Umfang der öffentlichen Akte beim EPA

Kurt

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

ich frage mich gerade, ob bestimmte (wesentliche) Dokumente aus dem Verfahren möglicherweise keinen Eingang in die öffentlich online einsehbare Akte einer Patentanmeldung beim EPA finden.

Es geht vorliegend um eine abgeschlossene Beschwerdesache. Dort wurde kurz nach der mündlichen Verhandlung das Protokoll verschickt, und einige Monate später erscheint nun eine Reihe von Post-Rückscheinen in der Online-Akte. Die Rückscheine wurden von den Verfahrensbeteiligten als Empfangsbestätigung irgend eines Schreibens an das EPA zurückgeschickt, wobei das Schreiben selbst jedoch nicht in der Akte erscheint.

Was offensichtlich in der Akte fehlt, ist die Entscheidungsbegründung, deren Versand vermutlich diesen Post-Rückscheinen zugrundeliegt.

Ist es also so, dass die Entscheidungsbegründung einer technischen Beschwerdekammer nicht öffentlich gemacht wird.....? Wohl kaum. Oder erst später in der Akte erscheint....? Aber warum?
 

Primzi

GOLD - Mitglied
This is extremely strange, as the BoA proceedings are public, any document from those should be public also - if public was not excluded.

It happens thatfiles get lost or misplaced, e.g. I could imagine in preparation for OJ publication. I would in your case also look at the database of BoA decissions.
If it is not there, than I would just call EPO and make them aware of the missing docuements.

Primzi
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Das kommt häufiger vor, dass Dokumente nicht in der Online-Akteneinsicht sind, die da hinein gehören. Eine kurze Email an die betreffende Stelle wirkt Wunder.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Danke für die Tipps!

Auf die naheliegende Idee, rasch mal beim EPA nachzufragen, bin ich gar nicht gekommen...

Man hat mir mitgeteilt, dass wohl tatsächlich ein Versehen vorliegt, und dass die Entscheidung schnellstmöglich gescannt und aufgeschaltet wird.

Grüße Kurt.
 
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