Titel 'zugelassener Vertreter vor dem EPA'

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Hallo, was schreibt ihr denn auf deutschsprachige Visitenkarten drauf ?

European Patent Attorney ?
zugel. Vertr. vor dem EPA ?
zugelassener Vertreter vor dem EPA ?
zugelassener Vertreter vor dem europ. Patentamt ?
zugelassener Vertreter vor dem europäischen Patentamt ?

irgendwie ist der deutsche Tirtel besch..... ?

selbige Frage für den European Trademark Representative ... irgendwelche Ideen ????

Danke

Ah-No Nym
 

grond

*** KT-HERO ***
Ah-No Nym schrieb:
Hallo, was schreibt ihr denn auf deutschsprachige Visitenkarten drauf ?

European Patent Attorney ?
zugel. Vertr. vor dem EPA ?
Schön wär's. So eine Frage eine Woche vor der EQE zu stellen, ist entweder träumerisch oder boshaft... ;)


irgendwie ist der deutsche Tirtel besch..... ?
Deshalb schreibt auch alle Welt "European Patent Attorney".


selbige Frage für den European Trademark Representative
Wenn man mag und entsprechend zugelassen ist, kann man das auch zu "European Patent, Trademark, and Design Attorney" zusammenfassen...
 

Fip

*** KT-HERO ***
Wenn ich mal meine bescheidene, nicht maßgebliche Meinung vertreten dürfte: Schreib einfach nur "Patentanwalt". Ich persönlich empfinde die

Dr. rer. net. Dipl.-Ing. Hans Wurst
Patentanwalt
European Patent Attorney
European Design Attorney
European Trademark Attorney

Visitenkarten immer als ein Zeichen mangelnden Selbstbewußtseins oder als eher kontraproduktive "Titelgeilheit". Für die Mandanten, die keine Ahnung haben, macht es keinen Unterschied. Die gehen eh davon aus, dass Du sie vertreten kannst. Diejenigen, die Ahnung haben, sehen in der sparsamen Angabe "Patentanwalt" eine vornehme, bescheidene Zurückhaltung. Man ist nämlich gut und hat es nicht nötig, mit Titeln zu protzen!? Weniger ist da mehr. Aber das ist - wie gesagt - nur meine bescheidene Meinung.
 

grond

*** KT-HERO ***
Fip schrieb:
Ich persönlich empfinde die

Dr. rer. net. Dipl.-Ing. Hans Wurst
Patentanwalt
European Patent Attorney
European Design Attorney
European Trademark Attorney

Visitenkarten immer als ein Zeichen mangelnden Selbstbewußtseins oder als eher kontraproduktive "Titelgeilheit".
Man könnte jetzt auch heruminterpretieren, was es über einen Menschen aussagt, wenn er lieber auf edles Understatement macht. Mindestens was die technischen Titel angeht, denke ich, ist es gerade beim Patentanwalt ziemlich entscheidend, dem Mandanten die Art der Qualifikation zu signalisieren. Viele glauben schließlich erst einmal, einen Juristen vor sich zu haben. Sind sie dann einen Schritt weiter, möchten sie logischerweise wissen, ob man denn wenigstens grob etwas vom technischen Gebiet der Erfindung versteht. Daher sehe ich die Funktion der Titel eher darin, dem Mandanten/Erfinder einen gewissen Wohlfühlfaktor zu vermitteln.
 

Fip

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Mindestens was die technischen Titel angeht, denke ich, ist es gerade beim Patentanwalt ziemlich entscheidend, dem Mandanten die Art der Qualifikation zu signalisieren.
Soweit es den "technischen" Titel betrifft, gebe ich Dir absolut Recht. Auch den Doktor darf/sollte man durchaus "zeigen". So weit sollte meine Anmerkung nicht gehen.

Was den Tippfehler "rer.net." statt "rer.nat." angeht, so bin ich zumindest froh, Euch eine Freude gemacht zu haben.
 
