EPÜ System VS. Kit

Wassermelone

BRONZE - Mitglied
Könnte mir bitte jemand helfen, diese beiden Anspruchskategorien zu definieren? Meiner bisherigen Erfahrung nach ist ein System eine Ansammlung von Komponenten, die fest verbunden oder zumindest in enger Wechselwirkung stehen und ein Kit sind per se unabhängige Elemente, die zusammen wechselwirken können (zB Stecker und Buchse). Das kommt mir aber recht schwammig vor - hat jemand eine bessere Definition?
 

Wassermelone

BRONZE - Mitglied
Mal angenommen, es geht um eine Kamera und ein dafür passendes Objektiv (beide jeweils patentrechtlich neu), beanspruche ich das als "System, umfassend Kamera und Linse, wobei..." oder "Kit, umfassend Kamera und Linse, wobei..."?
 

Dapf15

BRONZE - Mitglied
Wenn beides für sich genommen neu und erfinderisch ist, sind das zwei Erfindungen, so dass ggf. § 34 Abs. 5 PatG zu berücksichtigen ist.
Und wie pak schon schrieb: Vorrichtung und Bausatz...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: pak

Wassermelone

BRONZE - Mitglied
Danke für die Antworten - ich glaube, ich nähere mich der Sache, bin aber noch unsicher.

Wenn ich also "System" gedanklich mit "Vorrichtung" ersetze, was sind dann Beispiele für Kits? Kann man sagen, dass ein Kit zumindest zwei Elemente umfasst, die physisch nicht miteinander verbunden sind (aber möglicherweise verbunden werden können)?
 

Dapf15

BRONZE - Mitglied
Nochmal: "Die Bezeichnung kommt von dem englischen Wort „kit“, das mit Bausatz oder Baukasten übersetzt wird."
Ich würde das Wort "Kit" in einer deutschsprachigen Anmeldung überhaupt nicht verwenden.

"Ein Bausatz (auch Montagesatz oder engl. Kit) ist ein Satz von einzelnen, unmontierten Teilen."

Diese unmontierten Teile (Kamera = Vorrichtung zur Aufzeichnung von... und Objektiv = Vorrichtung zur reellen optischen Abbildung eines Objektes) können dann selbstverständlich (ggf. unter Verwendung von z.B. Verbindungselementen) zu einem System verbunden werden. Diese System ist aber letzten Endes in seiner Gesamtheit auch eine "Vorrichtung zur..."
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo Wassermelone,

Für mich stellt sich das ganze etwas anders da. Der Begriff "System" ist extrem abstrakt und hat aus sich selber heraus erstmal keine großen Inhalt und beschreibt nur eine Menge an Elementen, die mittels bestimmten Wechselwirkungen/Regeln verbunden sind bzw. werden können. Diese Elemente können dabei auch immateriell sein, d.h. sie können sogar eine Mehrzahl von Verfahren(sschritten) sein, die man durchaus als "System von Verfahren(sschritten), welches die folgenden Verfahren(sschritte) aufweist:" bezeichnen kann. Dieses würden ein Beispiel für ein immaterielles/formales System darstellen. In welche Kategorie ein "System" wirklich fällt, wird erst durch die beschriebenen Elemente des Systems beschrieben. Es ist zwar richtig, dass im Patentwesen der Begriff "System" praktisch ausschließlich für "gegenständliche Vorrichtungen" verwendet wird, ich kann mich aber (glaube ich zumindest) durchaus an beanspruchte Systeme von Verfahren(sschritten) erinnern.

Ein Kit hingegen beschreibt eher nur "gegenständliche" Vorrichtungen, bei denen die einzelnen Teile eine gewisse Eigenständigkeit aufweisen, insbesondere getrennt voneinander handhabbar und auch handelbar sind. Du kannst ja sowohl das Kameragehäuse als auch das Objektiv getrennt erwerben oder halt als Kit.

D.h. für mich ist jedes Kit ein System (aus eigenständigen) Bauteilen und ein System ist einfach eine Gruppe von Elementen, die jedoch nicht gegenständlich sein müssen.

Damit ist "System" für mich der abstraketere Begriff und ich würde grundsätzlich diesen im Anspruch verwenden und weder von "Kit" noch "Bausatz" reden, weil dies (unnötig) einschränkend ist. Wenn die "Idee" gerade in dem "Bausatz" steckt, würde ich dies erst in einem abhängigen Anspruch oder gar nur in der Beschreibung klarstellen, dass es auch als "Kit/Bausatz" ausgeformt/bezeichnet/dargestell werden kann.
 

Wassermelone

BRONZE - Mitglied
Danke für die Antworten! Ich glaube, jetzt verstehe ich es besser.
Wenn die "Idee" gerade in dem "Bausatz" steckt, würde ich dies erst in einem abhängigen Anspruch oder gar nur in der Beschreibung klarstellen, dass es auch als "Kit/Bausatz" ausgeformt/bezeichnet/dargestell werden kann.
Worin liegt der Vorteil eines abhängigen Kit/Bausatz-Anspruchs? Also zB:
  1. Bauteil A
  2. Bauteil B
  3. Kit, umfassend Bauteil A nach Anspruch 1 und Bauteil B nach Anspruch 2.
Liefert mir das im Erteiltungsverfahren oder gar im Verletzungsfall einen Vorteil?
 
Oben