Gebühren sind jeweils nach 3 1/2, 7 1/2 und 11 1/2 Jahren ab Erteilung (nicht Anmeldetag) fällig. Gebührenhöhe: s. fee schedule auf USPTO-Website. Gezahlt werden kann ohne Zuschlag jeweils 6 Monate vor Fälligkeit (also im Fenster von 3 Jahre bis 3 Jahre und 6 Monate etc.) und mit Verspätungszuschlag auch noch 6 Monate nach Fälligkeit (also in der grace period von 3 1/2 Jahre bis 4 Jahre nach Erteilung etc.).