Transistorverordnung im Patentrecht

ChrisW.

Schreiber
Guten Morgen,
ich habe vor Jahren von einem PA gehört, dass es bei der Einführung des Transistors eine Verordnung (oder Ähnliches?) gegeben hat, um zu vermeiden, dass eine Schaltung die ursprünglich mit Hilfe von gewöhnlichen Schaltern patentiert wurden ist, nochmals mit Hilfe von Transistoren patentiert werden kann.

Kennt diese Verordnung jemand von euch? Ich bin mir nicht sicher bei welchem Patentamt diese Verordnung eingeführt worden ist und ob sie weiterhin Bestand hat.

Viele Grüsse
Chris
 

ChrisW.

Schreiber
Salut,
vielen Dank für die Rückmeldung.

Leider nein, es hatte m.E. nicht direkt etwas mit dem Topographienschutz zu tun.

Beste Grüsse
Chris
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Chris,

so wie Du es beschreibst, würde das ins deutsche System mit Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit (früher: Erfindungshöhe) nicht passen. Wenn der Ersatz einer Röhrenschaltung durch einen an sich bekannten Transistor für den Fachmann auf der Hand liegt, gibt's auch kein Patent dafür. Wenn nicht, gibt es auch keinen Grund, dafür kein Patent zu erteilen.

Heute haben die meisten Länder ein ähnliches System wie wir es schon in den 1950ern hatten. Das war zu früheren Zeiten natürlich anders.

Kommt das vielleicht aus einem Land, in dem in den 1950ern keine solche Prüfung stattfand oder in dem sogenannte Einführungspatente erteilt wurden? Südamerika vielleicht? Wäre aber auch dort sinnlos, wenn eine solche Verordnung noch gelten würde. Wenn die Info von einem älteren Kollegen stammt, hat es sicher irgendeinen Hintergrund. Was willst Du damit anfangen?

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 
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