Ah-No Nym
*** KT-HERO ***
Hallo,
folgender Fall, den vielleicht von euch schon mal jemand hatte:
EP auf EN vor In-Kraft-Treten des London Agreements erteilt und in DE nationalisiert mit Übersetzung
danach Einspruch
Patent in geändertem Umfang mit üblichen Anpassungen an Beschreibung NACH In-Kraft-Tretens des London Agreement aufrechterhalten
MUSS ICH JETZT BEIM DPMA EINE ÜBERSETZUNG DER BESCHREIBUNG EINREICHEN ODER NICHT ?
Grüße
Ah-No Nym
folgender Fall, den vielleicht von euch schon mal jemand hatte:
EP auf EN vor In-Kraft-Treten des London Agreements erteilt und in DE nationalisiert mit Übersetzung
danach Einspruch
Patent in geändertem Umfang mit üblichen Anpassungen an Beschreibung NACH In-Kraft-Tretens des London Agreement aufrechterhalten
MUSS ICH JETZT BEIM DPMA EINE ÜBERSETZUNG DER BESCHREIBUNG EINREICHEN ODER NICHT ?
Grüße
Ah-No Nym