Nein, kannst du nicht.
Für die Validierung musst du innert einer vorgegebenen Frist ab Erteilung in einigen Ländern gewisse Handlungen vornehmen (siehe Nationales Recht zum EPÜ, Kapitel IV.), sonst wird das EP-Patent dort nicht zum nationalen Patent. Dazu gehören Übersetzungen, z.T. Bestellung eines Inlandvertreters, Gebühren etc. Dafür hast du i.d.R. 3 Monate Zeit (in TR gegen Gebühr auf 6 Monate verlängerbar). Zudem musst du nach der Erteilung Jahresgebühren in den Ländern bezahlen, in denen du validiert hast, sonst erlischt das Patent. Das gilt natürlich auch in Ländern, wo es keine speziellen Erfordernisse für die Validierung gibt (z.B. FR, GB, DE und andere Vertragsstaaten des London agreement).