N
neu PA
Guest
Ich habe folgende Frage:
Ich habe die Möglichkeit, in ein Versorgungswerk der Rechtsanwälte in einem der neuen Bundesländer einzutreten, da diese auch PA aufnehmen. Ich bin angestellt und könnte einen Mindestsatz einzahlen, mich auch von der staatlichen RV befreien lassen wenn die Dt. RV mitspielt. Durch den Eintritt würde ich die Option Versorgungswerk wahren, falls ich später doch einmal wieder selbständig arbeiten sollte.
Alternativ könnte aber, nach Verlegung meines Kanzleisitzes, auch in Bayern freiwilliges Mitglied im Versorgungswerk bleiben. Hier ist der Mindestbeitrag aber mehr als doppelt so hoch.
Weiss jemand, ob es zwischen den Versorgungswerken nennenswerte Unterschiede in den späteren Leistungen gibt oder ob das eine evt. besser wirtschaftet als das andere? Die Garantieleistung dürfte ja identisch sein.
Vielen Dank für hilfreiche Beiträge.
Ich habe die Möglichkeit, in ein Versorgungswerk der Rechtsanwälte in einem der neuen Bundesländer einzutreten, da diese auch PA aufnehmen. Ich bin angestellt und könnte einen Mindestsatz einzahlen, mich auch von der staatlichen RV befreien lassen wenn die Dt. RV mitspielt. Durch den Eintritt würde ich die Option Versorgungswerk wahren, falls ich später doch einmal wieder selbständig arbeiten sollte.
Alternativ könnte aber, nach Verlegung meines Kanzleisitzes, auch in Bayern freiwilliges Mitglied im Versorgungswerk bleiben. Hier ist der Mindestbeitrag aber mehr als doppelt so hoch.
Weiss jemand, ob es zwischen den Versorgungswerken nennenswerte Unterschiede in den späteren Leistungen gibt oder ob das eine evt. besser wirtschaftet als das andere? Die Garantieleistung dürfte ja identisch sein.
Vielen Dank für hilfreiche Beiträge.