DE technische Tätigkeit PhD

malsoso

Schreiber
Ich habe in einem Land meinen PhD gemacht, in dem ein britisch geprägtes Universitätssystem vorherrscht. Dies bedeutet im Speziellen, dass ich als Doktorand nicht als HiWi mit beispielsweise einer halben Stelle angestellt war, sondern den Status eines PhD-STUDENTs hatte. Finanziell hat das keinen Unterschied gemacht, da die Universität mir ein Stipendium zugesprochen hat. Allerdings stellt sich mir nun die Frage, ob ich, obwohl kein gültiger Arbeitsvertrag bestand, bei entsprechender Auflistung der Arbeitszeiten unterschrieben durch meinen Doktorvater, das Kriterium des praktisch technischen Jahres für die PA-Ausbildung erfülle. Gibt es hier Erfahrungswerte?
 

Patentonkel

GOLD - Mitglied
nachgewiesene "arbeitszeit" alleine nützt dir nichts. es muss konkret "praktisch-technische tätigkeit" nachgewiesen und beziffert werden, d.h. experimentelle tätigkeit, schrauben, anlage aufbauen, reparieren etc. pp.

falls du bspw. 4 jahre lang den spin eines elementarteilchens berechnet hast reicht das nicht.
 

pak

*** KT-HERO ***
Wenn Du überzeugen kannst, dass das regelmäßige Anspitzen der Bleistifte in Deinem Büro während der Doktorarbeit die Bedingungen, die an eine praktisch-technische Tätigkeit gestellt werden, erfüllt, so hast Du bewiesen, dass Du für den Beruf des Patentanwalts, mithin auch für die Ausbildung zum Patentanwalt, geeignet bist ;). Auch hier ist eine gweisse Kreativität und Überzeugungskraft notwendig ...

pak
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Allerdings stellt sich mir nun die Frage, ob ich, obwohl kein gültiger Arbeitsvertrag bestand, bei entsprechender Auflistung der Arbeitszeiten unterschrieben durch meinen Doktorvater, das Kriterium des praktisch technischen Jahres für die PA-Ausbildung erfülle.

Wenn ich die Ausführungen des DPMA (http://www.dpma.de/amt/ausbildung/p...weg/praktischetechnischetaetigkeit/index.html) richtig verstehe, kommte es weniger auf den Arbeitsvertrag als auf den Inhalt der Tätigkeit an.

Das regelmäßige Anspitzen der Bleistifte dürfte allerdings unter dan Ausschluss:
"Unter praktisch-technischer Tätigkeit versteht man eine manuell-technische oder experimentell-technische Tätigkeit. Nicht anerkannt werden können daher insbesondere:

[...]

  • Handwerkliche Tätigkeiten ohne technischen Anspruch"
fallen, es sei denn, Du hast sie technisch anspruchsvoll mit der (selbstprogrammierten!) CNC-Fräse Eurer Werkstatt gespitzt. :)
 

pak

*** KT-HERO ***
Das regelmäßige Anspitzen der Bleistifte dürfte allerdings unter dan Ausschluss:
"Unter praktisch-technischer Tätigkeit versteht man eine manuell-technische oder experimentell-technische Tätigkeit. Nicht anerkannt werden können daher insbesondere:

[...]

  • Handwerkliche Tätigkeiten ohne technischen Anspruch"
fallen, es sei denn, Du hast sie technisch anspruchsvoll mit der (selbstprogrammierten!) CNC-Fräse Eurer Werkstatt gespitzt. :)

Genau das meine ich. Wer glaubhaft machen kann, dass Bleistiftanspitzen durchaus eine handwerkliche Tätigkeit mit hohem bis höchstem technischen Anspruch darstellt, der vermag es auch, einen Prüfer vom Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit zu überzeugen :D

pak
 

malsoso

Schreiber
Danke für die Antworten.
Dass die Tätigkeit technischer Natur sein muss, ist mir bewusst und sollte in meinem Fall kein Problem darstellen.
Es ging mir viel mehr darum, dass ich während meiner Promotion keinen Arbeitsvertrag habe/hatte, sondern eben (systembedingt) "Student" war. Ich meine gehört zu haben, dass beispielsweise ein deutscher Doktorand mit einer halben Stelle eben auch nur 20h/Woche anerkannt bekommt (obwohl er wohl in fast allen Fällen mindestens das doppelte an Zeit gearbeitet hat). Ich, der offiziell garkeine Stelle hatte, könnte dieser Logik folgend also keine einzige Stunde geltend machen.
 

pak

*** KT-HERO ***
Allerdings stellt sich mir nun die Frage, ob ich, obwohl kein gültiger Arbeitsvertrag bestand, bei entsprechender Auflistung der Arbeitszeiten unterschrieben durch meinen Doktorvater, das Kriterium des praktisch technischen Jahres für die PA-Ausbildung erfülle. Gibt es hier Erfahrungswerte?

