Theoretsche Physik und praktische Tätigkeit

P

PAUL

Guest
Liebe Kandidaten,

ich werde demnächst meine Promotion in der theoretischen Physik abschließen und spiele mit dem Gedanken, die Ausbildung zum Patentanwalt zu machen.
Vorher werde ich aber wohl noch das praktische Jahr absolvieren müssen, wozu ich hier einige Fragen hätte.

1) In welchem Arbeitsverhältnis steht man während des praktischen Jahres üblicherweise?
Ist man Praktikant ohne Einkommen oder ist man befristet angestellt oder .... ?

2) In welchen Betrieben absolviert man das PJ am günstigsten? Sollten sie eine eigene Patentabteilung
haben? Hat jemand Erfahrungen mit öffentlichen Forschungsinstituten
(die theoretische Physiker einstellen)?

3) Sollte man sich um eine Kanditatenstelle bei einem Patentanwalt bewerben, bevor man ins PJ geht?
Geht das überhaupt? Kann der Patentanwalt eventuell ein Praktikum vermitteln?

4) Was heisst "ein Jahr" eigentlich. Muss man ganztags anwesend sein, oder reichen 5 min täglich
mit elf Monaten Urlaub ;-)

5) Wie entscheidend ist die Fachrichtung, in der man sein Praktikum macht?

Ich wuerde mich freuen, wenn Ihr mir von Euren Erfahrungen berichten würdet.
 

Jan

Schreiber
Liebe Kandidaten,

ich werde demnächst meine Promotion in der theoretischen Physik abschließen und spiele mit dem Gedanken, die Ausbildung zum Patentanwalt zu machen.
Vorher werde ich aber wohl noch das praktische Jahr absolvieren müssen, wozu ich hier einige Fragen hätte.

1) In welchem Arbeitsverhältnis steht man während des praktischen Jahres üblicherweise?
Ist man Praktikant ohne Einkommen oder ist man befristet angestellt oder .... ?

2) In welchen Betrieben absolviert man das PJ am günstigsten? Sollten sie eine eigene Patentabteilung
haben? Hat jemand Erfahrungen mit öffentlichen Forschungsinstituten
(die theoretische Physiker einstellen)?

3) Sollte man sich um eine Kanditatenstelle bei einem Patentanwalt bewerben, bevor man ins PJ geht?
Geht das überhaupt? Kann der Patentanwalt eventuell ein Praktikum vermitteln?

4) Was heisst "ein Jahr" eigentlich. Muss man ganztags anwesend sein, oder reichen 5 min täglich
mit elf Monaten Urlaub ;-)

5) Wie entscheidend ist die Fachrichtung, in der man sein Praktikum macht?

Ich wuerde mich freuen, wenn Ihr mir von Euren Erfahrungen berichten würdet.
Also,

Voraussetzung zur Kandidatenschaft ist 1 Jahr praktisch-technische Tätigkeit. Von daher muss sie vorher absolviert werden.

Die praktisch-technische Tätigkeit muss auch Vollzeit erfolgt sein (die 5 Minuten täglich reichen also nicht aus).

Zur Tätigkeit selbst: Es ist ziemlich egal, was Du da treibst. Im Prinzip kannst Du irgendwann mal als Tankwart gejobbt haben. Die Tätigkeit kann auch vor oder während des Studium erfolgt sein, solange sie nicht verpflichtend zum Studium dazugehörte.

Wenn die Firma, in der Du arbeitest eine Patentabteilung hat, könnte Dir das von Nutzen sein. Die könnten Dir dann nämlich ggf. für die Europäische Prüfung ein Jahr Tätigkeit bestätigen. Dann könntest Du ein Jahr früher zur Europäischen Prüfung antreten (evtl. Modular mit A/B am Anfang).

Nebenbei: eine Alternative zur Anstellung bei einem Anwalt ist evtl. auch die Arbeit in einer Patentabteilung.

Zum Rest kann ich nicht viel sagen, weil ich praktischer Physiker war und Deine Probleme glücklicherweise erst gar nicht hatte.

