Übung Hauptanspruch formulieren 'Lebendfalle'

F

Fritz

Guest
Du hast vermutlich recht. Von Zoologie verstehe ich nichts, und die Biester, die du erwähnst, hätte ich nicht als Nagetiere identifiziert. Jedenfalls sind wir uns einig darüber dass "Tier" zu weit und "Maus" zu eng ist.
 
E

EQE-Besteher

Guest
Maus ist zu eng, das seh ich ein.

Aber ich sehe keinen Grund mit einer derartigen Falle nicht
auch Pferde fangen zu können.

Die Vorrichtung muß ja nicht bei allen Tieren funktionieren.
Die Ausführbarkeit stellt das doch nicht in Frage, oder?

Auch muß die "vollständige techn. Lehre" nicht im Anspruch
stehen. Das steht nirgens im EPÜ.
Ich weiß, Anders vom XX. Senat am BPatG sieht das anders :)

Also ich finde nicht, daß Tier zu weit ist.

Gruß, und weiterverreißen!

E.
 
M

MynonA

Guest
Nun, Pferde mögen vielleicht gehen. Für Tiger gehören solche Fallen aber zum Stand der Technik (siehe Kipling et al. sowie etliche Lustige Taschenbücher!).

Aber noch einmal: für Ansprüche in der EQE-Form ist es wichtig, daß sie sofort gewährbar sind, und nicht etwa, daß sie möglichst breit sind. Und daß sie vollständig von der mitgelieferten Beschreibung abgedeckt werden. Und dort waren allenfalls Kleinnager aufgeführt...

M.
 
E

EQE-Besteher

Guest
Nun,

Achtung: Mag sein, daß es für Tiger Stand der Technik ist, aber
sofern das nicht in der Aufgabe mitgeliefert ist, darf man das bei
EQE auch nicht berücksichtigen!!!

Nur den SdT berücksichtigen, der bei der Aufgabe dabei ist. Eigenes
Fachwissen unbedingt "vergessen", sonst wirds nix !!!


Gruß!
EQE-Besteher
 
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