Teilanmeldungsstrategie

David13

SILBER - Mitglied
Hallo,

warum könnte es u.U. sinnvoll sein, trotz eines relativ breiten HAs ein bestimmtes Ausführungsbeispiel (das natürlich unter den HA fällt) separat in einer Teilanmeldung (TA) zu verfolgen?

Im Moment fällt mir nur ein, dass dadurch evtl. die Chancen gegen einen Verletzer - wobei der Verletzungsgegenstand dem der TA entspricht - vorzugehen steigen, da der breite HA durchaus (und für den Verletzer günstigen) Interpretationsspielraum zulässt.

Wie sehr ihr das, bzw. was könnten weitere Gründe für eine TA sein?

Gruß,

David13
 

Wienbleibtwien

Vielschreiber
Sinnvoll könnte das sein, wenn ich als Anmelder daran zweifle, dass der Hauptanspruch rechtsbeständig ist, aber ich mir noch offen halten will, worauf ich mich im Falle des Falles einschränke.

Im Endeffekt hat man dann einen großen, unsicheren Schutzbereich, und darunter noch einen kleinen Schrim, der einen ganz bestimmten Gegenstand abdeckt.

Allerdings sollte man aufpassen, ob eine Doppelpatentierung Probleme bereiten könnte.
 

grond

*** KT-HERO ***
Eventuell könnte man in einem Nichtigkeitsverfahren oder Einspruch den weiten Hauptanspruch in eine andere Richtung einschränken wollen, die dann ein Aliud gegenüber der speziellen Ausführungsform wäre. Es läge dann sozusagen ein nachträgliches Einheitlichkeitsproblem vor und der Patentinhaber würde dann überflüssig viel Schutzbereich verlieren.
 

grond

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
... und der Patentinhaber würde dann überflüssig viel Schutzbereich verlieren.
...wenn er nicht noch das zweite Patent hätte, das bereits auf eine andere spezielle Ausführungsform eingeschränkt ist.

(der Gedanke war wohl etwas zu kurz ausgedrückt)
 

ppa

GOLD - Mitglied
grond schrieb:
Eventuell könnte man in einem Nichtigkeitsverfahren oder Einspruch den weiten Hauptanspruch in eine andere Richtung einschränken wollen, die dann ein Aliud gegenüber der speziellen Ausführungsform wäre. Es läge dann sozusagen ein nachträgliches Einheitlichkeitsproblem vor und der Patentinhaber würde dann überflüssig viel Schutzbereich verlieren.
nachträgliches Einheitlichkeitsproblem im einspruchsverfahren?

kenn ich nicht. gibts nicht.
 

patenanwalt

GOLD - Mitglied
[/quote]nachträgliches Einheitlichkeitsproblem im einspruchsverfahren?

kenn ich nicht. gibts nicht.[/quote]Wie wär's mit Art. 101 Absatz 3 EPÜ? Spätestens zur EQE könnte das relevant werden.
 

ppa

GOLD - Mitglied
nachträgliches Einheitlichkeitsproblem im einspruchsverfahren?

kenn ich nicht. gibts nicht.[/quote]Wie wär's mit Art. 101 Absatz 3 EPÜ? Spätestens zur EQE könnte das relevant werden.[/quote]mag sein. die hab ich aber schon hinter mir.

ich bleib dabei. das gibts nicht. Art 82 ist nicht mehr relevant für ein erteiltes Patent.

trotzdem kann teilen sinnvoll sein, wenn ich damit rechnen muss, dass irgendjemand das weite patent angreift. dann hab ich evtl. das abgeteilte sicher.
evtl.
kost natrlich auch was.
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Wer schon auf die EQE verweist, der sollte die G1/91 kennen. :)

Im Einspruchsverfahren kann ich das Patent im Extremfall mit einer Mehrzahl an unabhängigen und uneinheitlichen Patentansprüchen verteidigen ....

Auch im neuen Beschränkungsverfahren sollte dies möglich sein.
 

ppa

GOLD - Mitglied
das geht in einspruchsverfahren auch faktisch.

ist nur bisschen aufwenidger und manachmal nciht ungefaehrlich.

man muss dann eine ganze Reihe von hilfsanträgen stellen, da jede anspruchsstruktur immer ein antrag ist. fällt einer der nebengeordneten ansprüche, weil der einsprechende die fehelende patfähgikeit nachweist, fällt der ganze Antrag.
dieses hanieren mit ner ganzen kaskade von anträgen mit mehreren ansprüchen kann auch problematisch sein.

mit nem abgeteiliten Patent etwas sicherer, wenn der gegenstadn sicher ist.

aber manchmal reicht da auch ne gbm-Abzweigung. einfach, billig, sicher. und für die gegenseite problematisch.
 

grond

*** KT-HERO ***
PAPA schrieb:
Wer schon auf die EQE verweist, der sollte die G1/91 kennen.
Hüstel, es ist doch immer wieder schön, dazuzulernen. Es wird wohl einen Grund haben, weshalb ich im C-Teil bei den rechtlichen Fragen stolze 2 Punkte hatte... :)
 
Oben