Fip
*** KT-HERO ***
Ich habe immer wieder gehört, dass man dann, wenn man im Prüfungsverfahren vor dem USPTO die Patentansprüche einmal eingeschränkt hat, etwa in Erwiderung auf eine Office Action mit der Absicht, sich vom Stand der Technik abzugrenzen, die einmal eingeführte Einschränkung nicht mehr zurücknehmen kann.
Es wäre ja durchaus möglich, dass man sich vor dem USPTO in eine Richtung eingeschränkt hat, dann Kenntnis von neuem Stand der Technik erlangt (z.B. durch die EPO Recherche), aufgrund dessen die bereits vorgenommene Einschränkung nicht mehr sinnvoll erscheint, und man das bereits eingeführte, einschränkende Merkmal wieder aus dem Anspruch herausnehmen will, um sich anschließend in eine andere Richtung einzuschränken.
Stimmt das? Wenn ja, weiß jemand, wo das steht?
Es wäre ja durchaus möglich, dass man sich vor dem USPTO in eine Richtung eingeschränkt hat, dann Kenntnis von neuem Stand der Technik erlangt (z.B. durch die EPO Recherche), aufgrund dessen die bereits vorgenommene Einschränkung nicht mehr sinnvoll erscheint, und man das bereits eingeführte, einschränkende Merkmal wieder aus dem Anspruch herausnehmen will, um sich anschließend in eine andere Richtung einzuschränken.
Stimmt das? Wenn ja, weiß jemand, wo das steht?