Hallo Wassermelone,
Für mich stellt sich das ganze etwas anders da. Der Begriff "System" ist extrem abstrakt und hat aus sich selber heraus erstmal keine großen Inhalt und beschreibt nur eine Menge an Elementen, die mittels bestimmten Wechselwirkungen/Regeln verbunden sind bzw. werden können. Diese Elemente können dabei auch immateriell sein, d.h. sie können sogar eine Mehrzahl von Verfahren(sschritten) sein, die man durchaus als "System von Verfahren(sschritten), welches die folgenden Verfahren(sschritte) aufweist:" bezeichnen kann. Dieses würden ein Beispiel für ein immaterielles/formales System darstellen. In welche Kategorie ein "System" wirklich fällt, wird erst durch die beschriebenen Elemente des Systems beschrieben. Es ist zwar richtig, dass im Patentwesen der Begriff "System" praktisch ausschließlich für "gegenständliche Vorrichtungen" verwendet wird, ich kann mich aber (glaube ich zumindest) durchaus an beanspruchte Systeme von Verfahren(sschritten) erinnern.
Ein Kit hingegen beschreibt eher nur "gegenständliche" Vorrichtungen, bei denen die einzelnen Teile eine gewisse Eigenständigkeit aufweisen, insbesondere getrennt voneinander handhabbar und auch handelbar sind. Du kannst ja sowohl das Kameragehäuse als auch das Objektiv getrennt erwerben oder halt als Kit.
D.h. für mich ist jedes Kit ein System (aus eigenständigen) Bauteilen und ein System ist einfach eine Gruppe von Elementen, die jedoch nicht gegenständlich sein müssen.
Damit ist "System" für mich der abstraketere Begriff und ich würde grundsätzlich diesen im Anspruch verwenden und weder von "Kit" noch "Bausatz" reden, weil dies (unnötig) einschränkend ist. Wenn die "Idee" gerade in dem "Bausatz" steckt, würde ich dies erst in einem abhängigen Anspruch oder gar nur in der Beschreibung klarstellen, dass es auch als "Kit/Bausatz" ausgeformt/bezeichnet/dargestell werden kann.