Hallo Forum,
da die Beiträge zu diesem Thema alle nicht mehr wirklich aktuell sind, wollte ich gerne erneut die Frage aufwerfen, was zur Zeit üblicherweise im Amtsjahr für "Nebentätigkeit" abgerechnet wird.
Viele von Euch, die im Amtsjahr sind (bzw. waren), werden vermutlich entweder für die Ausbildungskanzlei weiterarbeiten oder aber Kollegenarbeit für andere Kanzleien/ Industriepatentabteilungen annehmen. Nach welchen Konditionen wird dabei Eure Arbeit abgerechnet? Bekommt Ihr eine Umsatzbeteiligung (bin der Meinung, hier früher schon Zahlen zwischen 30-50% gelesen zu haben)? Wenn ja, von welcher Bezugsgröße? Oder ist auch ein fester Stundensatz üblich? Wenn ja, in welcher Höhe? Oder wird auch noch nach anderen Modellen abgerechnet?
Vielen Dank für Eure Antworten!
bazirre
da die Beiträge zu diesem Thema alle nicht mehr wirklich aktuell sind, wollte ich gerne erneut die Frage aufwerfen, was zur Zeit üblicherweise im Amtsjahr für "Nebentätigkeit" abgerechnet wird.
Viele von Euch, die im Amtsjahr sind (bzw. waren), werden vermutlich entweder für die Ausbildungskanzlei weiterarbeiten oder aber Kollegenarbeit für andere Kanzleien/ Industriepatentabteilungen annehmen. Nach welchen Konditionen wird dabei Eure Arbeit abgerechnet? Bekommt Ihr eine Umsatzbeteiligung (bin der Meinung, hier früher schon Zahlen zwischen 30-50% gelesen zu haben)? Wenn ja, von welcher Bezugsgröße? Oder ist auch ein fester Stundensatz üblich? Wenn ja, in welcher Höhe? Oder wird auch noch nach anderen Modellen abgerechnet?
Vielen Dank für Eure Antworten!
bazirre