DE Urlaub - strenge Auslegung der 24 Tage / Jahr?

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Carl

Guest
Hallo liebes Forum,

die Suchfunktion zu diesem Thema war nicht vollständig erhellend, darum hätte ich noch einige Fragen dazu:

Wie streng wird die in der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung festgeschriebene Regelung, dass nur 24 Tage Erholungsurlaub auf das jeweilige Ausbildungsjahr angerechnet werden können, ausgelegt?

Die meisten Kandidaten werden ja eher mehr als 24 Tage Urlaub haben. (bei mir sind es 28)

Wenn man tatsächlich nur 26 Monate beim Anwalt wäre, hätte man also mehr als 8 Tage zuviel Urlaub genommen und würde im Zweifel nicht zugelassen zur Ausbildung beim DPMA und BPatG?

Wie prüft das DPMA dies überhaupt?

Kann man einige Urlaubstage wegdefinieren, in dem diese Tage nicht als "Erholungsurlaub" sondern als Freistellung zum Lernen für Hagen etc. ausgelegt werden? (ausreichend Zeit dafür soll ja gemäß PatAnwAPO auch vorgesehen werden...)

Danke schon einmal für hilfreiche Tips.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Lass die vielen Fragen, da am Montag das Referat für Vertreterwesen des DPMA interessiert mitliest.
 
B

Buhmann

Guest
Gast schrieb:
Lass die vielen Fragen, da am Montag das Referat für Vertreterwesen des DPMA interessiert mitliest.
Was will uns dieser Beitrag sagen? Dass das DPMA diese Problematik bisher nicht erfasst hat? Ist ein bisschen weltfremd, diese Ansicht.

Ich habe schon von einem Fall gehört, in dem das DPMA die Urlaubstage reklamiert hat. Derjenige musste (ich weiß es nicht mehr genau) entweder die Anwaltszeit verlängern oder vor der Prüfung nochmal die fehlende Zeit dort arbeiten. Jedenfalls hat das Ganze ihn drei Monate gekostet.

Wie es rauskam, weiß ich nicht. Ich vermute mal, derjenige war in der Industrie gewesen. Dort kann sich sogar das DPMA ausmalen, dass man mehr als diese lächerlichen 24 Tage Urlaub hat.

Jeder Referendar hat mit 30 Jahren 28 Tage Urlaub. Da dürfte für PA-Kandidaten (die im Schnitt etwa so alt sind) doch wohl auch mindestens soviel drin sein. Darüber habe ich mich schon oft geärgert.
 
C

Carl

Guest
Buhmann schrieb:
Ich habe schon von einem Fall gehört, in dem das DPMA die Urlaubstage reklamiert hat. Derjenige musste (ich weiß es nicht mehr genau) entweder die Anwaltszeit verlängern oder vor der Prüfung nochmal die fehlende Zeit dort arbeiten. Jedenfalls hat das Ganze ihn drei Monate gekostet.
Genau dies möchte ich vermeiden. Im Zweifel können das doch sogar 4 Monate sein, da das Amtsjahr nur alle 4 Monate begonnen werden kann.
 
B

Buhmann

Guest
Ah, das war natürlich ein Schreibfehler. "4" sollte da auch stehen. Die Prüfungen sind ja auch nur alle 4 Monate.
 
P

PA

Guest
Buhmann schrieb:
Dort kann sich sogar das DPMA ausmalen, dass man mehr als diese lächerlichen 24 Tage Urlaub hat.

Jeder Referendar hat mit 30 Jahren 28 Tage Urlaub. Da dürfte für PA-Kandidaten (die im Schnitt etwa so alt sind) doch wohl auch mindestens soviel drin sein. Darüber habe ich mich schon oft geärgert.
Als Patentanwalt ist man dann sogar noch etwas älter. Aber 24 Urlaubstage oder mehr gönnen sich doch allenfalls Altsozien, die genügend Junge haben, die sich auch mit 10 Urlaubstagen begnügen.

Ich für meinen Teil bin schon froh, wenn ich mal ein freies Wochenende habe. Eine Woche Urlaub wäre da ein echter Traum.

Wer als Kandidat meint mehr als 24 Tage Urlaub zu brauchen, ist wohl im falschen Beruf angekommen. Da kann ich nur empfehlen, zurück in die Industrie- F&E-Abteilung.
 
P

Patato

Guest
Au weia, wieder dieses peinliche "ein richtiger PA ist nur, wer 24 Stunden am Tag arbeitet und nie Ferien macht". Um dem mal etwas entgegenzustellen: Wer bei uns nicht mindestens ein paar Wochen Urlaub macht, muss sich fragen lassen, was er falsch macht.
 
Z

zaphod

Guest
@ PA

Ich würde eher sagen, da arbeiten Leute auf Provisionsbasis und können den Hals nicht voll kriegen.

Privatleben, Familie etc. Wer braucht das?

Habe erst kürzlich den schönen Begriff "sozial Amputierte" gehört, scheint dann sehr passend zu sein. Aber vielleicht haben diese Leute ja die sozialen Kontakte bei Ihren 200 Verhandlungen im Jahr ;-))

Noch eines, mein alter Herr hatte ein schönes Bild in seinem Büro:

Sarg, Kranz, Kerzen, darunter:

"Er hatte jede Menge Überstunden, jetzt bummelt er ab."

Abgesehen davon habe ich meine eigenen Ansichten über die EFFEKTIVE tägliche Arbeitszeit. Gesichtspflege ist nicht gleich Arbeitszeit.
 

Peter

Schreiber
Liebe Kandidaten,

hinsichtlich der Urlaubstage während der Patentanwaltsausbildung in der Kanzlei habe ich einige Fragen.