Hallo malsoso,

um vielleicht noch einmal etwas ernster auf Deine Frage einzugehen: Parallel zum Maschinenbaustudium mussten wir Industriepraktika ableisten. Letztlich erhielten wir ein Zeugnis, in dem die Arbeitszeiten und das technische Gebiet, auf dem wir "praktisch-technisch" tätig waren aufgelistet waren. Das war ausreichend. Im Grunde entspricht das im Wesentlichen dem, was Du vorlegen möchtest. Vielleicht bittest Du Deinen Doktorvater einfach noch, die technischen Gebiete hinzuzufügen, auf denen Du praktisch tätig warst, dann sollte es keine Probleme geben. Auf den Umstand, dass Du dies im Rahmen der Doktorarbeit getan hast, würde ich dabei "nicht so stark eingehen", da es - wie von Dir bereits angedeutet - in diesen Fällen zu unnötigen Diskussionen kommen kann ...

Alternativ kannst Du natürlich nach der Promotion einfach noch ein Praktikum ableisten oder Dich zunächst als Ingernieur/Naturwissenschaftler anstellen lassen. Die dabei gesammelten Erfahrungen sind definitiv nicht schädlich, schließlich willst Du diese Unternehmen später beraten oder für diese tätig sein. Dabei ist es sehr hilfreich zu wissen, wie es dort abläuft.

Gruß

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
Parallel zum Maschinenbaustudium mussten wir Industriepraktika ableisten. Letztlich erhielten wir ein Zeugnis, in dem die Arbeitszeiten und das technische Gebiet, auf dem wir "praktisch-technisch" tätig waren aufgelistet waren. Das war ausreichend.

Ernsthaft? Ich habe fest in Erinnerung, dass Praktika, die im Studienplan vorgeschrieben waren, nicht als praktisch-technische Tätigkeit gezählt wurden. Hat sich das geändert oder meinst Du freiwillige zusätzliche Praktika?
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo grond,

ja, ernsthaft. Es waren jeweils Industriepraktika, die zum einen vor Abschluss des Grundstudiums und zum anderen vor Abschluss des Hauptstudiums zu absolvieren waren. Da damit aber noch nicht das volle Jahr praktisch-technischer Tätigkeit voll war, musste ich noch einige Praktika dranhängen. Wieso auch nicht, wenn die Praktika im Maschinenbau nicht praktisch-technisch sind, dann weiß ich nicht, welche Tätigkeit diese Voraussetzung erfüllen soll. Wir haben ja nicht nur Steine von A nach B geschleppt ;)

Gruß

pak
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Ich meine gehört zu haben, dass beispielsweise ein deutscher Doktorand mit einer halben Stelle eben auch nur 20h/Woche anerkannt bekommt (obwohl er wohl in fast allen Fällen mindestens das doppelte an Zeit gearbeitet hat)

Das stimmt(e) so auch. Ich musste damals die Zeiträume meiner
Voll- bzw. Halbanstellung laut Arbeitsvertrag exakt nachweisen und
dann erfolgte die entsprechende Umrechnung.
Wie es heute ist, wird Dir wohl nur das DPMA (oder verwaltet vielleicht
die Kammer inzwischen auch die Kandidaten?) sagen können.
 

lokoshan

Schreiber
Hallo zusammen,

weil es gerade bei mir akut wird, habe ich vor einigen wochen mit dem Referat für Patentanwalts- und Vertreterwesen des DPMA telefoniert. Die Dame hat mir mitgeteilt, dass die meisten promovierten Kandidatenanwärter eine kurze Tätigkeitsbeschreibung ihres Doktorvaters vorlegen, aus dem die Dauer der Anstellung, die Stunden/Woche und die technischen Tätigkeiten hervorgehen.
Das würde normalerweise ausreichen. Mein Doktorvater hat das auch bestätigt, weil er soche Schreiben schon des öfteren verfasst hat.

@malsoso: Ich nehme mal an, dass sich das bei dir ähnlich lösen lässt. Ich denke, dass man dir beim Referat am besten sagen kann, wie du deinen Nachweis erbringen sollst.

Viele Grüße

Lokoshan
 
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