Kratos
*** KT-HERO ***
Ein Patent (DE) weist einen Produktanspruch und einen darauf zurückbezogenen Verfahrensanspruch auf:
Das Produkt gemäß Produktanspruch beinhaltet die Bauteile A, B und C, wobei auf das Bauteil A eine Beschichtung aufgebracht ist.
Der Verfahrensanspruch lautet etwa wie folgt:
"Verfahren zur Herstellung des Produkts nach Produktanspruch, wobei das Bauteil A durch einen Verfahrensschritt X umgeformt wird."
Beinhaltet der Verfahrensanspruch durch den Passus "zur Herstellung des Produkts nach Produkutanspruch" auch einen Verfahrensschritt des Beschichtens? Ich war stets der Auffassung, dass "zur Herstellung des Produkts nach Produktanspruch" nur die grundsätzliche Eignung des Verfahrens zur Herstellung des Produkts dokumentiert, aber keine Einschränkung des Verfahrensanspruchs selbst darstellt, so dass der Verfahrensschritt des Beschichtens bei der Beurteilung der Patentfähigkeit des Verfahrens keine Rolle spielt.
Gruß
Kratos
Das Produkt gemäß Produktanspruch beinhaltet die Bauteile A, B und C, wobei auf das Bauteil A eine Beschichtung aufgebracht ist.
Der Verfahrensanspruch lautet etwa wie folgt:
"Verfahren zur Herstellung des Produkts nach Produktanspruch, wobei das Bauteil A durch einen Verfahrensschritt X umgeformt wird."
Beinhaltet der Verfahrensanspruch durch den Passus "zur Herstellung des Produkts nach Produkutanspruch" auch einen Verfahrensschritt des Beschichtens? Ich war stets der Auffassung, dass "zur Herstellung des Produkts nach Produktanspruch" nur die grundsätzliche Eignung des Verfahrens zur Herstellung des Produkts dokumentiert, aber keine Einschränkung des Verfahrensanspruchs selbst darstellt, so dass der Verfahrensschritt des Beschichtens bei der Beurteilung der Patentfähigkeit des Verfahrens keine Rolle spielt.
Gruß
Kratos
Zuletzt bearbeitet: