P
Plempi
Guest
Man möge mir verzeihen, wenn ich nicht an bereits bestehende Postings hierzu anknüpfe.
Ich habe zwar gelesen, dass viele von Ihnen mit Überstunden bzw. deren Regelung nicht einverstanden sind, aber ich habe bisher noch nicht gelesen, wie das Ihren Vorstellungen nach denn geregelt werden sollte.
Im Sprachgebrauch erscheinen zwei Begriffe, die womöglich nicht immer im richtigen Zusammenhang verwendet werden, nämlich "Mehrarbeit" und "Überstunden". Im Internet finden sich hierzu verschiedene Definitionen, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte. Ungeachtet dessen verwende ich nachfolgend den Begriff "Mehrarbeit". Auch deshalb, um damit das geforderte "mehr" an Vergütung, sei es finanziell oder zeitlich, zum Ausdruck zu bringen.
Nun zum eigentlichen Thema und damit zur Frage:
"Ist die von einem Arbeitnehmer vorgetragene Mehrarbeit auch tatsächlich mehr wert?" (Und wenn ja, wieviel mehr?)
Ich setze voraus, dass jeder Arbeitnehmer=Kandidat während der ihm zur Verfügung gestellten Arbeitszeit von beispielsweise 8 Stunden effektiv (abzüglich angemessener Pausen) nach seinen besten Fähigkeiten die Arbeit zu erledigen sucht. Ferner setze ich voraus, dass jeder Kandidat die gleiche Menge an Arbeit zu erledigen hat.
Bekanntlich sind die Fähigkeiten von Kandidaten trotz gleicher Arbeitserfahrung unterschiedlich, d.h. die gleiche Arbeit wird unterscheidlich schnell und/oder mit unterschiedlicher Qualität erledigt.
Und hier offenbart sich schon die Problematik. Die resultierende Mehrarbeit ist also nicht unbedingt eine tatsächliche Bewältigung von mehr Arbeit, wie man annehmen möchte, sondern lediglich eine zeitliche Verschiebung der angesetzten zur Verfügung stehenden Zeit nach hinten. Fallen auch noch die obigen Voraussetzungen weg, so vergrößert sich die Verschiebung zunehmend.
Dass man als Kandidat nicht ausschließlich nach der Zeit beurteilt werden kann, die man in der Kanzlei verbringt, ist naheliegend. Die erbrachte Leistung spielt eine wichtige Rolle.
Leistung ist Arbeit pro Zeit. Die in einer Kanzlei von Kandidaten zu erledigende Arbeit hat bekanntlich geistigen Charakter und ist somit nicht ohne weiteres in Zahlen auszudrücken. Also wieviel geistige Arbeit erbringt ein Kandidat, aus der bei einer vorgetragenen Arbeitszeit von über 8 Stunden tatsächlich eine Mehrarbeit resultiert, die einen Mehrwert rechtfertigt?
Ich habe zwar gelesen, dass viele von Ihnen mit Überstunden bzw. deren Regelung nicht einverstanden sind, aber ich habe bisher noch nicht gelesen, wie das Ihren Vorstellungen nach denn geregelt werden sollte.
Im Sprachgebrauch erscheinen zwei Begriffe, die womöglich nicht immer im richtigen Zusammenhang verwendet werden, nämlich "Mehrarbeit" und "Überstunden". Im Internet finden sich hierzu verschiedene Definitionen, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte. Ungeachtet dessen verwende ich nachfolgend den Begriff "Mehrarbeit". Auch deshalb, um damit das geforderte "mehr" an Vergütung, sei es finanziell oder zeitlich, zum Ausdruck zu bringen.
Nun zum eigentlichen Thema und damit zur Frage:
"Ist die von einem Arbeitnehmer vorgetragene Mehrarbeit auch tatsächlich mehr wert?" (Und wenn ja, wieviel mehr?)
Ich setze voraus, dass jeder Arbeitnehmer=Kandidat während der ihm zur Verfügung gestellten Arbeitszeit von beispielsweise 8 Stunden effektiv (abzüglich angemessener Pausen) nach seinen besten Fähigkeiten die Arbeit zu erledigen sucht. Ferner setze ich voraus, dass jeder Kandidat die gleiche Menge an Arbeit zu erledigen hat.
Bekanntlich sind die Fähigkeiten von Kandidaten trotz gleicher Arbeitserfahrung unterschiedlich, d.h. die gleiche Arbeit wird unterscheidlich schnell und/oder mit unterschiedlicher Qualität erledigt.
Und hier offenbart sich schon die Problematik. Die resultierende Mehrarbeit ist also nicht unbedingt eine tatsächliche Bewältigung von mehr Arbeit, wie man annehmen möchte, sondern lediglich eine zeitliche Verschiebung der angesetzten zur Verfügung stehenden Zeit nach hinten. Fallen auch noch die obigen Voraussetzungen weg, so vergrößert sich die Verschiebung zunehmend.
Dass man als Kandidat nicht ausschließlich nach der Zeit beurteilt werden kann, die man in der Kanzlei verbringt, ist naheliegend. Die erbrachte Leistung spielt eine wichtige Rolle.
Leistung ist Arbeit pro Zeit. Die in einer Kanzlei von Kandidaten zu erledigende Arbeit hat bekanntlich geistigen Charakter und ist somit nicht ohne weiteres in Zahlen auszudrücken. Also wieviel geistige Arbeit erbringt ein Kandidat, aus der bei einer vorgetragenen Arbeitszeit von über 8 Stunden tatsächlich eine Mehrarbeit resultiert, die einen Mehrwert rechtfertigt?