Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich der einjährigen praktischen/experimentellen Tätigkeit, die für die Zulassung zur Patentanwaltsausbildung vorausgesetzt wird.
Ich habe meine Promotion in Anorganischer Festkörperchemie angefertigt. Meine Doktorarbeit an sich hat vier Jahre gedauert, wobei ich davon den Großteil theoretisch gearbeitet habe, das heißt ich habe dichtefunktionaltheoretische Rechnungen durchgeführt. Allerdings habe ich das erst Jahr meiner Doktorarbeit rein praktisch-experimentell gearbeitet (ebenso während meiner 6-monatigen Diplomarbeit) und erst während des zweiten Jahres mit der theoretischen Arbeit begonnen, so dass im zweiten Jahr ein fließender Übergang in die Theorie stattfand.
Meine Frage ist nun: Reicht das eurer Meinung nach zur Annerkennung der einjährigen praktischen/experimentellen Tätigkeit aus? Mein Problem dabei ist eben auch, dass meine Doktorarbeit nur meine theoretischen Ergebnisse beinhaltet. Ich habe aber mehrer Publikationen, die rein experimenteller Natur sind (4 Stück aus den Jahren 2005 bis 2007, eine fünfte ist noch in Arbeit), über die meine praktische Tätigkeit nachweißbar wäre.
In wiefern spielt es vielleicht eine Rolle, dass ich vier Jahre lang Praktika betreut habe, die rein experimenteller Natur waren, teilweise auch sehr anspruchsvoll, was die experimentellen und analytischen Techniken angeht.
Über Antworten und Tipps würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank an alle schon im Vorraus.
Prato
Ich habe eine Frage bezüglich der einjährigen praktischen/experimentellen Tätigkeit, die für die Zulassung zur Patentanwaltsausbildung vorausgesetzt wird.
Ich habe meine Promotion in Anorganischer Festkörperchemie angefertigt. Meine Doktorarbeit an sich hat vier Jahre gedauert, wobei ich davon den Großteil theoretisch gearbeitet habe, das heißt ich habe dichtefunktionaltheoretische Rechnungen durchgeführt. Allerdings habe ich das erst Jahr meiner Doktorarbeit rein praktisch-experimentell gearbeitet (ebenso während meiner 6-monatigen Diplomarbeit) und erst während des zweiten Jahres mit der theoretischen Arbeit begonnen, so dass im zweiten Jahr ein fließender Übergang in die Theorie stattfand.
Meine Frage ist nun: Reicht das eurer Meinung nach zur Annerkennung der einjährigen praktischen/experimentellen Tätigkeit aus? Mein Problem dabei ist eben auch, dass meine Doktorarbeit nur meine theoretischen Ergebnisse beinhaltet. Ich habe aber mehrer Publikationen, die rein experimenteller Natur sind (4 Stück aus den Jahren 2005 bis 2007, eine fünfte ist noch in Arbeit), über die meine praktische Tätigkeit nachweißbar wäre.
In wiefern spielt es vielleicht eine Rolle, dass ich vier Jahre lang Praktika betreut habe, die rein experimenteller Natur waren, teilweise auch sehr anspruchsvoll, was die experimentellen und analytischen Techniken angeht.
Über Antworten und Tipps würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank an alle schon im Vorraus.
Prato