Progressive
SILBER - Mitglied
Hi,
ich bin eben auf http://www.rp-online.de/2.3961/mehr-erleben/so-schuetzen-erfinder-ihre-idee-aid-1.4724778 gestoßen und frage mich, inwiefern sich ein Patent vom Gebrauchs- und Geschmackmuster abhebt.
Zum einen: " Allerdings ist das Gebrauchsmuster, das nur in Deutschland gilt, lediglich maximal zehn Jahre geschützt, während das Patent bis zu 20 Jahren dem Inhaber das alleinige Nutzungsrecht einräumt.". Bedeutet das, dass eine Erfindung, welche per Gebrauchsmuster geschützt (?) ist, nur für zehn Jahre geschützt werden kann?
Geschmackmuster müssen nicht zwingend von einem Patentanwalt bearbeitet werden, oder? Wie ist das denn bei Gebrauchsmustern?
ich bin eben auf http://www.rp-online.de/2.3961/mehr-erleben/so-schuetzen-erfinder-ihre-idee-aid-1.4724778 gestoßen und frage mich, inwiefern sich ein Patent vom Gebrauchs- und Geschmackmuster abhebt.
Zum einen: " Allerdings ist das Gebrauchsmuster, das nur in Deutschland gilt, lediglich maximal zehn Jahre geschützt, während das Patent bis zu 20 Jahren dem Inhaber das alleinige Nutzungsrecht einräumt.". Bedeutet das, dass eine Erfindung, welche per Gebrauchsmuster geschützt (?) ist, nur für zehn Jahre geschützt werden kann?
Geschmackmuster müssen nicht zwingend von einem Patentanwalt bearbeitet werden, oder? Wie ist das denn bei Gebrauchsmustern?