Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
wie ist das eigentlich bei einer PCT-Anmeldung mit dem Termin zur Stellung des nationalen Prüfungsantrags. Beispielsweise schreibt das Recht eines PCT-Mitgliedstaats vor, dass man spätestens 5 Jahre nach dem Anmeldetag der PCT-Anmeldung Prüfungsantrag stellen muss.
Spricht nun bei einer PCT-Anmeldung irgendetwas besonderes dafür, dass man den Prüfungsantrag früher stellt (beispielsweise kurz nach Einleitung der nationalen Phase) -- abgesehen von den bekannten Folgen der frühen Stellung eines Prüfungsantrags (schnellere Bearbeitung, schnellere Erteilung, bessere Durchsetzungsmöglichkeiten)?
Danke schon mal für Tipps,
Grüße Kurt
wie ist das eigentlich bei einer PCT-Anmeldung mit dem Termin zur Stellung des nationalen Prüfungsantrags. Beispielsweise schreibt das Recht eines PCT-Mitgliedstaats vor, dass man spätestens 5 Jahre nach dem Anmeldetag der PCT-Anmeldung Prüfungsantrag stellen muss.
Spricht nun bei einer PCT-Anmeldung irgendetwas besonderes dafür, dass man den Prüfungsantrag früher stellt (beispielsweise kurz nach Einleitung der nationalen Phase) -- abgesehen von den bekannten Folgen der frühen Stellung eines Prüfungsantrags (schnellere Bearbeitung, schnellere Erteilung, bessere Durchsetzungsmöglichkeiten)?
Danke schon mal für Tipps,
Grüße Kurt