Ah-No Nym
*** KT-HERO ***
Hallo!
Nach IntPatÜG muss man zum Einleiten einer DE Phase bei einer fremdsprachigen PCT innerhalb der 30 Monate eine Übersetzung einreichen.
Gibt es denn die Möglichkeit, sich den ursprünglichen (fremdsprachigen) Offenbarungsgehalt zu sichern, indem man z.B. nach 29 Monaten ein DE-GbM mit dem fremdsprachigen Text einleitet und dann vor Ablauf der 30 Monate die Übersetzung hinterherschiesst?
Ich befürchte ja, dass die nat. Phase nach 29 Mon. als nicht eingeleitet gilt, da die Übersetzung nicht da ist und somit der fremdsprachige Text nie als ursprüngliche Offenbarung zur späteren GbM-Akte gelangt, die vermutlich erst bei Einreichen der Übersetzung angelegt wird ...
Hat das jemand schon mal versucht ???
Ah-No Nym
Nach IntPatÜG muss man zum Einleiten einer DE Phase bei einer fremdsprachigen PCT innerhalb der 30 Monate eine Übersetzung einreichen.
Gibt es denn die Möglichkeit, sich den ursprünglichen (fremdsprachigen) Offenbarungsgehalt zu sichern, indem man z.B. nach 29 Monaten ein DE-GbM mit dem fremdsprachigen Text einleitet und dann vor Ablauf der 30 Monate die Übersetzung hinterherschiesst?
Ich befürchte ja, dass die nat. Phase nach 29 Mon. als nicht eingeleitet gilt, da die Übersetzung nicht da ist und somit der fremdsprachige Text nie als ursprüngliche Offenbarung zur späteren GbM-Akte gelangt, die vermutlich erst bei Einreichen der Übersetzung angelegt wird ...
Hat das jemand schon mal versucht ???
Ah-No Nym