Theoretische Chemie und praktische Tätigkeit

Prato

Schreiber
Hallo!

Ich habe eine Frage bezüglich der einjährigen praktischen/experimentellen Tätigkeit, die für die Zulassung zur Patentanwaltsausbildung vorausgesetzt wird.

Ich habe meine Promotion in Anorganischer Festkörperchemie angefertigt. Meine Doktorarbeit an sich hat vier Jahre gedauert, wobei ich davon den Großteil theoretisch gearbeitet habe, das heißt ich habe dichtefunktionaltheoretische Rechnungen durchgeführt. Allerdings habe ich das erst Jahr meiner Doktorarbeit rein praktisch-experimentell gearbeitet (ebenso während meiner 6-monatigen Diplomarbeit) und erst während des zweiten Jahres mit der theoretischen Arbeit begonnen, so dass im zweiten Jahr ein fließender Übergang in die Theorie stattfand.

Meine Frage ist nun: Reicht das eurer Meinung nach zur Annerkennung der einjährigen praktischen/experimentellen Tätigkeit aus? Mein Problem dabei ist eben auch, dass meine Doktorarbeit nur meine theoretischen Ergebnisse beinhaltet. Ich habe aber mehrer Publikationen, die rein experimenteller Natur sind (4 Stück aus den Jahren 2005 bis 2007, eine fünfte ist noch in Arbeit), über die meine praktische Tätigkeit nachweißbar wäre.

In wiefern spielt es vielleicht eine Rolle, dass ich vier Jahre lang Praktika betreut habe, die rein experimenteller Natur waren, teilweise auch sehr anspruchsvoll, was die experimentellen und analytischen Techniken angeht.

Über Antworten und Tipps würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank an alle schon im Vorraus.

Prato
 

Kandidat0815

Vielschreiber
Hallo,

es kommt bei der Praktisch-Technischen Tätigkeit auf den Nachweis an, den Du beibringst. Dein Professor wird Dir doch sicherlich bestätgen können, dass wie lange Du was gemacht hast.

Achtung...vorher mit der für die Anerkennung zuständigen Stelle reden, um GENAU rauszufinden, was im Zeugnis stehen soll. Ich musste damals DREI Iterationen von Zeugnissen durchlaufen, bis es anerkannt wurde. Ich hatte damals aber den Eindruck, dass großes Bemühen vorhanden war eine Anerkennung irgendwie möglich zu machen.

Die Praktikumstätigkeit wirst Du aber wohl nicht anerkannt bekommen. Das wird als lehrende Tätigkeit gesehen. Ich hab das auch lange gemacht, und nicht anerkannt bekommen.

Gruß
0815
 

darnok

Schreiber
Ich weiß, dass man sogar als Theoretischer Physiker Patentanwalt werden kann. Informatiker gibt es ja mittlerweile auch. Wenn du also mit Computern gearbeitet hast und dir das bestätigen lässt, dann ist das auch praktisch.
 

Prato

Schreiber
Danke für die Antworten!

Ich habe heute im DPMA angerufen und nachgefragt (Sehr nette Leute dort!). Das wichtigste scheint zu sein, dass in der Bescheinigung drin steht, dass man während der Promotion auch praktisch gearbeitet hat und die geleistete praktische Tätigkeit insgesamt einem Jahr entspricht. Ich muss keine Publikationen anheften und es ist wohl auch nicht notwendig im Detail aufzuzählen, was man genau gemacht hat (Das hat mich verwundert, da ich auf der Homepage zur Ausbildung hier ein wenig einen anderen Eindruck bekommen habe). Aber da habe ich wirklich Glück gehabt, denn ich habe etwas über ein Jahr eine rein praktisches Thema bearbeitet, fleißig gekocht und vier Publikationen herausbekommen. Jetzt brauche ich nur noch meine Bescheinigung :) Eigentlich wollte ich heute meine Bewerbungen abschicken, aber damit warte ich jetzt wohl besser, bis ich das Ding in der Hand habe...

Übrigens, Computerarbeit reicht nicht. Theoretisch-wissenschaftliche Tätigkeiten sind auf der Homepage des DPMA explizit ausgeschlossen für die praktische Tätigkeit, genauso wie Lehrtätigkeiten.

@Kandidat0815: Was war bei deinen Formulierungen das Problem? Kannst Du mir vielleicht Tipps geben, wie ich ein paar Fallstricke von vorne herein umgehen kann.

Viele Grüße,
Prato
 

Kandidat0815

Vielschreiber
Hallo Prato,

bei mir war der Fall etwas schwieriger, da ich stückeln musste mit verschiedenen Tätigkeiten.
Sie wollten, dass drin steht, wie viele Wochenstunden ich jeweils gearbeitet habe.
Ausserdem wollten sie schon recht genau drin stehen haben, was ich gemacht habe, um gerade diese Differenzierung zwischen wissenschaftlich-theoretischer Arbeit und praktischer forschender Tätigkeit zu bekommen.

Wenn Dein Verhältnis zu Deinem alten Chef gut genug ist, würde ich vorschlagen, Du bereitest einen Mustertext für das Zeugnis vor, lässt ihn von dem Amt abnicken und lässt Dir dann daraus von Deinem Chef ein Zeugnis stricken. So hat es zumindest dann nach ein paar Iterationen bei mir funktioniert.

Grüsse und viel Glück
0815
 

rettich

BRONZE - Mitglied
Bei mir (Biologe) ist es damals so gelaufen: Ich habe für meinen Chef einen Mustertext gemacht gemacht. Darin stand, dass es eine experimentelle Doktorarbeit war, über welchen Zeitraum und mit wie vielen Wochenstunden. (Außerdem habe ich, glaube ich, noch den Anteil der "echten" experimentellen Arbeit an der Gesamtarbeitszeit angegeben.) Das war dem Amt nicht genug. Als Selbstauskunft sollte ich dann noch mitteilen, welche Tätigkeiten ich genau ausgeübt habe.

Die Moral von der Geschicht: In der Bescheinigung vom Chef sollten gleich auch konkrete Tätigkeiten stehen, bei Biologen z.B. Enzymtests, Aufreinigung von Nukleinsäuren, PCR usw.

Publikationen sind nicht erforderlich.
 

Prato

Schreiber
Danke für die Tipps :)
Hoffentlich finde ich jetzt auch einen guten Ausbildungsplatz! Ich wollte das mit dem Nachweiß der Praktischen Tätigkeit nur vorab schon geklärt haben, nicht dass ich dann später Stress bekomme.
 
Oben