US US-Assignment und Declaration mit eingescannter Unterschrift: Papieroriginal?

Armin

GOLD - Mitglied
Hallo Forum,

bei uns gehen die Erfinder teilweise dazu über, Assignment und Declaration (mangels Scanner und Drucker) mit ihrer eingescannten bzw. digital gemalten Unterschrift zu versehen.

Diese senden wir dann als PDF zum Korrespondenzanwalt nach USA, und später wird das "Original" in Papierform hinterhergeschickt.

Wäre es für das Papieroriginal besser, die Version mit der eingescannten Unterschrift auszudrucken (mit dem Vorteil, dass die beiden Unterschriften optisch identisch sind und diesbezüglich keine Fragen aufkommen), oder sollte das Papieroriginal unbedingt eigenhändig unterschrieben werden (falls dieses irgendwann einmal forensisch untersucht werden sollte)?

Oder wird das Original beim USPTO sowieso weggeworfen, nachdem das Dokument in die elektronische Akte, bzw. in die Assignment/Declaration-Datenbank aufgenommen worden ist.

Dankbar für Erfahrungswerte oder Meinungen hierzu.
 
Zuletzt bearbeitet:

NiceGuyEddie

BRONZE - Mitglied
Originale sind völlig unnötig. Unterschriften werden unter Penalty of Perjury beim USPTO geleistet. Sogar eine „S-Signatur“ ist ausreichend.

Eine S-Signatur stellt die Möglichkeit dar, ein elektronisches Dokument ohne eine echte Unterschrift zu signieren. Der Unterzeichner gibt seinen Namen in der Signaturzeile eines Dokuments zwischen zwei Schrägstrichen ein (z. B. /Jimmy Doe/). ... Diese angepasste Art der Unterschrift hat der S-Signatur ihren Namen gegeben.

Hope this helps!

Michael
 
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