steuerlicher Status der Ausbildung

PHOSITA

SILBER - Mitglied
Hallo Forum,
ich habe mir sagen lassen, dass man die Kandidatenzeit statt als Ausbildung auch als Fortbildung betrachten kann und somit die volle Kilometerpauschale zum Fortbildungsort und andere Vergünstigungen nutzen kann.

Da mir das aber niemand verbindlich sagen will, frage ich Euch:
Wer von Euch behandelt sich als "Fortzubildender" und welche Steuervorteile resultieren außer der Kilometerpauschale noch daraus?

Danke für alle Antworten.
 
J

JungPA

Guest
Mannomann, Sie haben ja Probleme, wenn das nun alles ist, was Sie innerlich bei diesem Beruf aufwühlt..

Villeicht wäre es sinnvoller den Fokus auf die AUSbildung zum Patentanwalt zu legen, dh auf inhaltliches;

Ansonsten gibt es Steuerberater, die Ihnen gerne weiterhelfen; als zweite Variante: in jedem Kurs in Hagen sitzt (mindestens) ein Kandidat/in, die durch steuerliche Bemerkungen nervt, da er/sie alles besser als das Finanzamt etc weiß, wie die Ausbildung angesetzt werden kann. Wir hatten so ein Exemplar, das allen erzählte wie blöd wir sind, dass wir überhaupt in der Ausbildung und im Amtsjahr Steuern zahlen und er damit angab noch die Fahrten zum BPatG abzusetzen; Dieser Kollege ist jetzt als Einzelanwalt an der Nahe in einem Weinort freischaffend tätig, vielleicht finden Sie den ja und können sich aufklären lassen....
 
G

GAST_DELETE

Guest
Nun, ich denke, es ist schon ein deutlicher finanzieller Unterschied, ob die Qualifizierung zum Patentanwalt als "Ausbildung" mit beschränkter Absetzbarkeit oder als "Fortbildung" betrachtet wird. Zu meiner Zeit (allerdings schon 12 Jahre her) war das beträchtlich.

In meinem Fall hat das Finanzamt zunächst die Einstufung als "Fortbildung" nicht akzeptieren wollen. Ich habe es dann jedoch im Einspruchsverfahren geschafft, den Beamten zu überzeugen. Ich habe anhand von zahlreichen Stellenangeboten nachgewiesen, dass Physiker, Ingenieure etc. auch ohne die Qualifizierung zum Patentanwalt als Patentsachbearbeiter eingesetzt werden. Von diesem Punkt ausgehend konnte ich dann anhand der Rechtsprechung der Finanzgerichte zur hier betroffenen Frage zeigen, dass wir eine "Fortbildung" betreiben. Leider habe ich die Rechtsprechung nicht mehr zur Hand. Da wird aber ein Steuerberater helfen können. Ob sich inzwischen Gesetz oder Rechtsprechung geändert haben, weiß ich natürlich nicht.
 
G

GAST_DELETE

Guest
In den "Mitteilungen der PAe" hat es bereits einmal einen Artikel zu genau der Frage gegeben und zwar etwa 1996 oder 1997. Genaue Fundstelle müssten Sie selber recherchieren können.
 

PHOSITA

SILBER - Mitglied
Vielen Dank für den Hinweis.

Die Fundstelle ist S. 20 in 1997

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Kandidat sich aus steuerlicher Sicht in einer Fortbildung befindet.
 
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