Alex:jura
*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,
angenommen ein Rechtsstreit z. B. Einspruchsverfahren/Nichtigkeitsklagen wird auf beiden Seiten in einer Kanzlei von unterschiedlichen Anwälten bearbeitet.
Ist dies zulässig? Es soll eine BGH-Entscheidung dazu geben. Ist diese Entscheidung jemand bekannt (Zitat)?
Danke für die Antworten.
LG
Alex
angenommen ein Rechtsstreit z. B. Einspruchsverfahren/Nichtigkeitsklagen wird auf beiden Seiten in einer Kanzlei von unterschiedlichen Anwälten bearbeitet.
Ist dies zulässig? Es soll eine BGH-Entscheidung dazu geben. Ist diese Entscheidung jemand bekannt (Zitat)?
Danke für die Antworten.
LG
Alex