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Neuling
Guest
Hallo,
eine EP-Anmeldung wird in deutscher Sprache eingereicht. Wer übersetzt die Ansprüche wenn das Patent erteilt wird?
Es kommt scheinbar doch öfter mal vor, dass Ansprüche falsch übersetzt werden. Man sollte sich dann immer an die Ansprüche in der Verfahrenssprache halten, oder?
Noch eine Frage:
Kann man immer sagen, dass die Verfahrenssprache die ist, in der die Anmeldeschrift bzw. Patentschrift erscheint?
Vielen Dank,
ein Neuling
eine EP-Anmeldung wird in deutscher Sprache eingereicht. Wer übersetzt die Ansprüche wenn das Patent erteilt wird?
Es kommt scheinbar doch öfter mal vor, dass Ansprüche falsch übersetzt werden. Man sollte sich dann immer an die Ansprüche in der Verfahrenssprache halten, oder?
Noch eine Frage:
Kann man immer sagen, dass die Verfahrenssprache die ist, in der die Anmeldeschrift bzw. Patentschrift erscheint?
Vielen Dank,
ein Neuling