In der Patentanwaltsausbildungsverordnung heißt es in

§ 9 Anrechnung von Urlaub und Krankheit

(1) Ein dem Bewerber gewährter Erholungsurlaub wird bis zu 24 Arbeitstagen innerhalb des Ausbildungsjahres auf die in den Zeitraum dieses Jahres fallenden Ausbildungsabschnitte angerechnet.

Nun zu meinen Fragen:

Welche Zeit entspricht einem "Ausbildungsjahr" ?
Sind immer genau 24 Urlaubstage pro Ausbildungsjahr erlaubt?
Ist ein Mittelwertberechnung über die Ausbildungsjahre möglich?
Also wenn man im ersten Ausbildungsjahr 15 Urlaubstage anstatt 24 genommen hat, kann man dann im zweiten Ausbildungsjahr 33 Urlaubstage nehmen?
Stimmt die Annahme, dass wenn man 30 Urlaubstage seitens der Kanzlei bekommt, also 6 mehr als von der Kammer zugestandenen 24 Urlaubstage, dass man, wenn man 6 Tage mehr als 26 Monate, alles wieder stimmt??

Ich würde mich freuen, wenn sich zu diesem Thema einige äußern würden, das würde mir viel weiterhelfen. Danke.

Peter Schlier
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

ist doch alles halb so wild. Laß Dir Deine Überstunden - und ich denke als Kandidat macht man doch auch mal ein paar - eben entsprechend bestätigen, sodaß man eben auf 6 Tage insgesamt Überstunden kommt. Dann ist doch die Begrenzung auf 24 Urlaubstage kein wirkliches Problem. Ich kenne viele Kandidaten, die mehr Urlaub gehabt haben aber auch mehr als die üblichen Stunden pro Tag gearbeitet haben.

Ciao,

arcd007
 

Peter

Schreiber
Hi,
finde es schwierig den Paragraphen 9 Abs. 1 "Ein dem Bewerber gewährter Erholungsurlaub wird bis zu 24 Arbeitstagen innerhalb des Ausbildungsjahres auf die in den Zeitraum dieses Jahres fallenden Ausbildungsabschnitte angerechnet." zu verstehen. Was heißt das genau? Kann mir das mal jemand erklären?

Wie wäre das denn:
Sind die Urlaubstage über die 3 Ausbildungsjahre aufzuaddieren (als 3X24=72 Ürlaubstage insgesammt)?

Oder gilt die strenge Regel, dass pro Ausbildungsjahr, das ja genau immer 12 Monaten entspricht, auf keinen Fall mehr als 24 Urlaubstage genommen werden dürfen?
Ist es eurer Meinung nach denkbar, dass man im ersten Ausbildungsjahr nur z.B. 10 von 24 Urlaubstagen nimmt und z.B. im zweiten Ausbildungsjahr 38 und im dritten wieder 24 Urlaubstage nimmt? Man hätte dann eben im ersten weniger und im zweiten mehr genommen aber insgesamt passt es wieder?

Weitere Frage:
Ist es richtig anzunehmen, dass man die Urlaubstage, die man zu viel genommen hat, durch Anhängen von Arbeitstagen in einer Kanzlei nach Ableisten der 26 Monate in der Kanzlei wieder reinholen kann? Also z.B. 10 Urlaubstage (mehr als die 24 Urlaubstage pro Ausbildungsjahr) durch 10 zusätzliche Arbeitstag am Ende der 26 Monate bei einer Kanzlei? Ist da die Regelung 1 zu 1?

Vielen Dank für die Informationen,

Peter
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

ist doch ganz einfach zu verstehen...beginnt man die Ausbildung bspw. im Oktober hat man 3 von 12 Monaten Ausbildungsabschnitte im Jahr, d.h. Du hast 24/(12/3)=6 Tage Urlaub zugestanden.

Zu der zweiten Frage - wie schon vorher ausgeführt wurde - man muß insgesamt 26 Monate abzüglich des zugestandenen Urlaubs "ableisten"...ob man zwischen drin mal eine Pause, bspw. durch mehr Urlaub macht, und die am "Ende" wieder dranhängt, ist egal. Es kann sich nur der Begin des Amtsjahrs dann verschieben. Fängt man aber bspw. im Juli an hat man bis Oktober+2 Jahre eben 27 Monate...dann kann man durchaus mehr Urlaub "zwischendrin" machen, solange nur das Kriterium 26 Monate Vollzeit+zugestandenem Urlaub erfüllt ist.

Weiß ehrlich gesagt nicht, was da so schwer ist. Die tatsächliche Anzahl der Urlaubstage, die man genommen hat ist egal, solange man die 26 Monate abzüglich zugestandenem Urlaub Vollzeit erledigt hat und natürlich abgesehen von weiteren Bedingungen (man kann ja den Beginn des Amtsjahrs nicht ewig verschieben, etc.)

so long

arcd007
 
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maroubra

*** KT-HERO ***
Auch ein Problem:

Wenn man als Kandidat einen befirsteten Arbeitsvertrag hat, hat man meiner Ansicht nach vollen Urlaubsanspruch, wenn der Arbeitsvertrag in der zweiten Jahrenshälfte endet und man schon länger als 6 Monate gearbeitet hat (§§ 5 (1)c, 4 Bundesurlaubsgesetz).

Wenn also der Arbeitsvertrag z.B. zum 30.9. endet, muss man aufpassen, ob man wirklich alle Urlaubstage abfeiern kann, ohne die DPMA-Vorschrift zu verletzen, da das Ausbildungsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht.
 
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