Sonstiges trotz Angestelltenverhältnis Vorauszahlung bei ESt?

neuer

Schreiber
Hallo zusammen,
nachdem ich ins Ansgestelltenverhältnis gewechselt habe, will das FA nun immer noch Vorauszahlungen (trotz ordentlicher Rückzahlung zuviel entrichteter Steuer). War/ist das bei jemand von Euch auch so, und kann man dagegen vorgehen?
Ich habe ein Urteil des Bundesfinanzhofs gefunden, nachdem die Art der Einkünfte unerheblich dafür ist, ob Vorauszahlungen eingefordert werden.
http://www.recht-in.de/urteil/fests...ng_ursache_vi_r_182_97_bfh_urteil_117609.html
Danke und Viele Grüße!
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi neuer,

a ) weiß das FA schon, daß Du ins Angestelltenverhältnis gewechselt bist? Wenn nein, mitteilen ab wann.

b) hast Du nebenher noch eine frei berufliche Tätigkeit als Anwalt? Wenn ja, will das FA hierfür natürlich die EKST Vorauszahlungen. Dann dem FA mitteilen, in welcher Höhe, wenn überhaupt die ca. anfallen und beantragen, die Vorauszahlungen entsprechend zu kürzen oder, wenn keine Einnahmen hieraus anfallen, beantragen, daß keine EKST-Vorauszahlungen mehr zu leisten sind, da keine selbständige Tätigkeit mehr ausgeübt wird.

Ansonsten hilft auch einfach ein Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim FA in aller Regel weiter.

Im Übrigen heißt es in dem Urteil: "ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass im Falle eines die Jahressteuer deutlich unterschreitenden Lohnsteuerabzugs zusätzliche Vorauszahlungen zwecks Annäherung an die Jahressteuer festgesetzt werden". Ohne das Urteil im Detail gelesen zu haben deute ich das so, ist es so, daß beim Ehegatten-Splitting natürlich die zu zahlende EKST beider berücksichtigt wird. Insoweit kann es - wenn man die letztjährig zu zahlende EKST auf das nächste Jahr projiziert, zu einer Vorausszahlung kommen, wenn der Lohnsteuerabzug nicht die projizierte EKST deckt.

Wenn Dein Lohnsteuerabzug also Deine zu zahlende EKST im Wesentlichen abdeckt, wird das FA keine EKST Vorausszahlung fordern und das solltest Du dem FA darlegen.

Ciao

arcd007
 
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neuer

Schreiber
Danke für die Info!
a) ja, habe ich damals mitgeteilt wg. USt Vorauszahlung
b) nicht mehr
habe nun endlcih nach mehrfachen Telefonaten mit dem Sachbearbeiter nochmal erklärt, dass nur noch nichtselbst. Tätigkeit vorliegt, und dann klären können, dass die Vorauszahlungen nach der Sachlage tatsächlich nicht mehr nötig sind und wohl auf schriftl. Antrag wieder rausgenommen werden. Also:kann die direkte Klärung mit dem FA jedem empfehlen!
 
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