C
Carl
Guest
Hallo liebes Forum,
die Suchfunktion zu diesem Thema war nicht vollständig erhellend, darum hätte ich noch einige Fragen dazu:
Wie streng wird die in der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung festgeschriebene Regelung, dass nur 24 Tage Erholungsurlaub auf das jeweilige Ausbildungsjahr angerechnet werden können, ausgelegt?
Die meisten Kandidaten werden ja eher mehr als 24 Tage Urlaub haben. (bei mir sind es 28)
Wenn man tatsächlich nur 26 Monate beim Anwalt wäre, hätte man also mehr als 8 Tage zuviel Urlaub genommen und würde im Zweifel nicht zugelassen zur Ausbildung beim DPMA und BPatG?
Wie prüft das DPMA dies überhaupt?
Kann man einige Urlaubstage wegdefinieren, in dem diese Tage nicht als "Erholungsurlaub" sondern als Freistellung zum Lernen für Hagen etc. ausgelegt werden? (ausreichend Zeit dafür soll ja gemäß PatAnwAPO auch vorgesehen werden...)
Danke schon einmal für hilfreiche Tips.
die Suchfunktion zu diesem Thema war nicht vollständig erhellend, darum hätte ich noch einige Fragen dazu:
Wie streng wird die in der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung festgeschriebene Regelung, dass nur 24 Tage Erholungsurlaub auf das jeweilige Ausbildungsjahr angerechnet werden können, ausgelegt?
Die meisten Kandidaten werden ja eher mehr als 24 Tage Urlaub haben. (bei mir sind es 28)
Wenn man tatsächlich nur 26 Monate beim Anwalt wäre, hätte man also mehr als 8 Tage zuviel Urlaub genommen und würde im Zweifel nicht zugelassen zur Ausbildung beim DPMA und BPatG?
Wie prüft das DPMA dies überhaupt?
Kann man einige Urlaubstage wegdefinieren, in dem diese Tage nicht als "Erholungsurlaub" sondern als Freistellung zum Lernen für Hagen etc. ausgelegt werden? (ausreichend Zeit dafür soll ja gemäß PatAnwAPO auch vorgesehen werden...)
Danke schon einmal für hilfreiche Tips.