Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
ich frage mich gerade, ob bestimmte (wesentliche) Dokumente aus dem Verfahren möglicherweise keinen Eingang in die öffentlich online einsehbare Akte einer Patentanmeldung beim EPA finden.
Es geht vorliegend um eine abgeschlossene Beschwerdesache. Dort wurde kurz nach der mündlichen Verhandlung das Protokoll verschickt, und einige Monate später erscheint nun eine Reihe von Post-Rückscheinen in der Online-Akte. Die Rückscheine wurden von den Verfahrensbeteiligten als Empfangsbestätigung irgend eines Schreibens an das EPA zurückgeschickt, wobei das Schreiben selbst jedoch nicht in der Akte erscheint.
Was offensichtlich in der Akte fehlt, ist die Entscheidungsbegründung, deren Versand vermutlich diesen Post-Rückscheinen zugrundeliegt.
Ist es also so, dass die Entscheidungsbegründung einer technischen Beschwerdekammer nicht öffentlich gemacht wird.....? Wohl kaum. Oder erst später in der Akte erscheint....? Aber warum?
ich frage mich gerade, ob bestimmte (wesentliche) Dokumente aus dem Verfahren möglicherweise keinen Eingang in die öffentlich online einsehbare Akte einer Patentanmeldung beim EPA finden.
Es geht vorliegend um eine abgeschlossene Beschwerdesache. Dort wurde kurz nach der mündlichen Verhandlung das Protokoll verschickt, und einige Monate später erscheint nun eine Reihe von Post-Rückscheinen in der Online-Akte. Die Rückscheine wurden von den Verfahrensbeteiligten als Empfangsbestätigung irgend eines Schreibens an das EPA zurückgeschickt, wobei das Schreiben selbst jedoch nicht in der Akte erscheint.
Was offensichtlich in der Akte fehlt, ist die Entscheidungsbegründung, deren Versand vermutlich diesen Post-Rückscheinen zugrundeliegt.
Ist es also so, dass die Entscheidungsbegründung einer technischen Beschwerdekammer nicht öffentlich gemacht wird.....? Wohl kaum. Oder erst später in der Akte erscheint....? Aber warum?