Übersetzung nach Einspruch

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Hallo,

folgender Fall, den vielleicht von euch schon mal jemand hatte:

EP auf EN vor In-Kraft-Treten des London Agreements erteilt und in DE nationalisiert mit Übersetzung

danach Einspruch

Patent in geändertem Umfang mit üblichen Anpassungen an Beschreibung NACH In-Kraft-Tretens des London Agreement aufrechterhalten

MUSS ICH JETZT BEIM DPMA EINE ÜBERSETZUNG DER BESCHREIBUNG EINREICHEN ODER NICHT ?

Grüße

Ah-No Nym
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Danke!

Das ging wesentlich schneller, als der Anruf beim DPMA, die mir immer noch keine Antwort erteilen konnten :)

Wer lesen kann, ist deutlich im Vorteil... ich hatte zwar das agreement an sich studiert, aber nicht den Anwendungsbereich ...

Ah-No Nym
 
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