DE Teilanmeldung ohne Figuren

Hans35

*** KT-HERO ***
Bislang war ich davon ausgegangen, dass in einer Teilanmeldung eine Erfindung (eine andere als in der Stammanmeldung) beansprucht werden, sofern sie in den ursprünglichen Unterlagen offenbart ist. In den dafür einzureichenden Unterlagen muss diese (zweite) Erfindung (im Rahmen dieser Offenbarung) beschrieben werden. Wenn dafür keine Figuren gebraucht werden, dann halt ohne.

In der Entscheidung 1 W (pat) 15/24 (vom 9.8.2024) lese ich das aber ganz anders: Wenn da keine Zeichnungen beigefügt sind, obwohl Zeichnungen zur Stammanmeldung gehört hatten, dann ist gilt die Teilungserklärung als nicht abgegeben, ohne dass überhaupt in Betracht gezogen wird, was da beansprucht wird. Kann man das verstehen?
 
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