TABU -WIE MARKIEREN?

T

TABU-Fragender?

Guest
Also eines vorneweg: Ich gehöre zu den Glücklichen, die Ihr Tabu inkl. Nachlieferungen von der Kanzlei gestellt bekommen.

Im Hinblick auf die deutsche Prüfung möchte ich es nun von Beginn an richtig präparieren.

Dazu folgende Frage: Was ist erlaubt?

Dürfen auch Fähnchen angebracht werden, oder sind ausschließlich Querverweise mit Zahlen zu anderen Paragraphen legitim? Wie habt Ihr Euer Tabu optimiert?

Vielen Dank für Eure schnellen und hoffentlich auch konstruktiven Antworten.
 
U

u. n. own

Guest
Bei uns damals (2004) waren Fähnchen und Querverweise noch erlaubt. Wer weiß, was sich da inzwischen geändert hat...;-)
 

Gunk

SILBER - Mitglied
Bei uns (III/2005) war das auch noch erlaubt, von Amts wegen unabhängig davon, ob das TABU von der Kanzlei gestellt war oder nicht ;) Ob die Kanzlei allerdings derartige Manipulationen des TABU erlaubt ist dann eine andere Frage....
 
S

Softie

Guest
... und Hervorhebungen mit bunten Textmarkern bzw. Unterstreichungen sind ebenfalls OK, sofern sie kein System mit betrügerischen Hintergedanken erkennen lassen.

Und außerdem wurden bislang Aufkleber auf den Buchrücken geduldet, auf denen die im jeweiligen Band enthaltenen Rechtsgebiete/Gesetze aufgedruckt sind.

Gruß,

S.
 

Kask

GOLD - Mitglied
Pardon ob der Rückfrage, aber die Anwälte hier betonen alle, daß keinerlei (zero) Hinweise erlaubt seien, heißt für mich ergo auch keinerlei Fähnchen etc.

Was ist denn nun korrekt? Ich würde mich nämlich nur ungerne in die Nesseln setzen (eine Verwandte ist um Haaresbreite an einem Abgrund vorbeigeschrammt, weil sie im juristischen Examen vergaß, irgendeine winzige Randnotiz zu entfernen).

Gruß
Kask
 
U

u. n. own

Guest
@kask:

Bist Du schon im Amtsjahr? Wenn ja, einfach die Verantwortlichen fragen. Die lassen doch nicht die gesamte Kandidatenschaft ins offene Messer laufen.

Wenn nein: nicht von den Anwälten verrückt machen lassen (Die gehören alle einem Geheimbund zur Verunsicherung von Kandidaten an;-)
 
P

PA

Guest
Wir hatten im Amtsjahr eine Veranstaltung zu Prüfungsthemen (Anmeldung usw.) Da hieß es (Sommer 2005):

Textmarker ok (sofern keine System)
Fähnchen ok
Verweis auf andere Paragraphen ok, sofern keine ganze Ketten
 
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