Verdienst

K

Kalkulator

Guest
Ich habe hier was zum Verdienst von Patentanwälten gefunden: http://www.vrbank-neuwied.de/index/Firmenkunden/Branchencomputer/branchenbriefe/pdf/BB142N.pdf


"Über das Einkommen als Patentanwalt, zumindest wenn man ein Newcomer ist, sollte man sich keine Illusionen machen. Während die angestellten Kollegen (von denen es in den großen Firmen immer mehr gibt) bereits um die 50.000 EUR Jahresgehalt eziehen, kommt es durchaus vor, dass selbständige Kollegen sich noch mit Nebenjobs über Wasser halten müssen.
Ältere Statistiken weisen aus, dass in Sozietäten zusammengeschlossene Patentanwälte durchschnittlich einen um mehr als ein Drittel höheren Verdienst haben als ihre einzeln wirtschaftenden Kollegen. Der Jahresumsatz (2001, ohne Umsatzsteuer) der umsatzsteuerpflichtigen 855 Kanzleien lag im Schnitt bei gut 725.000 EUR. Einzelkanzleien dürften heute nach Einschätzung
von Fachleuten kaum mehr einnehmen als vor zehn Jahren, genaue Zahlen existieren jedoch nicht.
60 Prozent des Umsatzes müssen für Betriebskosten veranschlagt werden, der Rest ist Gewinn vor
Steuern."

Das heißt also, dass 40% von 725 TEUR übrig bleiben, also 290 TEUR. Bei angenommenen 2500 PAs entfallen auf eine Kanzlei 2500/855= 2,9 PAs, d.h. das Durchschnittsbruttoeinkommen/PA beträgt 290/2,9 = 100 TEUR.

Das ergibt laut Brutto:Netto-Rechner 4.335,99 EUR netto. Nicht schlecht, aber reich wird man damit auch nicht!
 
G

GAST_DELETE

Guest
@Kalkulator
Das ist ein interessanter Link. Entspricht nicht so ganz den teilweise sehr hohen Zahlen, die teilweise im Forum kursieren. Aber, ich glaube, jedem ist klar, das die Neuen an die Verdienste der "Alten Herren" nicht mehr herankommen werden. Andererseits, der errechnete Durchschnittsverdienst ist immer noch vergleichsweise hoch!
Wer weiß schon was die Zukunft bringt.
 
P

ppa

Guest
Sehr kompetent: Zitat von S.2:

"Ingenieure aller Fachrichtungen und Naturwissenschaftler haben die besten Voraussetzungen, sich zum freien Patentanwalt (oder angestellten Patentassessor) zu qualifizieren. Juristen, die als
Rechtsanwälte im Bereich des Patentrechts tätig werden möchten, können das aufgrund ihrer juristischen Ausbildung tun, werden aber mangels eigener technischer Kompetenz sehr häufig
Experten hinzuziehen müssen."


Seit wann können sich Juristen "zum freien PA qualifizieren"?

Auch die Gleichsetzung EPA mit Europäische Union zeugt nicht von Kompetenzt.

Die fortlaufende Verwendung des Begriffs "Warenzeichen" erweckt bei mir den Eindruck, das das Ganze schon älter ist und höchstens grob "aktualisiert" wird.

Aber auf jeden interessant, was die Finanzbranche über uns denkt.

Zitat von S. 10:

"Der Jahresumsatz (2001, ohne Umsatzsteuer) der umsatzsteuerpflichtigen 855 Kanzleien lag im Schnitt bei gut 725.000 EUR. ....60 Prozent des Umsatzes müssen für Betriebskosten veranschlagt werden, der Rest ist Gewinn vor
Steuern."

Das ist wohl nicht sehr aussagekräftig; diese Zahlen können nicht durch die Gesamtanzahl von 2500 PA geteilt werden, da muss ich Kalkulator von oben widersprechen: die Syndikus-PA in den Unternehmen sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
 
B

Blood für PMZ

Guest
Dieser Text liegt übrigens bei den Banken tatsächlich vor, wenn man etwa einen Kredit für den Hauskauf oder für die Kanzleierweiterung oder so aufnehmen will. Er scheint tatsächlich nicht ganz frisch, aber doch erstaunlich gut recherchiert und für die bankrelevanten Details auch aktualisiert zu sein. Die Unterschiede zwischen EU und EPÜ etc. begreifen auch viele Mandanten nicht.

@ppa: Auf der anderen Seite sind bei den 855 umsatzsteuerpflichtigen Kanzleien auch die Umsätze enthalten, die auf die Rechtsanwälte in gemischten Kanzleien entfallen, auch eine sehr erkleckliche Anzahl.

Hinzu kommt, dass in den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen auch die auszulegenden und weiterberechneten Honorare der Korrespondenzanwälte enthalten sein dürften, denn der Bank ist es herzlich egal, wie wir irgendwelche Bewertungen machen, zumal sie diese Zahlen nicht pauschal kennt. Woher mögen in der Statistik die geschätzten "60 %" Unkostenanteil kommen? Es könnten Zahlen von Rechtsanwälten oder Steuerberatern sein, die einfach übertragen werden.

Das von Kalkulator hochgerechnete durchschnittliche Einkommen dürfte daher immer noch deutlich zu hoch angesetzt sein. Da es immer wieder und häufiger als vielfach geglaubt Büros gibt, die Insolvenz anmelden oder die Notbremse ziehen müssen, müssen deren Zahlen ja auch irgendwo eingehen.
 
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