grond
*** KT-HERO ***
Ich habe hier einen EPA-Bescheid, in dem der Prüfer zwei Merkmale des Hauptanspruchs feststellt, die in D1 nicht offenbart sind. Nun behauptet er, jedes Merkmal würde für sich eine eigene Aufgabe lösen. Die Definition wenigstens einer der Aufgaben ist in meinen Augen schon einmal fragwürdig, weil sie zuviel der Lösung beinhaltet.
Interessanterweise zieht er jetzt nicht für jede der Aufgaben ein eigenes Dokument heran, was man bei einer solchen Einleitung ja erwarten würde, sondern formuliert eine Argumentation, die meines Erachtens klar eine rückschauende Betrachtung ist. Letztlich bringt er nur logische Argumente, warum der Fachmann eben dann doch die beiden Merkmale vorsehen würde, vollzieht also die Erfindung nach. Dann fragt man sich allerdings, warum der Fachmann der D1 so früh aufgehört hat...
Bei einem der beiden Merkmale könnte man ihm sogar noch bedingt zustimmen, weil es sich um eine Standardmaßnahme handelt. Jedoch: wird diese Standardmaßnahme übernommen, funktioniert leider der Gegenstand der D1 nicht mehr. Um sie wieder zum Funktionieren zu bringen, muss er dann noch das zweite Merkmal hinzunehmen, welches an keiner Stelle offenbart ist.
1. in diesem Fall können die beiden Merkmale doch wohl kaum gesonderte Aufgaben lösen? Will sagen, zwei Aufgaben können doch nur dann unabhängig sein, wenn auch ihre Lösungen unabhängig voneinander sind, also wahlweise eine der beiden oder beide Lösungen gleichzeitig vorgesehen werden können? Dies scheint mit auch durch den letzten Absatz der RiLis C-IV-11.7.2 stark nahegelegt zu sein:
"Manchmal muss die objektive technische Aufgabe als Aneinanderreihung verschiedener "Teilaufgaben" gesehen werden. Das ist der Fall, wenn alle Unterscheidungsmerkmale in Kombination miteinander keine technische Wirkung erzielen, sondern vielmehr eine Reihe von Teilaufgaben unabhängig voneinander durch verschiedene Gruppen von Unterscheidungsmerkmalen gelöst werden (siehe IV, 11.8 und T 389/86, ABl. 3/1988, 87). "
2. ist eine solche Betrachtung nicht zwangsläufig rückschauend?
Ich bin halt nur etwas verunsichert, weil der Prüfer auch nach einer entsprechenden Eingabe auf seiner Meinung beharrt. In anderen Verfahren schien mir derselbe Prüfer durchaus auf der Höhe zu sein...
Interessanterweise zieht er jetzt nicht für jede der Aufgaben ein eigenes Dokument heran, was man bei einer solchen Einleitung ja erwarten würde, sondern formuliert eine Argumentation, die meines Erachtens klar eine rückschauende Betrachtung ist. Letztlich bringt er nur logische Argumente, warum der Fachmann eben dann doch die beiden Merkmale vorsehen würde, vollzieht also die Erfindung nach. Dann fragt man sich allerdings, warum der Fachmann der D1 so früh aufgehört hat...
Bei einem der beiden Merkmale könnte man ihm sogar noch bedingt zustimmen, weil es sich um eine Standardmaßnahme handelt. Jedoch: wird diese Standardmaßnahme übernommen, funktioniert leider der Gegenstand der D1 nicht mehr. Um sie wieder zum Funktionieren zu bringen, muss er dann noch das zweite Merkmal hinzunehmen, welches an keiner Stelle offenbart ist.
1. in diesem Fall können die beiden Merkmale doch wohl kaum gesonderte Aufgaben lösen? Will sagen, zwei Aufgaben können doch nur dann unabhängig sein, wenn auch ihre Lösungen unabhängig voneinander sind, also wahlweise eine der beiden oder beide Lösungen gleichzeitig vorgesehen werden können? Dies scheint mit auch durch den letzten Absatz der RiLis C-IV-11.7.2 stark nahegelegt zu sein:
"Manchmal muss die objektive technische Aufgabe als Aneinanderreihung verschiedener "Teilaufgaben" gesehen werden. Das ist der Fall, wenn alle Unterscheidungsmerkmale in Kombination miteinander keine technische Wirkung erzielen, sondern vielmehr eine Reihe von Teilaufgaben unabhängig voneinander durch verschiedene Gruppen von Unterscheidungsmerkmalen gelöst werden (siehe IV, 11.8 und T 389/86, ABl. 3/1988, 87). "
2. ist eine solche Betrachtung nicht zwangsläufig rückschauend?
Ich bin halt nur etwas verunsichert, weil der Prüfer auch nach einer entsprechenden Eingabe auf seiner Meinung beharrt. In anderen Verfahren schien mir derselbe Prüfer durchaus auf der Höhe zu sein...