbare Stunde pro Woche (relevant für die Zeit nach dem Amtsjahr und vor der Zulassung, ca. ein/zwei Monate) = 90 EURO pro Stunde (zusätzlich zum Festgehalt)
Gruß,
Brötchen
 
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