P

PatundPatachon

Guest
Fip schrieb:
Wenn ich mal meine bescheidene, nicht maßgebliche Meinung vertreten dürfte: Schreib einfach nur "Patentanwalt".
Sehe ich nicht ganz so, schließlich gibt es ausreichend Patentanwälte, die die EQE (noch) nicht bestanden haben. Es ist einfach eine Doppelqualifikation. Und auf mich und andere kommt die umgekehrte Situation zu: was schreibt man, wenn man wirklich *nur* EPA ist und kein Patentanwalt, weil man (noch) keine deutsche Ausbildung hat?
 

grond

*** KT-HERO ***
Pat&Patachon schrieb:
Sehe ich nicht ganz so, schließlich gibt es ausreichend Patentanwälte, die die EQE (noch) nicht bestanden haben. Es ist einfach eine Doppelqualifikation. Und auf mich und andere kommt die umgekehrte Situation zu: was schreibt man, wenn man wirklich *nur* EPA ist und kein Patentanwalt, weil man (noch) keine deutsche Ausbildung hat?
Ich denke auch, dass man die beiden wichtigen Berufsbezeichnungen "Patentanwalt" und "European Patent Attorney" entsprechend führen sollte. Hat man beide Zulassungen, erübrigen sich auch zweisprachige Visitenkarten, "European Patent Attorney" ist dann für den nicht vollständig informierten ausländischen Mandanten einfach die Übersetzung von "Patentanwalt", welche ich als geschützte Berufsbezeichnung ohnehin nicht übersetzen würde (ich finde auch Übersetzungen wie "Technical University Munich" lächerlich und überflüssig).

Ich stimme allerdings zu, dass "European Trademark and Design Attorney" überkandidelt ist, weil vom "Patentanwalt" miterfasst. Wenn man nicht gerade Marken und Geschmacksmuster als Spezialgebiet pflegt, ist die Nennung nur Brimborium.
 

PatFan

GOLD - Mitglied
Ich habe auf meiner Karte nur den Dipl.-Ing und den Patentanwalt draufstehen. Trotzdem hat noch nie jemand gezweifelt, dass ich vor dem EPA vertretungsberechtigt bin. Schließlich schreiben Firmen auch nicht auf jede VK, welche Produkte sie anbieten und wenn die wichtigsten Marken auf einer Karte stehen, hat man es mit einiger Sicherheit entweder mit einem Miniunternehmen oder nicht mit einer Führungskraft zu tun. Vielleicht kommt es auch ein bischen auf das Alter des PA an, je älter und höher auf dem Briefkopf, desto weniger wird man davon ausgehen, dass noch eine Zulassung fehlt (obwohl ich weiß, dass diese Annahme nicht immer richtig ist).

Letztlich ist es aber sicher auch Geschmackssache, ob man den European Patent Attorney führen möchte oder nicht. Ich fand schon immer, dass dieser Titel fürchterlich klingt und auch einen ziemlich aufgeblasenen Eindruck macht. Andererseits schreiben und rechtsanwaltlichen Kollegen auch ihren Fachanwalt auf die Karten.

Nur der Quatsch mit dem Trademark oder Design Attorney, für den man ja nun wirklich gar nichts zusätzliches leisten muss, würde ich mir auf jeden Fall sparen.
 

EK

*** KT-HERO ***
PatFan schrieb:
Nur der Quatsch mit dem Trademark oder Design Attorney, für den man ja nun wirklich gar nichts zusätzliches leisten muss, würde ich mir auf jeden Fall sparen.
Das sehe ich anders.

Erfahrungsgemäß reagieren die meisten Unternehmen verwundert, wann man zu verstehen gibt, daß auch Markenanmeldungen zum täglichen Brot eines PA gehören. Typische Reaktion: "Ach so??? Das haben wir bisher immer unserem Anwalt Dr. Weißnichtsorecht überlassen ...". Daher verzichte ich _nicht_ auf die (bisher) einzige Möglichkeit, als PA auf die Qualifikation in Sachen Marken- und Designschutz hinzuweisen.

Die Verwendung von "Markenanwalt" wird ja wohl von einigen abmahntüchtigen Kollegen nicht so gern gesehen ...
 
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