Teilanmeldung möglichst lange nach Erteilung hinauszögern

Gerd

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

da eine Teilanmeldung ja nur erfolgen kann, solange die Hauptanmeldung noch anhängig ist, empfiehlt es sich ja, sie spätstens zusammen mit der Überweisung der Erteilungsgebühr, der Druckkosten und der Übermittlung der Übersetzungen der Ansprüche in die beiden anderen Amtssprachen einzureichen, da die Zeit bis zur Bekanntmachung der Erteilung nicht vorhersehbar ist.

Allerdings entstehen mit der Einreichung der Teilanmeldung erhebliche Kosten (Anmelde-, Recherche- und alle bis dahin fällig gewordenen Jahresgebühren).

Ist der Anmelder sich nicht ganz sicher, ob er diese Teilanmeldung wirklich weiterverfolgen möchte, wäre es natürlich sinnvoll, die Entstehung der Kosten möglichst lange zu vermeiden, bzw. sich möglichst lange eine Option offen zu halten, die Kosten wieder erstattet zu bekommen.

Was mir bis jetzt eingefallen ist, wäre die Möglichkeit, einen heilbaren Mangel in der Teilanmeldung unterzubringen, beispielsweise indem man die Unterschrift unter der Anmeldung "vergisst".

Leider dürfte sich dadurch nur eine "Fristverlängerung" von ca. 3 Monaten ergeben, und zwar ca. 1 Monat bis zum Eintreffen der entsprechenden Mängelanzeige und üblicherweise 2 Monate für die entsprechende Frist zum Heilen des Mangels.
Danach müsste man sich eben entscheiden, den Mangel zu heilen, oder die Teilanmeldung nicht weiterzuverfolgen und lieber die Gebühren erstattet zu bekommen.

Gäbe es noch eine andere Möglichkeit, evtl. eine noch längere Zeit bis zur Entscheidung herauszuschlagen?

Viele Grüße
Gerd
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Das in der US 2008/0221912 A1 (Submarine Patents) beschriebene Verfahren müsste doch für diesen Zweck auch funktionieren.
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Hallo Groucho,

stimmt, das müsste eigentlich gehen. Zumindest bis 24 Monate nach dem ersten Prüfungsbescheid.

Hat denn hier schon mal jemand das in der US-Anmeldung beschriebene Verfahren benutzt?

Und wäre das dann auch rechtssicher?

Nicht dass man das mal einem Anmelder empfiehlt und nachher wird das Patent wegen mutwilliger Verzögerung nicht erteilt oder vor Gericht gerade wegen der Vorgehensweise zerpflückt, wie z.B. hier geschehen:

http://en.wikipedia.org/wiki/Submarine_patent#Famous_submarine_patent_owners

Viele Grüße
Gerd
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
aehm mal ne blöde Frage:

man bekommt doch nach Zahlung der Gebühren etc noch eine Mitteilung (Decision to grant), in der der Tag der Veröffentlichung der Erteilung genannt wird, oder ?

Bis zu diesem Tag hast du dann doch noch Zeit, die Teilanmeldung einzureichen. Warum willst du sie mit der Zahlung der Gebühren schon einreichen?

Oder steh ich da jetzt irgendwie auf dem Schlauch ???

Grüße

Ah-No Nym
 
Oben