Jan
 
P

paule

Guest
ich kenne einige Fälle, in denen auch eine Promotion in der theoretischen Physik als Praktisch-technische Tätigkeit anerkannt wurde. Du musst Dir von Deinem Doktrovater oder Deinem Institutsleiter bestätigen lassen, dass Du zumindest in einem einem Arbeitsjahr (Vollzeit) entsprechenden Umfang praktische Tätigkeiten ausgefürht hast. Beliebt sind Softwareentwicklung und / oder Systemadministration. Wichtig ist, dass darin Wochenstunden und Zeitraum enthalten ist, so dass der Prüfer ausrechnen kann, ob das einem Jahr Vollzeit entspricht. Wenn Du während des Studiums ein Praktikum außerhalb der Universität abgeleistet hat, bei der Bundeswehr Panzer gewartet hast oder ähnliches, kann das auch zählen.

Wenn Du aber das praktische Jahr ableisten willst (auch dafür gibt es gute Gründe) dann würde ich mich an Deiner Stelle als Entwicklungsingenieur bewerben (bei voller Bezahlung natürlich) weil das die Leute sind, mit denen Du als Patentanwalt viel zu tun hast und es gut ist zu wissen, wie in solchen Entwickungsabteilungen "der Hase läuft". Dass man bei der Bewerbung nicht gleich sagen sollte, dass man nur ein jahr bleibt, versteht sich von selbst.
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

ich habe auch meine Promotion in theoretischer Physik gemacht...

> 3) Sollte man sich um eine Kanditatenstelle bei einem Patentanwalt bewerben, bevor man ins PJ geht?
Ich wußte zum Zeitpunkt meiner Bewerbung nicht so richtig, ob meine Promotion als pJ anerkannt...das habe ich dann während des Vorstellungsgespächs abgeklärt ;)

> 4) Was heisst "ein Jahr" eigentlich. Muss man ganztags anwesend sein, oder reichen 5 min täglich
mit elf Monaten Urlaub ;-)
Stelle muß Vollzeit sein und mindestens ein Jahr sein. Es geht auch eine halbe Stelle über 2 Jahre. Meine Promotion dauerte 3,5 Jahre und ich hatte zuerst eine halbe, dann eine 3/4 und dann bis zum Schluß eine ganze Stelle -> macht im Durchschnitt (1*0,5+1*0,75+1,5*1,0)/3,5 eine 0,78 Stelle über 3,5 Jahre. Dein praktischer Anteil sollte dann mindestens 1/2,75=0,36=36% betragen, damit Du auf eine 1-jährige volle Stelle kommst.


Ciao
 
D

Dingdong

Guest
arcd007 schrieb:
Ich wußte zum Zeitpunkt meiner Bewerbung nicht so richtig, ob meine Promotion als pJ anerkannt...das habe ich dann während des Vorstellungsgespächs abgeklärt ;)
Wie jetzt - der PA hat Dir im Vorstellungsgespräch die ptT (praktisch technische Tätigkeit, nicht zu verwechseln mit pJ=praktisches Jahr bei Ärzten) anerkannt? Ist ja sensationell. Ich dachte immer, das ist Sache des DPMA.

arcd007 schrieb:
Stelle muß Vollzeit sein und mindestens ein Jahr sein.
Wenn ich das immer höre: Vollzeit. Das ist doch gerade die Frage. Heißt Vollzeit nun 35, 38.5 oder 40 Wochenstunden? Oder gar 55 (wie es manche hier im Forum für durchschnittlich erforderlich halten)?
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

> Wie jetzt - der PA hat Dir im Vorstellungsgespräch die ptT (praktisch technische Tätigkeit, nicht zu verwechseln mit pJ=praktisches Jahr bei Ärzten) anerkannt?
Nö, das nicht. Er hat sich angehört, was ich in meiner Promotion gemacht habe und meinte dann, daß das kein Problem sein, sie so und so anerkennen zu lassen, zumal ein anderer Kandidat etwas Vergleichbares vor kurzem anerkennen ließ.

> Ist ja sensationell. Ich dachte immer, das ist Sache des DPMA.
Ist es auch weiterhin.

> Wenn ich das immer höre: Vollzeit. Das ist doch gerade die Frage. Heißt Vollzeit nun 35, 38.5 oder 40 Wochenstunden? Oder gar 55 (wie es manche hier im Forum für durchschnittlich erforderlich halten)?
55? Nie und nimmer. Es reichen mit Sicherheit auch 35h. Die paar Stunden reißen es nicht, wohl aber wenn Du nur eine halbe Stelle etc. hast

Ciao
 
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